Folgen des Uranabbaus dürfen im Zusammenhang
mit der Gronauer Urananreicherungsanlage (UUA) nicht ausgeblendet
werden / Energieministerium NRW führt keine Bedarfsprüfung
für UAA-Ausbau durch
Am 2. Tag des Erörterungstermins zum
beantragten Ausbau der Gronauer Urananreicherungsanlage (UAA) wurden
seitens der EinwenderInnen die massiven Probleme des Uranbergbaus
mit dem Betrieb der UAA Gronau in Verbindung gebracht. Da ohne Uranabbau
der Betrieb der Gronauer Anlage nicht erfolgen kann, müssen
im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung auch die Umweltschäden
durch Uranabbau untersucht werden. Weiterhin wurde betont, daß
der Uranabbau in Ländern mit indigener (urstämmiger) Bevölkerung
völkerrechtlich nicht zulässig ist.
Kritisiert wurde seitens der EinwenderInnen, daß die Genehmigungsbehörde,
das NRW-Energieministerium, keine Bedarfsprüfung für die
beantragte Kapazitätserhöhung vornimmt. Deutlich wurde,
daß die antragstellenden Firmen Urenco und Uranit nur ihre
betriebswirtschaftliche Entwicklung in Konkurrenz zu anderen Anreicherungsunternehmen
sehen. Grundsätzlich besteht auf dem Weltmarkt kein Bedarf
für weitere Anreicherungskapazitäten; die Interessen der
Bevölkerung auf Schutz vor der Atomenergie werden nicht berücksichtigt.
Weiterer Kritikpunkt: Die bisher ausgelegten Sicherheitsberichte
sind unzureichend, bestimmte Verfahrensabläufe sind für
die EinwenderInnen nicht nachvollziehbar.
Bezüglich des bei der Urananreicherung anfallenden abgereicherten
Urans wurde vorgetragen, daß es sich dabei um keinen "Wertstoff",
sondern um Atomabfall handelt. Zusätzlich zur Kapazitätserhöhung
ist am Standort Gronau der Bau eines "Zwischenlagers" für ca.
60.000 Tonnen Uranoxid vorgesehen. Auch hiergegen richten sich die
Proteste der Bürgerinitiativen und Umweltverbände, die
insgesamt die Stillegung aller Atomanlagen erreichen wollen.
Offen blieb bisher die Frage, wer im Falle einer Firmenpleite der
Antragstellerinnen für die Folgeschäden haftet. Bekannt
wurde dagegen, daß derzeit noch ein weiteres Genehmigungsverfahren,
allerdings ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, anhängig ist.
Die Betreiberinnen der UAA haben den Bau einer zweiten Übergabestation
für Uranfässer beantragt. Diese Maßnahme ist im
Zusammenhang mit den ständig zunehmenden Urantransporten zu
sehen. Seitens der anerkannten Naturschutzverbände in NRW wurde
die Beteiligung der Öffentlichkeit auch an diesem Verfahren
gefordert.
Informationen über die Tagesordnung der Erörterung,
Busshuttle usw. findet man auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde
unter www.mvel.nrw.de.
Während der Erörterung sind Informationen über das
Büro des BBU (0228/214032) erhältlich, bzw. vor Ort unter
0171/8359515 (Robin Wood) oder unter 0175/7876750 (AKU Gronau).
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