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14.05.04
Erstmals gefährliche
Chemikalien weltweit verboten
Am 17. Mai 2004 trat mit
dem Stockholmer Abkommen das erste völkerrechtlich bindende
Verbot gefährlicher Chemikalien in Kraft.
Schon lange ist bekannt, dass
bestimmte Chemikalien für Mensch und Umwelt besonders gefährlich
werden können. Diese Stoffe werden in der Umwelt nur schwer
abgebaut, reichern sich im Fettgewebe von Menschen und Tieren an
und sind in sehr geringen Konzentrationen giftig. Ihre Langlebigkeit
(Persistenz) und ihre organische Herkunft geben ihnen ihren Namen:
Persistente Organische Verbindungen, kurz: POPs.
Im Rahmen des Stockholmer
Abkommens wurde jetzt die Herstellung von zwölf der bedenklichsten
Chemikalien, das sogenannte "Dreckige Dutzend", verboten bzw. deren
Verwendung streng reglementiert. Damit ist ein erster globaler Schritt
getan, die negativen Auswirkungen der POPs wirkungsvoll einzudämmen.
Die meisten dieser Verbindungen wurden als insektizide Wirkstoffe
hauptsächlich in der Landwirtschaft zum Pflanzenschutz eingesetzt.
Andere haben die Funktion von Flammschutz- mitteln und Weichmachern.
Zwei der jetzt regulierten POPs - PCB und DDT - sind bis heute in
deutschen Haushalten nachweisbar.
Die offene Verwendung von PCB
ist in Deutschland bereits seit 1978 verboten. Nur Gebäude,
die früher erbaut worden sind, können diese Stoffe in
offenen Systemen enthalten.
In den letzten Jahren gerieten
deshalb immer wieder ältere Schulen und Kindergärten,
deren Gebäudefugen mit PCB-haltigen Dichtungsmassen verfüllt
sind und so erhöhte PCB-Konzentrationen in der Raumluft und
im Staub hervorrufen, ins Licht einer kritischen Öffentlichkeit.
Im häuslichen Bereich können
auch andere Baumaterialien PCB enthalten, so zum Beispiel Farben,
Lacke, Parkettfugenmassen oder Kondensatoren in Leuchtstoffröhren.
Das Insektizid DDT wurde in Deutschland
besonders in Wohnungen und anderweitigen Liegenschaften der ehemaligen
alliierten Streitkräfte angewendet, in denen die Insektenbekämpfung
häufig mit DDT-haltigen Produkten aus den USA vorgenommen wurde.
Auch in Holzschutzmitteln der ehemaligen DDR (z.B. Hylotox) kam
dieser Wirkstoff zum Einsatz.
Im Vorfeld des Stockholmer Abkommens
sind eine Reihe weiterer persistenter Schadstoffe angesprochen worden,
darunter das im Innenraum relevante Lindan (Holzschutzmittel) und
PAK ( Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe), die unter anderem
in teerölhaltigen Parkettklebern vorkommen. Im Sinne des Verbraucherschutzes
ist zu wünschen, dass auch sie im Rahmen des Abkommens bald
einer globalen Regulation unterliegen.
Quelle: Pressemitteilung
der AGÖF ( Information durch ARGUK- Umweltlabor ) vom 14.05.04
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