BBU fordert Konsequenzen aus dem Kohlendioxid-Unglück
von Mönchengladbach
(Bonn, 18.08.2008) Der Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU e.V.) verlangt nach dem Unglück in Mönchengladbach
am 16.8.2008 verstärkte rechtliche, technische und organisatorische
Maßnahmen zum Schutz vor schweren Unfällen. „Die
bisherigen Vorkehrungen zum Schutz der Menschen und der Umwelt vor
Kohlendioxid-Freisetzungen sind aus meiner Sicht nicht ausreichend“,
so Diplom-Physiker Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden
Vorstand des BBU.
Am Samstag war es nach einem Brand in einer Lackfabrik in Mönchengladbach
aufgrund eines technischen Defekts in einer Löschanlage zu
einem Austritt von größeren Mengen an Kohlendioxid (CO2)
gekommen. In der Folge wurden etwa 100 Menschen verletzt, mehrere
davon schwer. Die Anwohner eines nahe gelegenen Wohngebietes wurden
aufgefordert, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Erschwert wurde
die Situation durch die windstille Wetterlage. Kohlendioxid ist
schwerer als Sauerstoff, kann diesen in der Atemluft verdrängen
und so zu Erstickungen bei Beschäftigten und Anwohnern einer
Anlage führen. Trotz dieser Eigenschaft wird CO2 immer noch
unterschätzt.
Daher fordert der BBU folgende Konsequenzen:
• Kohlendioxid muss als Störfallstoff in die deutsche
Störfall-Verordnung und die europäische Seveso-Richtlinie
aufgenommen werden. Auf der Grundlage dieser rechtlichen Bestimmungen
kann die Ermittlung, Planung und Umsetzung weit reichender Schutzmaßnahmen
verlangt und durchgesetzt werden.
• Der Austritt von CO2 in die Umgebung bei Unfällen oder
Löschmaßnahmen muss so weit wie möglich verhindert
werden. Dazu sind einfach ausgelegte Rückhaltesysteme wie z.B.
einzelne Zugangstüren nicht ausreichend. Es bedarf vielmehr
redundanter und voneinander unabhängiger Schließsysteme,
die im Unglücksfall Bereiche mit CO2 mehrfach und separat abschotten
können.
• Im Rahmen der Bauleitplanung sowie im immissionsschutzrechtlichen
Verfahren muss sichergestellt werden, dass ein geeigneter Abstand
zwischen sensiblen Objekten (z.B. Wohngebieten) und Anlagen, aus
denen relevante Mengen an CO2 austreten können, vorliegt. Die
hierzu notwendigen Immissionsprognosen müssen auf worst-case-Fällen
basieren. Dies bedeutet, dass nicht mittlere Windgeschwindigkeiten
(3 m/s) als Grundlage der Betrachtungen gewählt werden, sondern
die Ausbreitungssituation bei Windstille betrachtet wird.
• Erforderlich sind zudem bessere Mess-, Warn- und Alarmsysteme.
Eine Information der Hilfskräfte und der Bevölkerung aufgrund
von geeigneten Messeinrichtungen und eines guten Informationssystems
muss umgehend beim Austritt von CO2 erfolgen.
Nach dem Defekt bei einem CO2-Tank in Wülfrath am 22.11.2007
ist der Unfall vom 16.8.2008 in Mönchengladbach das zweite
bekannt gewordene Ereignis mit CO2-Freisetzung innerhalb kurzer
Zeit in NRW. Zur Vermeidung weiterer Vorfälle hält der
BBU die schnelle und schrittweise Überprüfung von Löschanlagen
mit einer relevanten CO2-Menge in NRW für erforderlich. Nur
wenn sichergestellt ist, dass die Bevölkerung optimal vor einem
Austritt von Kohlendioxid geschützt ist, können Anlagen,
deren Bestandteil diese CO2-Löschanlagen sind, weiter betrieben
werden.
Für den BBU
Oliver Kalusch
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