Bedeutung der
Grenzwerte für die Gesundheit
Text v. Siegfried Zwerenz, Sprecher
des Vorstands der BÜRGERWELLE e.V., 1999
(gekürzte Wiedergabe)
Bei den Grenzwerten der 26.Bundesimmissionsschutzverirdnung
( BlmSchV) sind nur thermische Wirkungen eingeflossen. Die athermischen
Effekte oder biologische Effekte im Niedrigdosenbereich, also Effekte
bei minimalen Leistungen, ohne dass der Körper sich merklich
erwärmt, wurden in den Grenzwerten nicht berücksichtigt.
Ebenso fand die sog. Pulsung der D- und E- Netze sowie DECT keine
Berücksichtigung.
Derzeit gültige Grenzwerte:
D-Netz 470.000 Nanowatt/ Quadratzentimeter
( nW/mē)
E-Netz 950.000 Nanowatt/ Quadratzentimeter
( nW/mē)
Erkenntnisse des Medizinphysikers Dr.
Lebrecht von Klitzing (ehemals Universität Lübeck) belegen,
dass Menschen durch gepulste Hochfrequenz (z.B.DECT 1,8GHz, Taktfrequenz
100Hz) bei langzeitiger Exposition schon bei 1 nW/mē erkranken !
Er bestätigt: "Es beginnt im
allgemeinen mit Schlafstörungen und Konzentrationsschwächen,
führt dann mit individueller Charakteristik zu Herzrhythmusstörungen,
Ohrensausen, allergischen Reaktionen bis hin zu einem veränderten
Blutbild. Dieses letzte, insbesondere bei Kindern beobachtete Krankenbild
der nicht ausgereiften Erythrozyten ( roten Blutkörperchen)
ist bei einer Entfernung aus dem Expositionsbereich, z.B. durch
Abschalten der Telefonanlage, innerhalb weniger Tage reversibel."
1nW/mē werden z.B. von Mobilfunksendeanlagen
mit einer Antenneneingangsleistung von 12,5 Watt und einem 56-fachen
Antennengewinn in der Hauptstrahlrichtung bei freier Sicht zum Sender
noch in 2,4 km Entfernung erreicht. Wohnbebauung dämpft die
Strahlung ab.
Man weiß aber, dass diese 1 nW/mē
in Wohnungen in mehreren hundert Metern Umkreis vom Sender erreicht
werden oder auch deutlich überschritten werden, insbesondere
wenn zwischen Sender und Wohnung keine weiteren Gebäude stehen.
Hier werden in Räumen bis über 100nW/mē gemessen !
Nach heutigem Wissensstand ist bereits
jetzt zu fordern, dass in Wohn- und Daueraufenthaltsbereichen von
Menschen 1 nW/mē deutlich unterschritten
werden !
Aus Erfahrungen der Baubiologie
( z.B. Baubiologe Maes in Zusammenarbeit mit Ärzten in über
6000 Wohnungsuntersuchungen) weiß man sogar, dass manche Menschen
bereits ab 0,02 nW/mē mit Befindlichkeitsstörungen reagieren.
Die Grenzwerte der 26.BimSchV.
schützen nur vor Hitzestress und werden
i.d.R. in 2-5 Metern Abstand von einer Mobilfunksendeanlage eingehalten.
Deshalb sind die jetzt gültigen Grenzwerte keine Vorsorgewerte
und bieten, außer vor der Überwärmung des Körpers
, keinerlei Schutz für den Menschen.
Eine Berufung auf die
Einhaltung der Grenzwerte ist somit eine Täuschung der Öffentlichkeit,
weil damit keine wirkliche Sicherheit gegeben ist.
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