Steht die Gesundheit unserer
Kinder zur Disposition
Vom Umgang mit Schadstoffbelastungen an Schulen
Anstelle eines Vorworts:
"Ich würde die Politiker fragen, ob sie ihre eigenen
Kinder auch in Schulen schickten,
in denen der Tod auf sie lauert."
I.
Die Behörden haben den Kindern den Kampf angesagt
Machtausübung verhindert Sanierungen
II.
Gerichte machen den Weg an unbelastete Schulen frei :
Richter übernehmen die staatliche Fürsorgepflicht
III.
Verdacht auf psychosoziale Einflussfaktoren :
Weil nicht sein kann, was nicht sein darf
IV.
Wer befördert, befiehlt :
Das Einknicken vor der Macht des Nächsthöheren
V.
Wegmessen statt sanieren :
Kein Durchkommen an der Argumentationsfront
VI.
Frischer Wind in deutschen Schulen :
Lüftungszirkus als Sanierungsersatz
VII.
Abklingende Schizophrenien :
Experten für medizinische Begutachtung
VIII.
Kaum zu glauben, aber wahr:
Die paranoide Angst des Gutachters vor dem ewig Weiblichen
Anstelle eines Nachwortes:
"Ich bin hier um zu erfahren, für
wen ich ein Restrisiko bin."
Steht die Gesundheit
unserer Kinder zur Disposition?
Vom Umgang mit Schadstoffbelastungen an Schulen
Anstelle eines Vorwortes:
Kinder und Jugendliche haben mit den Folgen
heutiger Politik am längsten und am intensivsten zu leben.
Dass sich viele Jugendliche dieser Tatsache durchaus bewusst sind,
belegt die Aussage eines Schülers in der Sendung FRONTAL
vom 04. September 2001.
Dieser damals Sechzehnjährige klagte vor dem Landgericht
Hagen gegen den Schulträger, weil er seinen Hirntumor auf
seine von Beginn an PCB-belastete Schullaufbahn zurückführte.
Im Frontal- Interview dazu aufgefordert mitzuteilen, was er den
Politikern zu sagen hätte, gab er zur Antwort:
"Ich würde sie fragen, ob sie ihre eigenen Kinder auch
in Schulen schickten, in denen der Tod auf sie lauert".
1. Die Behörden
haben den Kindern den Kampf angesagt:
Machtausübung verhindert Sanierungen
Die Kosten für die Sanierung schadstoffbelasteter
Schulgebäude in Deutschland würden in die Milliarden
gehen. Es ist offensichtlich, dass die Verantwortlichen nicht
dazu bereit sind, diese Gelder in die Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen zu investieren.
Es fällt dagegen auf, dass andere öffentliche Gebäude
( Justizgebäude, Universitäten, Ministerien ) unter
Aufwendung hoher Kosten zügig saniert werden.
Der behördliche Umgang mit Schadstoffproblemen an Schulen
zielt darauf ab, Strategien zur Verhinderung dringend notwendiger
Sanierungen und zur Abwehr von Schadensansprüchen Geschädigter
durchzusetzen . Außerdem sollen Präzedenzfälle
möglichst vermieden werden.
Ziel dieses Verwaltungshandeln ist es also nicht, die Kinder vor
den Schadstoffen, sondern das städtische bzw. kommunale Budget
zu schonen.
Die gesundheitlichen Risiken, denen betroffene Kinder, Jugendliche
und andere Gebäudenutzer dadurch ausgesetzt bleiben, finden
dabei keinerlei Berücksichtigung.
Der eigentliche Skandal sind also nicht
die in die Gebäude eingetragenen Schadstoffe, sondern der
Umgang der zuständigen Verwaltungen mit diesem Problem. Überall
in der Bundesrepublik versuchen Behörden, durch Machtausübung
über den Verwaltungsapparat, Gebäudesanierungen zu verhindern
oder zu verzögern . In mitunter jahrelang andauernden Prozessen
wird die Existenz von Schadstoffen in Schulgebäuden geleugnet
und deren Nachweis zu verhindern versucht. Die Schulträger
sind darum bemüht, Ergebnisse von Schadstoffgutachten im
eigenen Interesse zu gestalten und - wenn das nicht gelingt -
umzuinterpretieren. Dabei scheuen sie nicht davor zurück,
qualifizierte Sachverständige, Gutachter und Umweltmediziner
in der Öffentlichkeit und vor Gericht zu inkompetenten Außenseitern
abzustempeln und so durch gezielte Falschinformation die Urteilsfähigkeit
der Öffentlichkeit zu untergraben.
Bezeichnend für dieses Vorgehen
ist ein Beispiel aus NRW:
An einem Düsseldorfer Gymnasium wurden
im Juli 2005 Schulcontainer in Betrieb genommen, in denen die
festgelegten Grenzwerte für die Konzentrationen an VOC um
das 7-9 - fache überschritten waren. Der Rheinische Gemeindeunfallverband
( also der Versicherungsträger für die Schüler/innen
) wollte die Gebäude sperren lassen.
Zur gesundheitlichen Gefahr, die von den hohen Werten ausgehen
kann, informierte der GUV:
" Die Luftbelastungen haben bei den in diesen Räumen Beschäftigten
zu körperlichen Beeinträchtigungen wie z.B. starken
Kopfschmerzen, Schwindelgefühlen, Kreislaufbeschwerden und
Übelkeit geführt. Insbesondere die allergieauslösenden
Chemikalien wie Terpene, Aldehyde und Ketone können bei Allergikern
heftige allergische Reaktionen auslösen, angefangen von Kopfschmerzen
über starken Hautausschlag, Quaddelbildung im Bereich des
Gesichts und am Hals bis hin zu einem lebensgefährlichen
allergischen Schock verursachen und bei empfindlichen Personen
eine lebenslange Allergie auslösen." Soweit der GUV.
Aus internen Verwaltungspapieren ging dagegen
hervor, dass der verantwortliche Leiter des zuständigen Umweltamtes
sich keinerlei Sorgen um die Höhe der Werte an sich machte.
Sorgen bereitete ihm eher das bekannt werden der Werte in der
Öffentlichkeit.
Aus einem internen Schreiben an den Leiter
des Gesundheitsamtes geht hervor, dass er sich der gesundheitlichen
Gefahren für die Schüler/innen durchaus bewusst ist,
denn er hat sich über Messergebnisse an anderen Containerschulen
informiert. Er weiß daher, dass die Werte auch in naher
Zukunft nicht unter die zulässigen Grenzwerte fallen werden.
Zitat aus seinem Schreiben ans Gesundheitsamt:
" Umso wichtiger ist es, die emotionale Atmosphäre
innerhalb der Eltern- und Lehrerschaft zu entspannen. Dabei kommt
es vor allem darauf an, die Einschätzung des Rheinischen
Gemeindeunfallversicherungsverbandes zu relativieren. Andernfalls
könnte ein für die Zukunft problematischer Präzedenzfall
für die Nutzung von neuen oder frisch sanierten Schulgebäuden
entstehen, in denen immer Überschreitungen des VOC-Wertes
zu befürchten sind".
Der (grüne) Umweltamtsleiter will also offenbar ganz
bewusst Gebäude von Kindern nutzen lassen, in denen die Grenzwerte
für Schadstoffe überschritten sind.
Dies ist leider kein Einzelfall.
Wer sich eingehender mit den Vorgängen
um Schadstoffbelastungen in Schulen befasst, der gewinnt schnell
den Eindruck, sich mitten in einem Krieg zu befinden. In einem
Krieg, in dem die Behörden den Kindern den Kampf angesagt
haben.
Die Auseinandersetzungen um Sanierungen von Kindertagesstätten
und Schulen manifestieren sich im Vorgehen der Behörden an
denen, die sich gegen solche Zustände zur Wehr setzen. Das
sind die Eltern gesundheitlich beeinträchtigter oder bereits
geschädigter Kinder oder erkrankte Lehrer/innen.
Die Interessen und Aktivitäten von Eltern werden zwar von
Politik und Verwaltung auch nicht ernst genommen, ihr Widerstand
ist aber gefürchteter als der der verbeamteten Lehrer/innen,
weil im Umgang mit ihnen die Machtmechanismen des Beamtenapparates
nicht greifen.
Dazu später mehr.
2. Gerichte machen den
Weg für Schulwechsel an unbelastete Schulen frei: Richter
übernehmen Fürsorgepflicht für Schüler/innen
In NRW sind Eltern erkrankter Kinder vor
Gericht gegangen. Sie wollten damit erreichen, dass ihren Kindern
der Wechsel an eine weniger belastete Schule gestattet würde.
Dieser war ihnen vorher unter fadenscheinigsten Gründen verweigert
worden.
Den Schüler/innen waren von ihren behandelnden Ärzten
Polyneuropathien, Störungen des Immunsystems, ständige
Übelkeit, Schwindel, Mattigkeit, häufiges Nasenbluten,
häufige Infekte, Motivations- und Leistungsverlust, Konzentrationsstörungen,
Probleme mit dem Kurzzeitgedächtnis, Merkfähigkeitsprobleme
und vorher nicht vorhandenes aggressives Verhalten attestiert
worden. Alle Ärzte führten die Symptome mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit auf die massive VOC- Belastung des
sanierten Schulgebäudes zurück.
Mit dem Erlass einer Einstweiligen Anordnung
reagierte das VG Aachen am 27.05.04 und 4.06.2004 auf die Eingabe
der Eltern. ( AZ.9 L 434 / 04 und 9 L 466/04.) Insgesamt 13 Schüler/
innen durften die belastete Schule verlassen, weil sich Eltern
und Richter für sie eingesetzt hatten.
Interessant ist dabei die Begründung
der gerichtlichen Anordnung.
Dazu heißt es im ersten Teil:
"Zwar reicht in der Regel eine offene Beurteilungslage nicht
zur Glaubhaftmachung eines Anspruches aus. Hier hat aber nach
Auffassung der Kammer ausnahmsweise Abweichendes mit Blick darauf
zu gelten, dass es zum einen um eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung
des Schutzgutes der Gesundheit bei einem Kind geht."
Hier übernahm also das Gericht die Fürsorgepflicht
für das gesundheitliche Wohlergehen der Kinder und garantierte
in diesem speziellen Fall die Einhaltung des § 2 GG , in dem das
Recht auf körperliche Unversehrtheit festgeschrieben ist.
Dies wäre eigentlich die Pflicht der verantwortlichen Behörden
gewesen.
Der zweite Teil der Begründung bezieht
sich auf den Erhalt der Leistungsfähigkeit der Schüler/innen
und lautet:
"Die Antragsteller besitzen des Weiteren den erforderlichen
Anordnungsgrund, denn angesichts des bevorstehenden Schuljahresendes
und der damit verbundenen Erteilung eines versetzungsrelevanten
Zeugnisses erscheint es notwendig, die ausgesprochene Einstweilige
Anordnung zu erlassen."
Hier ist den Richtern offensichtlich ganz klar geworden, dass
VOC- Belastungen nicht nur die körperliche, sondern auch
die kognitive Leistungsfähigkeit der Schüler/innen beeinflussen
können.
Auf die Verantwortlichen in den zuständigen
Behörden hat diese Begründung offensichtlich keinerlei
Nachwirkung gehabt. Die sind in diesem Falle bis heute beratungsresistent
geblieben, setzen die Rechtsordnung weiterhin außer Kraft
und ignorieren anhaltend die Empfehlungen von Sachverständigen
und Gutachtern, von Ärzten und Richtern.
Diejenigen Schüler/innen, deren Eltern sich nicht
zu einem gerichtlichen Vorgehen entschließen konnten , sitzen
noch heute mit tränenden Augen, Kopfschmerzen, extremer Müdigkeit,
Übelkeit und weitaus schlimmeren Symptomen im Unterricht
an dieser Schule, an der der regelrechte Kampf zwischen Eltern,
Lehrer/innen und Behörden um die Entfernung eines verklebten
Fußbodenbelags ins nunmehr sechste Jahr geht.
3. Verdacht auf psychosoziale
Einflussfaktoren:
Das Phasenmodell - weil nicht sein kann, was nicht sein darf !
Das bereits aus anderen Zusammenhängen
bestens bekannte Phasenmodell von Ignorieren und Beschwichtigen,
Abwiegeln und Verharmlosen, Einschüchtern und Verunsichern,
Ablenken und Schuldabweisen, Aufschieben, Drohen und Feilschen
lässt sich problemlos auch am Verwaltungshandeln in diesen
Zusammenhängen nachweisen.
Taucht der Verdacht auf Schadstoffbelastung
an einer Schule auf, treten unverzüglich die Unbedenklichkeitsexperten
der Verwaltung in Aktion. Die Öffentlichkeit wird darauf
verwiesen, dass alles Behördenhandeln im Rahmen der gesetzlichen
Regelungen zur Einhaltung des Arbeitsschutzes abgelaufen ist.
Dass alle Grenzwerte eingehalten werden und dass folglich jede
von außen herangetragene Kritik auf Irrtümern beruhen
muss.
Und dass der Schulbetrieb deshalb wie gewohnt weiter verlaufen
kann.
Wird durch einen eingeholten Messbericht
oder ein Sachverständigengutachten dann doch eine Belastung
nachgewiesen, werden die Ergebnisse verharmlost und die gesundheitlichen
Beeinträchtigungen vereinzelt. Es wird auf die noch gesunde
Mehrheit in den Klassen und im Lehrerzimmer hingewiesen. Bereits
Erkrankte werden als Opfer ihrer eigenen Psychosomatik stigmatisiert
oder ihre Krankheit wird als Folgeerscheinung ihrer eigenen negativen
sozialen Verhältnisse dargestellt.
So kommt es vor, dass universitäre Experten mittels Fragebogenaktionen
Ferndiagnosen für die Gesamtheit der Schüler mehrerer
Klassen erstellen. Diese gipfeln dann in kurzen und nicht weiter
begründeten Aussagen wie z.B. " Die Auffälligkeiten
in den Klassen 3b und 7a legen anhand der Expositionsdaten den
Verdacht auf psychosoziale Einflussfaktoren nahe."
Auf diese Weise werden alle gesundheitlichen Probleme
der Schüler/ innen und alles möglicherweise weiterführende
Nachdenken darüber erst mal vom Tisch gewischt und aufgeschoben.
Mit zunehmendem Indiziendruck von außen
z.B. durch Arztberichte oder eigenerwirkte Sachverständigengutachten,
wird der Zusammenhang von Gesundheitsschäden mit der Raumluft
immer heftiger abgestritten. Gleichzeitig aber wird von den Behörden
nach dem lückenlosen Beweis gerufen, der von den Kritikern
in eigener Verantwortung und bitteschön auf eigene Kosten
beigebracht werden soll. Das stellt Eltern und Lehrer vor große
Probleme und verzögert die Angelegenheit. Bereits im Vorfeld
der zu erwartenden Aktivitäten wird außerdem darauf
hingewiesen, dass unabhängige Ärzte oder Sachverständige
grundsätzlich der behördlichen Kritik unterliegen.
Wird die Beweisführung von außen
erdrückend, treten die amtlichen Nebelwerfer auf.
Grundsätzlich wird zuerst auf Schadstoffquellen im Lebensumfeld
der Schüler/innen hingewiesen und Kritikern wird - lange
bevor amtlich intendierte Untersuchungen im Schulgebäude
stattfinden- zur Einschüchterung mit Untersuchungen im privaten
Wohnbereich gedroht. Eltern wird zu verstehen gegeben, dass das
"Vorgehen gegen die Schule" sich negativ auf die Leistungen ihrer
Kinder auswirken könnte. Es gab schon Fälle, in denen
kritischen Eltern unter fadenscheinigsten Begründungen die
Sozialhilfeleistungen gekürzt wurden.
Kritische Lehrer und Lehrer/innen werden im Lehrerzimmer und in
der Öffentlichkeit gemobbt, ihnen wird grundsätzlich
das Erheischen der Frühpensionierungsbezüge unterstellt.
Wegen " Nestbeschmutzung" und der Störung des Dienstfriedens
werden ihnen disziplinarische Maßnahmen angedroht.
Bei nicht mehr widerlegbarem Nachweis einer Belastung beginnt
sofort das "Verwässern" des Ergebnisses. Es wird um lange
Übergangs- und Streckungsfristen bis zur Sanierung gefeilscht.
In letzter Zeit auch zunehmend um die kostengünstigste Art
von Billigsanierung, bei der vorhersehbar ist, dass sie keinen
grundlegenden Erfolg bringen kann.
Diese Auseinandersetzungen werden in allen
Bereichen begleitet vom behördenspezifischen Floskelmodell
aus ständiger Wiederholung nichtssagender und an andere
Stellen verweisender Bescheide Zusätzlich werden die Eingaben
von ständig wechselnden Verwaltungsstellen bearbeitet, immer
mit dem Hinweis, dass die neuen Sachbearbeiter/innen sich erst
einarbeiten müssen. Die Betroffenen müssen ständig
alles wiederholen und bekommen dadurch das Gefühl, sich im
Kreise zu drehen . Oft geben sie deshalb auf halbem Wege entnervt
auf.
4. Wer befördert,
befiehlt: Das Einknicken vor der Macht des Nächsthöheren
Der staatliche Öffentliche Dienst
sollte eigentlich Vorbildfunktion übernehmen, denn schließlich
erwartet er ja von seinen Beamten und anderen Mitarbeitern vorbildliches
Verhalten in seinem Sinne. Im Fall von Schadstoffbelastungen an
Schulen, geht er aber selbst mit schlechtem Beispiel voran. Es
wird dort ein Höchstmaß an fachlicher und besonders
auch an sozialer Inkompetenz sichtbar. Um dies nicht offensichtlich
werden zu lassen, greift er auf eine Vielzahl von Maßnahmen
zurück, die durch innere Behördenstrukturen von oben
nach unten gedeckt werden. Da passt es gut, dass fast alle an
den Konflikten Beteiligten verbeamtet sind. (Schulleiter / Schulaufsichtsbeamte/
Amtsärzte/ Mitarbeiter und Sachbearbeiter in der zuständigen
Bezirksregierung/ Schulträger in Stadt - bzw. Kreisverwaltung/
Beamte in übergeordneten Behörden wie LGA / LUA o.ä.
und in den übergeordneten Ministerien)
Sie alle unterliegen der beamtenrechtlichen Treuepflicht gegenüber
dem Dienstherrn.
Auf all diesen Ebenen gibt es deshalb:
- Zurückhalten von Schreiben und
Akten auf dem Dienstweg
- Mehrfache Aktenführung
- Verweigern des Einblicks in die Akten
- Verweigerung der Auskunft nach dem
Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz
- Bagatellisierung von Schadensfällen
- Psychologisierung des Konflikts
- Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse
- Ausschalten der Dienst- und Fachaufsicht
- Verweigern der Aussagegenehmigung gegenüber
den Medien
- Uminterpretieren und sogar Fälschen
von Expertengutachten
Dafür ein Beispiel:
Ein in einem Beweissicherungsverfahren vor einem VG eingeholtes
Gutachten Geschädigter wurde von einem Mitarbeiter der Kreisverwaltung
von 16 Seiten auf 9 Seiten zusammengestrichen. Die Seitenzahlen
wurden von 1- 9 neu durchnummeriert. Die an der Kopfseite jedes
Blattes stehenden Hinweise auf Gerichtsverfahren mit dem dazugehörenden
Aktenzeichen wurden herauskopiert. Das Gutachten wurde dem Sozialministerium
als ein von der Kreisverwaltung selbst initiiertes Gutachten übersandt.
Die Behörden hatten es nämlich erfolgreich geschafft,
ein solches Gutachten in eigener Initiative mehrere Jahre lang
zu verzögern und kamen nun dem nachfragenden Ministerium
gegenüber in Beweisnot.
Dieser Fall von nachgewiesener Urkundenfälschung durch eine
Behörde fand in dem folgenden Gerichtsverfahren keinerlei
Berücksichtigung. Auf diese Weise kommt es in vielen Fällen
dazu, dass sich Konflikte um Schadstoffbelastungen und Sanierungen
allein schon aufgrund der extremen Vergewaltigung des Demokratieverständnisses
vieler Beteiligter verselbständigen.
Beamte haben bei dienstlichem Schriftwechsel
den Dienstweg einzuhalten.
Das Schreiben eines Lehrers an seine Vorgesetzten
in der übergeordneten Behörde geht also zunächst
über den Tisch des Schulleiters und des Schulaufsichtsbeamten.
Diese sind aufgefordert, Kommentare einzufügen und müssen
das Schreiben als " zur Kenntnis genommen" abzeichnen, bevor sie
es weiterleiten müssen. Diese Pflicht zum Weiterleiten wird
in Konfliktfällen nicht immer eingehalten. Die Schreiben
werden aufgehalten oder verschwinden auf dem Dienstweg.
Beispiel:
Ein in Privatinitiative erbrachtes Gutachten einer Materialprobe
soll von einer Beamtin auf dem Dienstweg der Bezirksregierung
zugestellt werden. Darin hat der unabhängige Gutachter u.a.
eine dreifach erhöhte Belastung an krebserzeugendem Benzo(a)pyren
festgestellt und begründet darauf hingewiesen, dass die Stoffe
aufgrund der Verbauart in die Raumluft ausgasen können. Mit
dem Hinweis auf Kinder als spezielle Risikogruppe in Bezug auf
krebserzeugende Schadstoffe empfiehlt er die sofortige Entfernung
und Entsorgung auf dem Sondermüll.
Das Schreiben kommt nicht weit.
Es wird bereits im Schulaufsichtsamt aufgehalten und dann der
Beamtin ( mit der gelben Post, also unter Umgehung des Dienstweges!)
zurückgeschickt mit der Bemerkung, dass die schulische Herkunft
der Probe nicht gesichert wäre, obwohl der Schulleiter die
Probenahme gestattet hatte.
Daraufhin schickt die Beamtin das Gutachten auf dem direkten Postweg
an die Bezirksregierung.
Gleichzeitig erstattet sie Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den
Schulaufsichtsbeamten, der das Schreiben hätte weiterleiten
müssen, wegen Nichteinhaltung des Dienstweges.
Auf die Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgt keine Reaktion. Dafür
wird die Beamtin unter Androhung disziplinarischer Maßnahmen
aufgefordert, bei künftigen Schreiben den Dienstweg einzuhalten.
Direkte Vorgesetzte, wie z.B. Schulleiter,
dürfen Beschwerden über Lehrer/innen an übergeordnete
Dienststellen weitergeben, ohne dies den Betreffenden zur Kenntnis
zu geben.
Einsichtnahmen in die Personalakten bergen also immer jede Menge
Überraschungen. Vorausgesetzt, der Einblick in die richtige
Akte wird einem gewährt und die Verwaltung hat die Akten
nicht vorher bereinigt.
Beispiel:
Bei der Einsichtnahme zweier Beamtinnen in ihre Personalakten
fanden sich nur wenige Schriftstücke , die den Schriftverkehr
bezüglich der Schadstoffbelastung betrafen. Dafür gab
es dort eine Anzahl phantasievoll gestalteter Beschwerdebriefe
des Schulleiters. Es waren Beschwerden des Schulleiters über
die Lehrerinnen, von denen sie vorher nicht in Kenntnis gesetzt
wurden. Kurze Zeit später gab es eine seltene Überraschung:
in anonymen Schreiben gingen Fotokopien aus den vorher offensichtlich
bereinigten Akten bei den Betroffenen ein., die die Behörden
massiv belasteten. U.a. gab es darin das Schreiben eines Ministerialbeamten
aus dem Niedersächsischen Sozialministerium, der die Kreisbehörden
auf die Gefahr durch krebserzeugende Schadstoffe an der Schule
aufmerksam machte und sie dringlich aufforderte, unverzüglich
tätig zu werden um die Belastung abzustellen.
Vor Gericht bezeugte er das Gegenteil, indem er der Richterin
erklärte, er wäre während der Begehung der Räume
sogar auf allen Vieren auf dem Boden herumgekrochen, um am Fußbodenbelag
zu riechen, hätte aber nichts feststellen können.
Die Dienst- und Fachaufsicht
versagt in vielen Fällen durch Ausschaltung der Aufsichtsbehörden
oder durch Protektion von oben nach unten.
Absprachen zwischen den Behörden
dienen der zusätzlichen Kontrolle . So bat in einem Fall
eine hochrangige Mitarbeiterin eines Landesgesundheitsamtes um
Abbruch eines von ihr selbst initiierten Gesprächs mit Betroffenen.
Sie wies darauf hin, dass sie dazu verpflichtet wurde, über
jedes Gespräch mit der Geschädigten Protokoll führen
zu müssen und dies den zuständigen Stellen der Bezirksregierung
zuzuleiten.
Wollen Beamte Auskünfte an Medien
erteilen, müssen sie zunächst bei der übergeordneten
Dienststelle um Aussagegenehmigung nachsuchen. Darin muss
dargestellt werden, zu welchem Thema sie sich äußern
möchten. Wenden sie sich ohne diese Genehmigung nach außen,
können sie disziplinarrechtlich belangt werden, weil Beamte
zusätzlich zum Strafrecht der Disziplinargesetzgebung unterliegen.
Und was die bewirken soll, sagt ja schon der Name.
Die Artikel des GG, die auch für Beamte gelten, werden in
VG-Verfahren daher gegen die Beamtenpflichten abgewogen. Dabei
gilt in Bezug auf öffentliche Äußerungen grundsätzlich,
dass, wer das Kartell des vorgegebenen Schweigens bricht, zur
Rechenschaft gezogen werden kann.
Ein ungenehmigter Gang in die Öffentlichkeit wird dabei meist
als Dienstvergehen gewertet und kann mit weitreichenden disziplinarischen
Sanktionen belegt werden.
Beamtenrechtliche Grundlagen für solche
Sanktionen sind die Treuepflicht bzw. die Loyalitätspflicht
des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn. Und
die Achtungs- und Vertrauensklausel.
Zur Erläuterung das Beispiel einer
Beamtin, die in Bezug auf die nachgewiesene Schadstoffbelastung
einer Schule ohne Aussagegenehmigung ein Zeitungsinterview gegeben
hatte. Der Bescheid der Bezirksregierung Lüneburg an die
Beamtin lautete:
" Der Zeitungsartikel wird auf der Grundlage des § 101 NBG
in die Personalakte aufgenommen. Dies soll die Erstellung eines
möglichst umfassenden Persönlichkeitsbildes der Beamtin
ermöglichen. Die Grenzen des Rechts eines Beamten, sich öffentlich
zu äußern, folgen aus § 62 Abs.3 NBG. Nach dieser Vorschrift
ist ein Beamter dazu verpflichtet, sich innerhalb und außerhalb
des Dienstes so zu verhalten, dass sein Verhalten der Achtung
und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Beruf erfordert. Mit
dieser Pflicht ist es unvereinbar, öffentlich Kritik an den
Maßnahmen der Verwaltung oder Verhaltensweisen Vorgesetzter
zu üben. Dies gilt auch dann, wenn die Kritik sachlich erhoben
und die Form gewahrt ist."
Und für die beamteten Beauftragten
für Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Schule
gelten die gleichen beamtenrechtlichen Bedingungen. So werden
Exempel statuiert für die schweigende Mehrheit im Lehrerzimmer.
5. Wegmessen statt Sanieren:
Kein Durchkommen an der Argumentationsfront
Die Ausrichtung der nach DIN-Normen vorgeschriebenen
Messverfahren zur Ermittlung von Raumluftbelastungen an Schulen
werden oftmals nicht korrekt eingehalten. Bei genauerem Hinsehen
wird erkennbar, dass z.B. mit Geräten gemessen wird, die
nicht für die Messung von Innenräumen zugelassen sind.
Oder dass in der Nacht vor der Messung dauergelüftet wurde,
die Heizung heruntergeschaltet war, so dass die Temperaturen zu
niedrig waren , dass die vorgeschriebene Luftfeuchtigkeit nicht
eingehalten war usw.
In einem Fall konnte nachgewiesen werden,
dass der von der Verwaltung beauftragte GUV ( der gleichzeitig
Versicherungsträger für die Schüler ist!) eine
Messung von belastetem Material aus Schulräumen nach MAK-
Werten ( also nach Werten für gewerbliche Arbeitsplätze,
an denen die Grenzwerte wesentlich höher liegen ) gemessen
und bewertet hat Die Öffentlichkeit wurde daraufhin falsch
informiert mit der Meldung, dass Schadstoffe lediglich " in Spuren"
nachgewiesen werden konnten. In Wahrheit lag aber die Erfassungsgrenze
der Messgeräte viel zu hoch. Der GUV verweigerte den Rechtsanwälten
der Beteiligten unter fadenscheinigsten Begründungen jahrelang
den Einblick in die Rohdaten dieser Messung. Die Falschmeldung
von der Unbedenklichkeit der Werte wurde von der Verwaltung in
der Öffentlichkeit nie zurückgenommen. Noch Jahre später
wurde das Gericht damit irregeführt. So werden Belastungen
weggemessen.
Die Grenzwerte für Langzeitbelastung
durch VOC werden in Schulneubauten oder nach Sanierungen oft langfristig
überschritten mit der Folge, dass Lehrer und Schüler
an solchen Schulen an den dafür typischen Symptomen erkranken.
Diese belegbare Tatsache wird von den zuständigen Stellen
mit Hinweis auf die eingehaltenen Grenzwerte einfach ignoriert.
Dazu müssen die korrekt ermittelten Werte durch Falschinterpretation
und unter Leugnung des Standes der Wissenschaft uminterpretiert
werden.
Dazu ein Beispiel aus einer Schule in
NRW:
Dort wurde, sieben Monate nach Bezug eines Schulneubaus und des
sanierten Altbaus durch eine von Eltern initiierte Messung festgestellt,
dass die chronische und subchronische Wirkschwelle von 1000-3000
µg /m³ TVOC mit dem Ergebnis von 4000-5000 µg/ m³ weit überschritten
war. Die Räume hätten demnach nicht genutzt werden dürfen.
Das zuständige Gesundheitsamt tat dies als ein Problem ungenügender
Lüftung ab und ordnete per Klingelton 20-minütige Lüftungsphasen
an. Im Winter wurde die Fußbodenheizung heruntergefahren
und extrem gelüftet Dies führte zur Situation, dass
in den Klassenräumen Temperaturen von teilweise unter 15
Grad herrschten.
Danach fanden zusätzliche Messungen durch den TÜV statt
.In einer dieser Messungen wurde nach 15 Minuten Stoßlüften
und Absenkung der Raumtemperatur auf 4° C erreicht, dass der Langzeitwert
knapp unterschritten werden konnte.
Dies wurde dann als "Grenzwertunterschreitung
bei realistischen Nutzungsbedingungen" ausgegeben. Denn, so
der Gutachter, der auch vorherige Lüftung und Auskühlen
empfohlen hatte, es müsse bei der Bewertung möglicher
gesundheitlicher Folgen von Schadstoffbelastungen von regelmäßigen
Lüftungsmaßnahmen ausgegangen werden. Auf die hohen
Grenzwertüberschreitungen bei Nutzung der Räume ohne
Dauerlüftung wurde nicht mehr eingegangen.
Diese Falschaussage steht bis heute allen Eltern und Lehrer/innen
im Wege, die aufgrund von Erkrankungen Rechtsansprüche durchsetzen
wollen.
Messungen und Bewertungen mit dem Tenor
" alles unbedenklich" liefern den zuständigen Ämtern
die Basis für weiteres Nichthandeln und bieten den zuständigen
Gesundheitsämtern die Grundlagen für den weiteren Umgang
mit den Geschädigten. Zusätzlich liefern sie behördlichen
Gutachtern aus Landesgesundheitsämtern und Ministerien Steilvorlagen
für unsinniges Argumentieren.
In der ohnehin fehlinformierten Öffentlichkeit wird so zusätzliche
Verwirrung gestiftet.
6. Frischer Wind in deutschen
Schulen: Lüftungszirkus als Sanierungsersatz
In den letzten Jahren kommt es, aufgrund
des immer wieder erneuten Eintrags hochsiedender Stoffe in Fußbodenklebern,
zu unsinnigsten Lüftungsanordnungen im ganzen Land.
Es entwickelt sich ein regelrechter Lüftungszirkus.
So ordnete ein Gesundheitsamt an, dass alle 15 Minuten auf Klingelzeichen
stoß- und quergelüftet werden soll. An der Schule wurde
eine sogenannte " Lüftungscrew" eingesetzt, die für
das Einhalten der Maßnahme zu sorgen hatte. Nachdem eine
Lehrerin das Thema Frischluftzufuhr in kritischer Weise mit den
frierenden Schülern einer 7. Klasse besprochen hatte, erhielt
sie die Androhung disziplinarischer Maßnahmen. Der Schulleiter
hatte sich mit folgender Beschwerde an die Vorgesetzten der Lehrerin
gewandt:
" Trotz dienstlicher Anweisung der
Unterlassung, beschäftigte sie sich weiterhin intensiv mit
dem Thema Raumluft und bringt diese Thema in den Unterricht ein.
Dabei stellt sie unbewiesene und nicht nachprüfbare Behauptungen
zur Indoktrination der Kinder auf. Sie unterkühlt Räume
absichtlich und trägt damit zur Gesundheitsgefährdung
durch Erkältungskrankheiten bei. Dringlich bittet die Schulleitung
der Realschule um geeignete, ggf. disziplinarische Maßnahmen
zur Unterstützung in dieser heiklen Angelegenheit".
In einer Schule im Land Brandenburg hat
ein Berliner Institut ebenfalls Belastung aus hochsiedenden Stoffen
in Fußbodenklebern festgestellt und deshalb ein sogenanntes
"Lüftungsregime" empfohlen. In einem Internetbeitrag
dieses gleichen Instituts zu dem identischen Problem in einer
Firma hat dieses Institut ausführlichst dargelegt, dass Lüftungsmaßnahmen
in Fällen der Belastung mit hochsiedenden Stoffen keinen
nennenswerten und dauerhaften Erfolg bringen.
Das gleiche Institut hat im Falle der Belastung
einer Berliner Schule mit hohen Werten an DDT aus Holzschutzmitteln
zu DDR-Zeiten empfohlen, den Dachboden der Schule luftdicht vom
übrigen Gebäude abzutrennen und den Unterricht fortzusetzen.
In einer Veröffentlichung zur Belastung des Dachbodens eines
Berliner Mietshauses hat dieses gleiche Institut ausführlichst
nachgewiesen und dargelegt, dass Abdichtungen des Dachbodens in
solchen Fällen wegen der hohen Flüchtigkeit des Stoffes
keinerlei Erfolg bringen können.
Die Zeitungsmeldung zum Abschluss des Problems
an dieser Schule lautete dahingehend, dass das Berliner Landesamt
für Gesundheit und Sicherheit nach einer erfolgten Grundreinigung
durch intensives feuchtes Wischen den Schulbetrieb in diesem belasteten
Gebäude wieder zugelassen hat.
So werden amtlicherseits Bedenken ganz
einfach weggewischt.
7. Abklingende Schizophrenien:
Experten für medizinische Begutachtung
Möglichkeiten zur Wiederherstellung
des Dienstfriedens und zur Bagatellisierung von Schadensfällen
sind auch Psychologisierung bzw. Psychiatrisierung des Konflikts.
Diese Vorgehensweise trägt insbesondere dazu bei,
dass sich trotz schadstoffbedingter Krankheiten und terroristischer
Lüftungsregime nur schwacher Widerstand unter Lehrer/innen
formiert.
Neuerdings wird, zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen,
sogar die psychiatrische Untersuchung von Kindern gefordert.
Lehrer/innen, die angeben, durch Schadstoffe
in der Klassenraumluft gesundheitlich geschädigt worden zu
sein, werden ins Gesundheitsamt bestellt. Dort erwartet sie in
der Regel nichts medizinisch oder toxikologisch Realistisches.
Im Informationsschreiben eines Gesundheitsamtes aus dem Jahre
2001 (!) informiert die Amtsärztin über PCB-Belastungen
an Schulen. Besorgten Lehrer/innen, die wegen der erhöhten
Mortalitätsrate an ihrer PCB-belasteten Schule im Gesundheitsamt
angefragt hatten, wurde mitgeteilt, dass die Belastung der Raumluft
mit PCB grundsätzlich keinen wesentlichen Beitrag zur nachweisbaren
Gesamtbelastung des Organismus liefert. Um diese schlichte Aussage
zu untermauern, werden Studienergebnisse zitiert, nach denen Lehrer,
die im Schnitt 14 Jahre an einer mit bis zu 13. 500 ng / m³
PCB belasteten Schule tätig waren, keine erhöhten
Blutkonzentrationen gegenüber einem unbelasteten Vergleichskollektiv
aufwiesen. Aus dieser Aussage wird nachfolgend der Schluss gezogen,
dass " mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheit durch
den Aufenthalt in einem entsprechend belasteten Schulgebäude
nicht gerechnet werden muss."
Amtsärztliche Diagnosen für Bedienstete
an schadstoffbelasteten öffentlichen Schulen beschränken
sich in der Regel auf diverseste Arten von Depressionen, seelischen
Behinderungen und psychosomatischen Überlagerungen. Sie führen
entweder per Anweisung sofort zurück in den Dienst in dem
belasteten Gebäude oder ebenso schnell zur Frühpensionierung.
Widersprechen die Geschädigten beiden Möglichkeiten,
wird Zusatzbegutachtung beim arbeitsmedizinisch ausgerichteten
Experten und/oder beim Psychiater angeordnet.
Beispiel zur Begutachtung bei einer
Arbeitsmedizinerin:
Die Gutachterin weigerte sich, geschilderte Krankheitssymptome
zur Kenntnis zu nehmen. Sie bestand darauf, der zu Untersuchende
solle ihr bereits diagnostizierte Erkrankungen benennen. Dies
begründete sie damit, dass sie nur in Kategorien des Sozialversicherungsrechts
denke und die ihr vorgetragenen Symptome im Berufskrankheitenrecht
nicht anerkannt seien.
Sie ließ sich auch nicht durch Argumentieren davon überzeugen,
dass sowohl die Kategorien des Sozialversicherungsrechts als auch
die des Berufskrankheitenrecht in diesem Falle der Begutachtung
eines Beamten nicht anzuwenden wären.
Das fachärztlich attestierte Vorliegen einer toxisch bedingten
Enzephalopathie wurde von ihr mit der Begründung abgelehnt,
dass der zu untersuchende Lehrer kein Parkettverleger wäre.
Die Expertin erklärte die bei der Person vorliegenden mehrfach
nachgewiesenen sehr hohen Toluolwerte als irrelevant, weil diese
allenfalls für einen Chemielehrer in Betracht kämen.
Sie erklärte die vorliegenden Ergebnisse der Blutuntersuchungen
des Probanden für ungültig, mit der Begründung,
dass einzig das Labor der Erlanger Universität standardisierte
Blutuntersuchungen in Deutschland und in Europa durchführen
könne.
Am Ende solcher u.ä. verlaufender
Untersuchungen stehen oft Charakterisierungen und Diagnosen wie
Paranoide Persönlichkeitsstörung / Überwertige
Gedankenflut / Inhaltliche Denk- und Urteilsstörungen für
den Komplex Umwelt und Umweltgifte / Querulatorisch - kämpferische
Haltung / Chronisch - progrediente paranoide Entwicklung / oder
schlicht und einfach: Unheilbare Paranoia , wegen mangelnder Einsicht
in den Krankeitsprozess.
Exkurs: Die für diesen Teil
des Referats gewählte Überschrift " abklingende Schizophrenien"
bezieht sich auf Experimente an der Stanford-Universität
in den sechziger Jahren. Dort hatten sich gesunde Studenten in
Kliniken einweisen lassen .Es fiel keiner von ihnen als Simulant
auf. Alle wurden nach mehreren Wochen mit der Diagnose "abgeklungene
Schizophrenie" entlassen. Die Fehlquote in der Diagnostizierung
betrug hundert Prozent.
In einem Rechtsstreit zwischen einem an
schwerer toxischer Polyneuropathie erkranktem 13-jährigen
Kind und dem Rheinischen GUV ( es lagen bei dem Kind Blutwerte
von 596 µg/l Dichlormethan und 333 µg/l Toluol vor) beantragte
das Institut für Arbeits- und Sozialmedizin der RWTH Aachen
( das zuvor schon den Verdacht auf psychosoziale Einflussfaktoren
geäußert hatte ) vor kurzem folgerichtig eine psychiatrische
Begutachtung des Kindes. Der Vater des Kindes ist ein sehr streitbarer
Elternvertreter in Sachen der Schadstoffbelastung an der Schule
. Dies ist eine wahrhaft neue Qualität in der Form der
Auseinandersetzung.
Weil an dieser Schule die Grenzwerte für
TVOC sehr weit überschritten waren, ließen ca. 50 Eltern
in Eigeninitiative Lösungsmittelscreenings ihrer Kinder vornehmen.
Die Probenahmen waren zwischen einem zertifizierten Labor und
den Hausärzten abgesprochen. Bei allen betroffenen Kindern
(und auch einigen Lehrpersonen) wurde auffälligerweise parallel
Toluol und Dichlormethan im Blut gefunden, teilweise in
extrem hohen Konzentrationen. Nach Aussagen des Labors lagen die
Werte höher als bei Chemiearbeitern.
Die zuständige Amtsärztin argumentierte
daraufhin zunächst mit den möglicherweise schadstoffbelasteten
Elternhäusern. Als das widerlegt werden konnte, bezog sie
die erhöhten Werte auf Fehler bei der Blutabnahme in fünf
unterschiedlichen Praxen der Hausärzte. Als ein Hausarzt
Strafanzeige gegen die Amtsärztin erstattete, kam ihr ein
universitärer Experte von der Ruhr-Universität Gelsenkirchen
zur Hilfe.
In seinem internen Schreiben an das Gesundheitsamt argumentierte
er folgendermaßen:
" Aus meiner Sicht ist in diesen Fällen zu vermuten,
dass unmittelbar vor der Blutabnahme entweder eine extrem hohe
inhalative Exposition oder eine Selbstexposition ( aus welchen
Gründen und mit welcher Absicht auch immer) stattgefunden
hat oder dass es durch dermale Aufnahme zu einer solch hohen Exposition
gekommen ist".
Dieser sogenannte Experte für Hygiene und Umweltmedizin
wirft somit den Eltern der Kinder indirekt vor, sie hätten
den Kindern die Lösemittel auf dem Weg von der Schule zur
Blutabnahme in der Praxis der Hausärzte selber appliziert.
Die Verwaltung zog dann nach und ließ
Blutproben einiger Kinder im Labor der RWTH Aachen untersuchen.
Die Ergebnisse lagen - erwartungsgemäß - alle weit
unter dem Normbereich. Später stellte sich heraus, dass das
dort angesiedelte Labor zu dieser Zeit nicht zertifiziert war.
Eine Raumluftmessung im Beweissicherungsverfahren
eines Elternteils erbrachte das Vorhandensein von Toluol und Dichlormethan
in der Raumluft der Schule.
Amtlich dagegengesetzte Kontrollmessungen ergaben nichts.
Niemanden, der sich in der Materie auskennt, wundert das.
Die Ämter sahen bis jetzt keinerlei Grund zum Handeln.
Stattdessen wird weiterhin dauergelüftet.
9. Kaum zu glauben, aber
wahr: Die paranoide Angst des Gutachters
vor dem ewig Weiblichen
Aus Erfahrung klug geworden, wollte sich
eine Lehrerin der Prozedur einer Zusatzbegutachtung nicht ohne Zeugen
stellen. Das Gericht hatte ihr zuvor auf Nachfrage mitgeteilt, dass
es keine Bedenken dazu hätte, wenn eine Person ihres Vertrauens
an der Begutachtung teilnimmt."
Der Gutachter reagierte aber auf die Begleitung einer Person des
Vertrauens sozusagen allergisch ( oder pseudoallergisch) . Er lehnte
die Begutachtung im Beisein einer Begleitperson ab. Daraufhin verließen
Lehrerin und Begleitung den Ort des Geschehens ohne erfolgte Begutachtung.
Da es sich um ein Gutachten in einem laufenden
Rechtsstreit handelte, musste der Gutachter die seinerseits erfolgte
Ablehnung der Untersuchung vor Gericht begründen.
Ich zitiere aus dem Schreiben an das Gericht:
"Meine Weigerung, zu der Begutachtung eine weitere Person
zuzulassen, begründe ich hiermit folgendermaßen:
Die Begutachtung weiblicher Patienten durch männliche Ärzte
beinhaltet immer wieder ein gewisses Risiko. Es wird immer wieder
einmal über Fälle berichtet, in denen der behandelnde
oder begutachtende Arzt nach erfolgter Begutachtung mit dem Vorwurf
der sexuellen Belästigung konfrontiert wird. Derartigen Vorwürfen
sind die betroffenen Ärzte dann relativ schutzlos ausgeliefert.
In dieser Situation behelfe ich mir üblicherweise damit, dass
die Tür zwischen meinem Dienstzimmer und dem Zimmer meiner
Büroleiterin weit offen steht, so dass die Büroleiterin
das, was in meinem Zimmer abläuft zumindest akustisch mitbekommt.
Frau...... möchte nun eine Situation schaffen, in der neben
ihr auch noch eine weibliche Person ihres Vertrauens anwesend ist.
Hierdurch könnte sich für mich als Gutachter eine Situation
ergeben, in der Frau ....als Klägerin gegen mich auftritt und
dann auch noch eine Freundin als Augenzeugin benennen kann. Um mich
selbst vor irgendwelchen Verleumdungen zu schützen, sehe ich
mich daher außerstande, eine Begutachtung unter den von Frau.....
gewünschten Kriterien durchzuführen."
.Aus dieser Begründung geht m.E. deutlich
hervor, für wen von den Beteiligten psychiatrische Begutachtung
und Behandlung notwendig wären.
Der Rechtsanwalt der zu Begutachtenden erhielt
daraufhin vom Gericht einen Schriftsatz in dem eine Begleitung für
zukünftige Fälle ausgeschlossen wurde. Zitat: "Nach
nochmaliger Überprüfung hält auch der Senat die Teilnahme
eines nicht am Verfahren Beteiligten an der Begutachtung ..... nicht
für zulässig. Die Klägerin wird auf ihre Verpflichtung,
an der Aufklärung des Sachverhaltes mitzuwirken, hingewiesen."
10. Anstelle eines Nachwortes:
" Ich bin hier um zu erfahren, für wen ich das Restrisiko bin."
Zurück zur Eingangsfrage:
Am Beispiel der behördlich legitimierten Schädigung kindlicher
Gesundheit durch Schadstoffe in Schulen wird ersichtlich, dass sich
in unserer Gesellschaft neue Formen von Gewalt- und Machtausübung
etabliert haben, die auch das Grundrecht der Kinder und Jugendlichen
auf körperliche , seelische und kognitive Gesundheit verletzen.
Dieses Recht auf körperliche Unversehrtheit ist nicht mehr
gewährleistet, wenn sich krebserzeugende, immunschädigende,
neurotoxische oder hormonell wirkende Substanzen in der Atemluft
befinden.
Insbesondere gilt dies für die Kinder, die sich aufgrund ihrer
Schulpflicht in belasteten Gebäuden aufhalten müssen.
Und die aufgrund ihrer spezifischen Stoffwechselempfindlichkeiten
noch wesentlich empfindlicher auf Schadstoffe reagieren als Erwachsene.
Die Verantwortlichen wissen um die gesundheitlichen Risiken, denen
sie Kinder und Jugendliche aussetzen.
Es gehört zu den fundamentalsten Rechten, in Schulgebäuden
schadstofffreie, gesundheitlich unbedenkliche Luft atmen zu können.
Dieses Recht umzusetzen liegt durchaus im Rahmen des technisch Möglichen.
Es liegt am politischen Willen, es umsetzen zu wollen!
Auf einer Versammlung inder radioaktiv belasteten
Elbmarsch bei Krümmel , auf der auch zuständige Politiker
und Verwaltungsbeamte anwesend waren, wandte sich der 17-jährige
Sönke Rehr an die Verantwortlichen, indem er sagte: "
Ich habe Leukämie und ich bin hier um zu erfahren, für
wen ich das Restrisiko bin".
Er starb, wenige Monate später, im Oktober 1991.
Kinder und Jugendliche haben unter den negativen
Folgen heutiger Politik am längsten und intensivsten zu leiden.
Solange sie selbst noch keine Verantwortung für sich übernehmen
können, brauchen sie Menschen, die dies stellvertretend für
sie tun.
Es wäre daher wünschenswert, dass die Verantwortlichen
in Politik und Verwaltung ihrer Verantwortung zügig nachkämen.
Dass Sprach- und Tatenlosigkeit sowie Verwirrspiele um Schadstoffbelastungen
in Schulen ein Ende finden. Dass gehandelt statt beschwichtigt wird
und dass so der erforderliche externe Sachverstand Eingang finden
kann in die Verwaltung.
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