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14.05.04

Erstmals gefährliche Chemikalien weltweit verboten

Am 17. Mai 2004 trat mit dem Stockholmer Abkommen das erste völkerrechtlich bindende Verbot gefährlicher Chemikalien in Kraft.

Schon lange ist bekannt, dass bestimmte Chemikalien für Mensch und Umwelt besonders gefährlich werden können. Diese Stoffe werden in der Umwelt nur schwer abgebaut, reichern sich im Fettgewebe von Menschen und Tieren an und sind in sehr geringen Konzentrationen giftig. Ihre Langlebigkeit (Persistenz) und ihre organische Herkunft geben ihnen ihren Namen: Persistente Organische Verbindungen, kurz: POPs.

Im Rahmen des Stockholmer Abkommens wurde jetzt die Herstellung von zwölf der bedenklichsten Chemikalien, das sogenannte "Dreckige Dutzend", verboten bzw. deren Verwendung streng reglementiert. Damit ist ein erster globaler Schritt getan, die negativen Auswirkungen der POPs wirkungsvoll einzudämmen. Die meisten dieser Verbindungen wurden als insektizide Wirkstoffe hauptsächlich in der Landwirtschaft zum Pflanzenschutz eingesetzt. Andere haben die Funktion von Flammschutz- mitteln und Weichmachern. Zwei der jetzt regulierten POPs - PCB und DDT - sind bis heute in deutschen Haushalten nachweisbar.

Die offene Verwendung von PCB ist in Deutschland bereits seit 1978 verboten. Nur Gebäude, die früher erbaut worden sind, können diese Stoffe in offenen Systemen enthalten.

In den letzten Jahren gerieten deshalb immer wieder ältere Schulen und Kindergärten, deren Gebäudefugen mit PCB-haltigen Dichtungsmassen verfüllt sind und so erhöhte PCB-Konzentrationen in der Raumluft und im Staub hervorrufen, ins Licht einer kritischen Öffentlichkeit.

Im häuslichen Bereich können auch andere Baumaterialien PCB enthalten, so zum Beispiel Farben, Lacke, Parkettfugenmassen oder Kondensatoren in Leuchtstoffröhren.

Das Insektizid DDT wurde in Deutschland besonders in Wohnungen und anderweitigen Liegenschaften der ehemaligen alliierten Streitkräfte angewendet, in denen die Insektenbekämpfung häufig mit DDT-haltigen Produkten aus den USA vorgenommen wurde. Auch in Holzschutzmitteln der ehemaligen DDR (z.B. Hylotox) kam dieser Wirkstoff zum Einsatz.

Im Vorfeld des Stockholmer Abkommens sind eine Reihe weiterer persistenter Schadstoffe angesprochen worden, darunter das im Innenraum relevante Lindan (Holzschutzmittel) und PAK ( Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe), die unter anderem in teerölhaltigen Parkettklebern vorkommen. Im Sinne des Verbraucherschutzes ist zu wünschen, dass auch sie im Rahmen des Abkommens bald einer globalen Regulation unterliegen.

Quelle: Pressemitteilung der AGÖF ( Information durch ARGUK- Umweltlabor ) vom 14.05.04