BBU

 

 

Home
Übersicht

Steht die Gesundheit unserer Kinder zur Disposition?

Vom Umgang mit Schadstoffbelastungen an Schulen

 

VORWORT

Auf einer Versammlung der Bürgerinitiative gegen radioaktive Belastung in der Krümmeler Elbmarsch erschien 1990 der Jugendliche Sönke Rehr." Ich habe Leukämie", sagte er, " und ich bin hier um zu erfahren, für wen ich ein Restrisiko bin.". Er stellte diese Frage anwesenden Vertretern des niedersächsischen Sozialministeriums, der zuständigen Bezirksregierung und zuständigen Kommunalpolitikern, stellvertretend für weitere leukämiekranke Kinder in seiner Wohnumgebung. Er erhielt keine Antwort, die Antwort von Behördenseite war Schweigen. Sönke Rehr starb, 19 Jahre jung, im Oktober 1992.

Michael Horn, 16 Jahre alt, klagt vor dem Landgericht Hagen gegen den Schulträger wegen eines Hirntumors, dessen Entstehen er auf seine von Beginn an PCB- belastete Schullaufbahn zurückführt. In einem Fernsehinterview aufgefordert zu sagen, was er den Politikern mitzuteilen hätte, antwortete er :" Ich würde sie fragen, ob sie ihre eigenen Kinder auch in Schulen schicken würden, in denen der Tod auf sie lauert".

Die Zitate zeigen, dass sich Jugendliche des möglichen Zusammenhangs ihrer Erkrankungen zu Umweltbelastungen durchaus bewusst sein können.

In der High-Tech- Gesellschaft hat sich eine neue Form von Gewalt- und Machtausübung etabliert, die auch die Grundrechte der Kinder und Jugendlichen auf körperliche und seelische Unversehrtheit verletzt.

Die Zitate zeigen auch, dass Jugendliche das durchaus zu erkennen in der Lage sind, dass ihre Gesundheit unter diesen Bedingungen zur Disposition stehen kann.

 

DAS PROBLEM

In erster Linie gibt es an den Schulen Auseinandersetzungen um Produkte, die in den 50er Jahren und bis Mitte der 70er Jahre zur Anwendung kamen.

Außer um von Asbest- und Schimmelpilzbelastungen handelt es sich vorwiegend um chlorierte Verbindungen wie DDT, Pentachlorphenol (PCP), Chlornaphthalin ( PCN) und Lindan ( als Bestandteilen von Holzschutzmitteln) sowie um unterschiedlichste organische und chlorierte flüchtige organische Verbindungen ( Lösemittel ), die durch Renovierungen und Sanierungen leider auch noch heutzutage in Schulen eingebracht werden.

Eine weitere Gruppe stellen die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe ( PAK) dar, deren gefährlichster Vertreter das Benzoapyren ist..

Ein besonderes, weil weit in die Zukunft reichendes Problem, stellt die Belastung mit polychlorierten Biphenylen (PCB ) dar, benutzt als Weichmacher in Fugendichtungsmassen, in Klebern, Farben und Lacken, als Flammschutzmittel in akustischen Deckenplatten, als Dielektrikum in Leuchtstoffröhrenkondensatoren und als Trennöle in Schalbrettern bei Betonbauten, so dass sie aus den Wänden von Schulen in Betonbauweise großflächig ausdünsten können.

Sie alle ( und weitere) fanden Eingang in unsere Schulen und Kindertagesstätten über Baumaterialien, Holzschutzmittel, Einrichtungsgegenstände und Reinigungsmittel.

Ein "Element des Teufels" wurden diese chlorierten ehemaligen High-Tech-Produkte einmal genannt, was sich darauf bezog, dass sich diese in unsere Umwelt großflächig eingetragenen persistenten Chemikalien kaum mehr abbauen, weder in der Umwelt, noch im tierischen und menschlichen Körper.

Mindestens 15 000 Schulen in den alten Bundesländern sollen allein mit PCB belastet sein.

PCB, gehören zum "Dreckigen Dutzend" weltweit geächteter Umweltchemikalien mit hormoneller Wirkung und können über eben diese hormonellen Wirkungen die Stoffwechselfunktionen des Gesamtorganismus. beeinflussen. Sie wirken schädigend auf das Immunsystem und können Veränderungen von Organfunktionen (Thymusdrüse, Knochenmark, Milz) zur Folge haben. Einige höherchlorierte PCB besitzen in ihrer molekularen Struktur Ähnlichkeiten mit Dioxinen und haben deshalb dioxinähnliche Wirkungen, es besteht begründeter Verdacht auf krebserzeugendes Potential.

Bundesweit gibt es Häufungen von Krebsfällen bei Lehrern an PCB- belasteten Schulen.

PCB entfalten neurotoxische Eigenschaften, wirken also auch auf Gehirn und Nervensystem. Durch ihre hormonellen Funktionen sind sie in der Lage, die körpereigene Dopaminsynthese und die Synthese anderer körpereigener Botenstoffe zu beeinflussen und so auch Einfluss auf Verhalten zu nehmen.

Ohne Zweifel kann die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen sowie nachfolgender Generationen schwer geschädigt werden, wenn derartige chemische Belastungen an Orten vorliegen, an denen sie sich täglich aufhalten.

PCB und andere chlorierte Kohlenwasserstoffe durchbrechen die Blut- Hirn- Schranke und die Plazenta und wirken sich bei bereits belasteten Schwangeren auf die fötale Entwicklung aus. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich bereits die zweite Generation PCB- belasteter Kinder in unseren Kindertagesstätten und Schulen aufhält, deren Mütter ihre eigene Belastung durch Stillen teilweise sozusagen schon in ihre Kinder " entsorgt" haben.

 

Ein Beispiel aus einem niedersächsischen Landkreis kann die durchaus realistische flächendeckende Verseuchung durch schadstoffbelastete Gebäude aufzeigen:

Kinder, möglicherweise schon von Geburt an belastet, besuchen einen durch Holzschutzmittel dioxinbelasteten Kindergarten,
besuchen danach eine mit künstlichen Mineralfasern (KMF) und Formaldehyd belastete Grundschule,
gehen dann in eine mindestens mit PAK, PCP und Lösemitteln belastete Orientierungsstufe und Hauptschule,
oder besuchen ein holzschutzmittelbelastetes Gymnasium.
Einzig die Realschüler in diesem Einzugsbereich dürfen eine ( weil noch nicht untersuchte) relativ schadstofffreie Schule besuchen.

 

Die Sanierung aller mit Schadstoffen belasteten Schulgebäude in Deutschland würde Milliarden kosten .

Die überwiegende Mehrheit der politisch Verantwortlichen ist ganz offensichtlich nicht gewillt, diese Gelder in die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu investieren.

So wie das Management in der Chemieindustrie ( und anderen risikoreichen Technologien) bieten auch die Verwaltungen alles auf, um Schadstoffbelastungen an Schulen und damit verbundene teure Sanierungen möglichst zu vermeiden.

Der eigentliche Skandal sind demzufolge weniger die in die Gebäude eingetragenen Schadstoffe an sich, sondern der behördliche Umgang mit diesem Problem

und so, wie Schadstoffbelastungen an Schulen ein bundesweites Problem sind, so scheint auch der Umgang damit ein allgemein bundesweites Problem zu sein.

"Wenn man nicht darüber redet, ist es weg" , lautete deshalb die kaum glaubliche Aussage eines verantwortlichen Schulleiters, der die Belastung nicht wegreden, sondern magisch wegdenken wollte.

Und wenn man darüber redet, kann es teuer werden, weshalb Behörden sich darum bemühen, Gifte zu entgiften, indem sie versuchen, sie magisch und gebetsmühlenartig wegzureden bzw. indem sie den Nachweis ihrer Existenz in Schulgebäuden zu verhindern versuchen, wobei die Verantwortlichen durchaus um die Risiken wissen, denen sie die Kinder und Jugendlichen oftmals bewusst und billigend aussetzen.

Obwohl aus Zeitungsberichten und Fernsehsendungen seit langem bekannt ist, dass Klassenzimmer die Gesundheit gefährden, fällt es dennoch sehr schwer, die Sanierung einer derart belasteten Schule durchzusetzen. Und wer sich, will er auch nur an einer einzigen Schule eine Sanierung erreichen, nicht ganz warm anzieht und vergisst, sich am besten noch die oft beschworene dicke Haut des Zynismus zuzulegen, hat schon verloren.

Dieses Problem betrifft Eltern und Lehrer gleichermaßen.

Warum ist das so?

 

BEHÖRDEN

Der öffentliche Dienst, geht mit schlechtem Beispiel voran .

Es gibt dort in Bezug auf Schadstoffbelastungen in öffentlichen Gebäuden ein Höchstmaß an Unverantwortlichkeit, fachlicher und sozialer Inkompetenz , die aber möglichst nicht nach außen dringen soll.

Behördenstrukturen verhindern Aufdeckung und Sanierung von Schadstoffbelastungen an Schulen.

Sie verhindern auch damit zusammenhängende Kritik am Verwaltungshandeln und an der Aufdeckung von damit in Zusammenhang stehenden Gesetzesverstößen wie Gutachten- und Urkundenfälschungen,
so beispielsweise das Kürzen eines von Geschädigten erwirkten Gutachtens von 16 auf 9 Seiten unter Herausnahme aller Hinweise auf Gerichtsgutachten und Ausgabe als eigenerwirktes Gutachten zur Vorlage beim Sozialministerium nach jahrelanger diesbezüglicher Untätigkeit.

Nicht das Bestreben nach Aufklärung und Sanierung, sondern Gesichtswahrung und Schadensabwehr stehen im Mittelpunkt des Geschehens

mittels

  • Unterdrückung und Verschwindenlassen von Schreiben und Akten auf dem Dienstweg
  • Mehrfacher Aktenführung
  • Verzögerung und Verweigerung des Einblicks in die Akten
  • Verweigerung der Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz
  • Fälschen von Gutachten zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Bagatellisierung von Schadensfällen
  • Psychologisierung des Konflikts
  • Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse mit abenteuerlichen sogenannten Diagnosen ohne gründliche Anamneseerhebung und Untersuchung
  • Bevorzugte Diagnosen dabei sind u.a. : ( chronifizierte) Depressionen, bei Frauen auch gern nicht näher benannte "Menopausensyndrome", ebenfalls nicht näher bezeichnete "psychosomatische Überlagerungen", sogenannte "Toxikopien" und " Nocebo - Syndrome", seelische Behinderungen und Paranoia
  • Ausschaltung fast aller Kontrolleinrichtungen der Aufsichtsbehörden durch Protektion von oben nach unten
  • Zusammenarbeit zwischen Behörden und Strafverfolgungsbehörden kann nicht ausgeschlossen werden
  • Möglichster Ausschaltung der Medien
  • Verletzung der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamten , gleichzeitig strengster Forderung nach Loyalität der Beamten gegenüber dem Dienstherrn
  • Einschränkung oder Verweigerung der Aussagegenehmigung für Beamte gegenüber den Medien einerseits, aber
  • Lancierung von beschwichtigenden und desinformierenden Meldungen an die Presse
  • Verweigerung der Dienst- und Fachaufsicht durch die Behörden, die weitgehend über sich selbst entscheiden und dabei Recht und Gesetz oft zu ihrem eigenen Vorteil außer Kraft setzen
  • Es wimmelt von Nichtzuständigkeiten und Floskeln und
  • wo berechtigte Interessen der Betroffenen nicht mehr geleugnet werden können, wird die bereitstehende Hilfsarmee in Gestalt von käuflichen Experten eingeschaltet.

Im Zuge einer mehrjährigen "Schadstoffsuche" an einer niedersächsischen Schule wurden die Betreiber der Aufklärung seitens der Behördenvertreter in unerträglicher Weise als arbeitsunwillig und frühpensionierungsheischend in der Öffentlichkeit diffamiert, stigmatisiert und aus dem Kollegenkreis ausgegrenzt.

Ihnen wurde durch sogenannte behördlich beauftragte ( janusköpfige ) "Experten" in einem Gutachten für das Gericht Toxikopie bzw. Paranoia attestiert.

Letztere " Diagnose" nach einem einstündigen Gespräch und einzig mit der Begründung, "es würde unter dem Parkett nach Dingen gesucht, die dort nicht sein könnten."

( Die Schule später saniert, weil sich unter dem Parkett eine Teermasse mit krebserzeugenden PAK in großen Mengen befand, die mit Lösemitteln aus einem Flüssigbohnerwachs zu Reinigungszwecken täglich angelöst wurde und mitsamt den Inhaltsstoffen aus der Parkettversiegelung in die Klassenräume ausgaste.)

Damit der Richter den Begriff " Toxikopie" versteht, wurde er für ihn Gutachten erläutert:

"Toxikopie ist eine eigenständige Erkrankung, bei der eine Umweltbedrohung, verstärkt durch Medienberichte, soziale Prozesse, iatrogene Ursachenzuweisung zu einer erheblichen Verunsicherung führt und in der subjektiven Wahrnehmung ein krankheitsauslösendes Moment sein kann."

Die Geschädigten hatten u.a. herauszufinden versucht, weshalb es einen hohen Krankenstand unter Lehrer/innen, eine Häufung von Brustgeschwüren an Schülerinnen der oberen Klassen, sowie bei Lehrerinnen an dieser Schule gab , weil der vor Jahren diesbezüglich geführte Schriftverkehr zwischen den Ämtern nicht mehr aufzufinden war.

Auch häuften sich epilepsieähnliche Anfälle an Schüler/innen.

" Wenn überhaupt toxikope Hysterien entstehen, dann nicht aus Angst vor dem Gift -
die Geschädigten wissen ja um die Ursache ihrer Erkrankungen.
Toxikope Hysterien, Angstzustände usw. werden von Behörden, Produzenten und deren Vertretern produziert.
Diffamierung, Trivialisierung, Pauschalisierung, Ignoranz und Despotismus sind die Ursachen für Toxikopien. Die Vergifteten wehren sich in der Regel nie aus einer fanatischen Technik- und Industriegläubigkeit heraus, sie verlangen keine risikofreie Chemiepolitik.
Sie wehren sich aber gegen die extreme Vergewaltigung ihres Demokratieverständnisses",

schreibt Gerd Schneider, diplomierter Chemiker und Schadstoffexperte in seinen Erläuterungen zum Umgang mit Grenzwerten bei Schadstoffbelastungen in " PCP, toxische Altlast oder toxikope Hysterie".

 

Hier ein Beispiel aus einer Schule in NRW, das aussagt über den allgemeinen Werteverfall und die Verrohung der Werte auch innerhalb der Verwaltung:

Ein durch PCB an seiner Schule gesundheitlich sehr stark geschädigter Lehrer nahm sich einen Anwalt, um seine Rechte gegenüber dem Schulträger vertreten zu lassen. Er ließ den Anwalt die Deckungszusage bei seiner Rechtsschutzversicherung einholen.

Gutachterrechnungen über viele Tausende von D-Mark sowie die Gerichtskosten wurden, so glaubte jedenfalls der Geschädigte, von der Rechtsschutzversicherung über den Anwalt beglichen.

Eine offenstehende Restrechnung über erreichte zufällig den Geschädigten selber, der daraufhin bei seiner Rechtsschutzversicherung anrief , um von dort zu erfahren, wie damit verfahren werden sollte. Dadurch erhielt er Kenntnis davon, dass der Versicherungsfall dort nicht geführt wird, auch nie geführt wurde, weil niemals jemand um Deckungszusage nachgefragt hatte. Als der erstaunte Lehrer daraufhin seinen Anwalt anrief, um Genaueres zu erfahren, legte dieser das Mandat sofort nieder.

 

DAS PHASENMODELL

Das von Prof. Wassermann in seinem Buch "Die schleichende Vergiftung" aufgestellte "Phasenmodell", lässt sich ohne weiteres auch auf den Umgang mit Schadstoffbelastungen an Schulen übertragen:

Ignorieren:

Es wird in der Öffentlichkeit darauf hingewiesen, dass alles im Rahmen der gesetzlichen Regelungen abgelaufen ist, folglich alle von außen herangetragene Kritik auf Irrtümern beruht und der Betrieb normal weiterlaufen kann.

Nachdem Kritiker so erst einmal zum Schweigen gebracht wurden, folgt der Einsatz von Beschwichtigungsexperten, oftmals Amtsärzten oder Experten aus staatlichen Institutionen für die Phase des

Abwiegelns und Verharmlosens:

Das Problem wird heruntergespielt, es wird auf die noch " gesunde demokratische Mehrheit" verwiesen, die Betroffenen ( auch die betroffenen Kinder ! ) werden als Opfer ihrer eigenen Psychosomatik oder als Opfer ihrer eigenen schlechten sozialen Verhältnisse hingestellt.

Zitat aus dem Schreiben eines " Experten", der mit dem Hilfsmittel einer Fragebogenaktion ( ohne Ortsbesichtigung) eine Gesamtdiagnose für alle Schüler/ innen erstellte:

"Die Auffälligkeiten in den Klassen 3b und 7a legen anhand der Expositionsdaten den Verdacht auf psychosoziale Einflussfaktoren nahe".

Aufschieben

Mit zunehmendem Indiziendruck wird zwar der Zusammenhang der Gesundheitsschäden ( die abschwächend " Befindlichkeitsstörungen" genannt werden) abgestritten, gleichzeitig wird aber nach dem lückenlosen wissenschaftlichen Beweis gerufen, der von den Kritikern in eigener Verantwortung beigebracht werden soll, wobei jedoch von vornherein klar ist, dass sich ein kausaler Zusammenhang immer sehr schwer nachweisen lässt und dass unabhängige Ärzte oder Wissenschaftler grundsätzlich der behördlichen Kritik unterliegen.

Ablenken:

Wenn die Beweisführung von außen erdrückend wird, wird gern auf zusätzliche Schadstoffquellen im Wohnumfeld der Kinder und an stark befahrenen Verkehrsadern hingewiesen, deren Schadstoffeinflüssen schließlich alle ausgesetzt sind, weshalb auch alle durch diese von dort ausgehenden, ubiquitär vorhandenen Schadstoffe belastet sind.

Sehr beliebt ist auch der Hinweis auf Gefahr aus natürlichen Schadstoffen.

Zweck: dies alles erlaubt eine langwierige Wiederaufnahme der Untersuchungen.

Schuldabweisen:

Gelingt das Ausweichmanöver des Schuldabweisens nicht, wird versucht, anderen Mitverursachern die Schuld zuzuschieben. Die Aufmerksamkeit wird so von der eigenen Schuld auf andere gelenkt

Drohen:

Lassen sich die Kritiker von all dem nicht beeinflussen, wird gedroht.

Kritisch nachfragenden Eltern werden Untersuchungen im eigenen Wohnbereich angedroht, es wird ihnen zu verstehen gegeben, dass sie durch das Vorgehen gegen die Schule das Leistungsvermögen der Kinder unterminieren.

Es gab schon willkürliche Kürzungen der Sozialhilfe und " zufälliges Fehlleiten" diskriminierender Schreiben an die Dienststelle beamteter Eltern.

Kritischen Lehrern wird mit Einschränkungen, Versetzungen, disziplinarischen Maßnahmen gedroht.

Feilschen:

Ist die Belastung nachgewiesen, beginnt sofort das "Verwässern".

Es wird um lange Übergangs- und Streckungsfristen bis zur oftmals neuerdings Sanierung gefeilscht, neuerdings oft um die kostengünstigste Art von Billigsanierung ( z.B. Überdecken statt Entfernen).

Ist jemand schwer geschädigt, werden die Verfahren ausgesessen, es wird auf die "biologische Lösung" gewartet.

 

DAS FLOSKELMODELL

Mit Floskeln in den Antworten der Behördenschreiben wird darauf gezielt, dass die Betroffenen entnervt aufgeben, weil sie das Gefühl gewinnen, sich im Kreis zu drehen.

Es handelt sich bei u.a. Beispiel um ein und dieselbe Angelegenheit.

Bescheid :

Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich mit der Bitte um Bericht an das Schulamt f. d. Stadt.... weitergereicht. Sobald mir der Bericht vorliegt, erhalten Sie von mir Bescheid.

Bescheid:

Frau Ministerin dankt Ihnen für Ihre Schreiben.
Ich habe Ihre Schreiben der Bezirksregierung zur zuständigen Bearbeitung übersandt und gebeten, sich umgehend mit den Vorwürfen zu befassen.
Sie erhalten von dort weitere Nachricht.

Bescheid

Ihr Schreiben vom ....habe ich zur zuständigen Bearbeitung an die Bezirksregierung weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Nachricht.
Ich bitte, künftig in allen Eingaben an mich den Dienstweg einzuhalten.

Bescheid:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt kein weiteres Gespräch mit Ihnen führen kann, da ich den sehr differenzierten Sachverhalt zu jetzigem Zeitpunkt nicht abschließend gewichten und bewerten kann. Eine Kopie Ihrer Dokumentation habe ich der Bezirksregierung zugesandt.

Bescheid :

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom ...., in dem Sie sich über ....... beschweren.
Sie werden verstehen, dass ich Ihnen erst in der Sache antworten kann, wenn mir eine Stellungnahme der Universität, die ich heute angefordert habe, vorliegt.
Bis dahin darf ich Sie um Geduld bitten.

Bescheid

Heute komme ich auf Ihr Schreiben vom ......, in dem Sie sich über ........ beschweren, zurück. Inzwischen liegt mir eine Stellungnahme der Universitätsklinik vor. .....
Ich sehe deshalb keinen Anlass einzugreifen und hoffe, Ihre Fragen sind damit erschöpfend beantwortet.

 

BEAMTE

Ein weiteres Instrument zur Schadensbegrenzung ist das Mobben von Kritikern.

Mobbing als soziales Phänomen gibt es selbstverständlich auch in Beschäftigungsverhältnissen, die dem Beamtenrecht unterliegen, wie aus zahlreichen Beispielen an öffentlichen Schulen bekannt ist.

Im Rahmen des beamtenrechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses ist die Verpflichtung des Dienstherren, vertreten durch den Vorgesetzen, seine Beamten dagegen zu schützen, noch ausgeprägter als in der vertraglichen Verpflichtung eines anderen Arbeitgebers.

Diese Verpflichtung wird in eklatanter Weise verletzt, wenn Mobbing- Handlungen von Vorgesetzten ausgehen, wie das im Zusammenhang mit dem angestrebten Verschweigen und Unterdrücken des Bekanntwerdens von Schadstoffbelastungen an Schulen regelmäßig vorkommt.

Gegenüber mobbenden Vorgesetzten steht , dem Verwaltungsgerichtsverfahren vorausgehend, das Instrument der Dienstaufsichtsbeschwerde zur Verfügung.

Wer gegen Vorgesetzte vorgeht, muss deren Handlungen beweisen. Das gestaltet sich oft schwierig, weil die Handlungen meistens ohne Zeugen stattfinden oder weil Kollegen unter starkem Druck stehen und deswegen nicht gegen ihre Vorgesetzten aussagen wollen.

Was das Verschweigen von Schadstoffbelastungen an Schulen betrifft, kommen hier als zusätzliche Schwierigkeit spezielle Eigenschaften und Charakterzüge von Lehrern ins Spiel: sie leiden oft unter einem ausgeprägten Vogel- Strauß- Syndrom, sind in der Mehrzahl, wenig teamfähig und kaum zivilcouragiert.

Wird dennoch Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt, so wird diese entweder längerfristig nicht oder abschlägig bearbeitet, denn die übergeordneten Dienst- und Fachaufsichtsbehörden nehmen ihre Pflichten in diesen Fällen oftmals nicht korrekt wahr.

Das Dienstaufsichtsbegehren läuft auch wegen der in Behörden immer stärker verbreiteten Nichtleistung oder Ersatzhandlung oft ins Leere.( siehe Floskelmodell)

Nach dem Verwaltungsrechtler Herbert von Armin kann es im erweiterten Sinne auch als Korruption ausgelegt werden, sich für Nichtleistung oder für Ersatzhandlungen bezahlen zu lassen bzw. vor der Macht des Vorgesetzten " einzuknicken" und nicht mehr eigenständig zu entscheiden.

Wenn sich Betroffene dann, nach vergeblicher Ausschöpfung aller inneren Möglichkeiten nach außen wenden, trifft sie die ganze Härte des Apparates, der sich auf die vorgegebene Treuepflicht des Beamten / der Beamtin seiner vorgesetzten Behörde gegenüber beruft, denn wer das " Kartell des Schweigens" bricht, muss sich dessen bewusst sein, dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Diese Zusammenhänge sind wegen ihrer komplexen Struktur und des weitgehend ungebrochenen Glaubens vieler schlecht informierter Bürger ( auch gerade vieler beratungsresistenter Lehrer) an den sogenannten demokratischen Rechtsstaat für den überwiegenden Teil der Bevölkerung schwer durchschaubar

Die Rechtsinstrumente, auf die die Behörde gegenüber Beamten in diesem Zusammenhang zurückgreifen kann sind die

  • Treuepflicht bzw. die Loyalitätspflicht des Beamten gegenüber dem Dienstherrn,
  • sowie die Achtungs- und Vertrauensklausel, die einem Gang an die Öffentlichkeit widersteht.

In diesem Zusammenhang erhielt eine Lehrerin, die, nach vergeblichem Bemühen um innerbehördliche Regelung an die örtliche Presse gegangen war, einen Bescheid über Androhung von Disziplinarmassnahmen der zuständigen Bezirksregierung mit dem Text:

"Nach §......des ...... haben Sie ihre Vorgesetzten und die Verwaltung nicht öffentlich zu kritisieren, selbst wenn die Kritik berechtigt ist und die Form gewahrt bleibt."

Der Zeitungsartikel wurde von der Verwaltung zur Personalakte genommen mit der Begründung, "er diene der Erstellung eines Persönlichkeitsbildes der Beamtin" ( die sich bereits im 25. Dienstjahr befand!).

Die dagegen stehenden Grundgesetze, die auch für Beamte gelten, werden in Verwaltungsgerichtsverfahren in der Regel gegen die Beamtenpflichten abgewogen.

Der Gang in die Öffentlichkeit wird dabei meistens als Dienstvergehen gewertet und mit weitreichenden disziplinarischen Sanktionen belegt.

So werden Exempel statuiert für die schweigende Mehrheit im Lehrerzimmer.

Den Dienstgeboten entgegen steht auch die Gefahrstoffverordnung.

Für die beamteten Beauftragten, die auf die Einhaltung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz durch Einhaltung der Gefahrstoffverordnung zu achten haben, gilt keinerlei Ausnahme:

Auch Ihnen ist der Gang an die Öffentlichkeit verboten.

Die durch diese Regelungen hervorgerufene Rechtsunsicherheit wirkt zusätzlich abschreckend auf die Motivation von Beamten, sich überhaupt zu äußern.

Es wäre in diesem Zusammenhang wichtig, hier die Rechtsvorschriften zu ändern und darauf zu achten, dass sie dann auch eingehalten werden. Insbesondere die Gewährleistung der Meinungsäußerungsfreiheit müsste auch für das Beamtenrecht festgelegt werden.

 

EXPERTEN

Viele der von Gesundheitsbehörden und Verwaltungen beauftragten Fachleute sehen ihre Aufgaben nicht in der Aufklärung über die Folgen von Schadstoffbelastungen bzw. in deren Entfernung aus den Schulgebäuden. Vielmehr versuchen diese sogenannten "Experten" auf Informationsveranstaltungen die Geschädigten mit Halbwahrheiten zu beruhigen und eine vorliegende Gefährdung herunterzuspielen.

Beispiele:

Sogenannte "Experten" verbreiten abenteuerliche Hinweise darüber, woher z.B. das im Blut vieler Schüler einer Schule ermittelte Holzschutzmittel PCP( Pentachlorphenol )herkommen könnte und lassen in ihrer Not oft keinerlei Klischee und keine Lächerlichkeit aus :

PCP kommt, Behördenangaben nach , oft aus Südfrüchten, aus Baumwollhemden und Schuhen, auch aus der Milch von Kühen, deren Stroh und Heu mit Jutebändern aus der sogenannten "Dritten Welt" zusammengebunden ist, aus dem nachmittäglichen Spielen in ländlichen Stallgebäuden und Scheunen.

Keinesfalls kommt es jedoch aus den holzschutzmittelgestrichenen Holzdecken und Wänden der Schule.

Lösemittelbelastungen bei Kindern können sogar vom Ritt übers "testbenzingespritzte" Feld (?) kommen.

Lösemittel in mehr städtischen Bereichen, in denen nicht soviel geritten wird, kommen grundsätzlich aus dem Warten an der vielbefahrenen Straßenkreuzung oder aus dem häufigen Wohnen neben einer Tankstelle.

Keinesfalls jedoch kommen sie aus dem nachgewiesen lösemittelhaltigen Kleber für den Teppichboden in den Klassenräumen.

Formaldehyd wird in erster Linie aus dem Misthaufen des Nachbarn aufgenommen oder nur aus dem heimischen Sofa , nicht jedoch aus schulischen Spanplattenmöbeln.

 

Es werden Ferndiagnosen aus den Landeshauptstädten erstellt, beispielsweise zum Ausgasen von PCP/PCB aus einer eindeutig teerhaltigen Parkettklebemasse wie:

da kann kein PCP drin sein, denn das ist eine Bitumenschicht und wenn doch PCP darin vorhanden sein sollte, dann kann es nicht ausgasen, denn es ist in das Bitumen eingeschlossen und durch das Parkett geschützt, und wenn es doch ausgasen sollte, dann nur ein bisschen, das kann in keinem Fall gesundheitsschädlich sein und außerdem: nach der Gefahrstoffverordnung ist das bisschen, was da ausgast erlaubt, weil geringe Mengen von PCP in Zubereitungen vorhanden sein dürfen.

Darauf hingewiesen, dass in einer von den Geschädigten initiierten Untersuchung festgestellt wurde, dass die Klebemasse aus Teer besteht, angereichert mit Pentachlorphenol äußerte sich einToxikologe des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie dahingehend, dass , weil die Teerölverbotsverordnung für Innenräume erst ab 1989 gilt, der vorher eingebrachte Teer im Innenraum verbleiben könne.

In einer gerichtlichen Zeugenaussage wurde von einem Beamten des zuständigen Sozialministeriums drastisch geschildert, wie er sich bei einer Ortsbesichtigung auf allen Vieren über den Fußboden neigte, um durch eine Geruchsprobe festzustellen, ob dieser schadstoffbelastet wäre. Leider konnte er keinen Geruch feststellen, so dass der hochgradig mit krebserzeugenden PAK verseuchte Fußboden erst Jahre später saniert wurde, weil die Geschädigten nicht nachgegeben hatten. Auf die Idee, eine Beprobung des Fußbodens zu veranlassen , kann der Beamte vorher nicht.

Dieser gleiche Experte teilte in einem internen Schreiben an den Schulträger diesem mit, dass durch einen Baufehler in der Abluftführung des Gebäudes die Schüler zusätzlich mit krebserzeugenden Schadstoffen belastet werden, so dass der Schulträger möglichst schnell Abhilfe schaffen sollte.

 

"Diese Experten irren nicht, sie lügen !"

diese Feststellung von Prof. Erich Schöndorf aus seinem Bericht über "Die Lügen der Experten" behält ihre Richtigkeit leider auch im Schul - und Verwaltungsbereich.

Beispiel aus Bayern:

Der sofortige Eingreifwert für PCB liegt bei 3000 ng/ m³ Raumluft.

Ein Experte rechnet nun den Eltern etwas vor.

Er rechnet die hohen Schadstoffwerte weg, und das geht so:

Bei PCB- Werten um die 3000 ng /m³ Luft beträgt die Aufnahme über die Atemluft bei 8-stündiger Belastung nur 35 Prozent der tolerablen Tagesdosis ( TDI-Wert) und er sagt, dass daher nicht mit akuten Gesundheitsstörungen zu rechnen sei.. Dieser Text erscheint dann auch in der Tagespresse. Alles scheint in Ordnung zu sein, aber der Experte hat so mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen, denn:
obwohl er genau weiß, dass die PCB- Aufnahme über die Luft nicht mehr als 10 Prozent des TDI- Wertes betragen soll, sagt er es nicht.

Dass die Belastung mit 35 Prozent den Grenzwert des Bundesumweltamtes um mehr als das Dreifache übersteigt, erfahren die Eltern nicht.
Außerdem weiß der Experte natürlich , dass Kinder wegen ihrer spezifischen Stoffwechseleigenschaften wesentlich stärker gefährdet sind als Erwachsene. In mehreren Ländern wurde deshalb für Kinder ein Schutzfaktor der Größe 2 beschlossen, was bedeutet, dass bei gleicher Aufnahmemenge für Kinder ein doppeltes Risiko angenommen wird. Da diese Regelung nicht in unserem Lande gilt, verschweigt der Experte auch das den Eltern.

Geradezu hinterhältig ist seine Feststellung, dass mit akuten Gesundheitsstörungen ( die ja eigentlich Gesundheitsschäden sind ! ) nicht zu rechnen sei, womit den Betroffenen vermeintliche Sicherheit suggeriert wird.

Experten wissen, dass Schäden nach Chemikalienbelastungen oft erst später, manchmal erst nach Jahren auftreten und dann irreversibel sein können. Außerdem verhindern solche Aussagen, dass für die Kinder rechtzeitig adäquate Therapien eingeleitet werden können.

Beispiel aus Nordrhein-Westfalen:

In einer Antwort eines Gesundheitsamtes wird nachfragenden ( bereits teilweise sehr kranken ) Lehrern - entgegen der neuesten wissenschaftlichen Forschung - entgegengehalten, dass die höchste Belastung des Organismus mit PCB über die Ernährung stattfindet und dass gesundheitliche Effekte durch die " Normalbelastung" ( normal wäre ja eigentlich der Wert null!) mit PCB nicht festgestellt werden konnten. Dann folgt das übliche Rechenspiel mit den TDI- Werten, dann endet das Ganze in der Aussage, dass die Belastung über die Raumluft keinen wesentlichen Beitrag zur nachweisbaren Gesamtbelastung des Organismus liefert , denn 13500 ng PCB über 14 Jahre eingeatmet hätten keine höheren Blutkonzentrationen gegenüber einem unbelasteten Vergleichskollektiv aufgewiesen.

Die zuständige Amtsärztin bezieht sich - wider besseren Wissens - in dieser Aussage auf eine überholte, auch als nicht korrekt ausgewiesene Studie eines universitären Experten.

Aus dem Leitzordner mit der Beschriftung " Erfreuliches und Aufbauendes" dazu ein Ausschnitt aus einem Schreiben des Toxikologen Prof. Otmar Wassermann ( ehem. Toxikologisches Institut der Universität Kiel) an den Dekan der FU- Berlin, anlässlich der Ernennung eines Privatdozenten zum Professor , in dem darauf hingewiesen wird, dass zu viele Arbeitsmediziner den Titel "Professor" irrtümlich vom Wort " Profit" ableiten.

Der Begriff hingegen stamme eigentlich vom Wort " profiteri", was ursprünglich heißt " bekennen" oder " die Wahrheit sagen".

Ernstzunehmende Experten haben in einer Studie im Auftrag des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen dagegen nachgewiesen, dass die Auswirkungen der inhalativen Aufnahme von PCB bisher weit unterschätzt wurden.

Diese Spezialisten ( u.v.a.) empfehlen dringend eine Herabsetzung der Interventionswerte auf 200 ng, andere plädieren sogar für die Herabsetzung auf 8 – 10 ng !

 

Weiteres Beispiel aus NRW:

An einem Schulzentrum gibt es eine bereits jahrelang anhaltende Belastung mit flüchtigen organischen Verbindungen ( Lösemitteln).

Kinder erbrachen während des Unterrichts, Ärzte attestierten Kopfschmerzen , Augenrötungen, Hautausschläge, Schleimhautschädigungen Nasenbluten, Reizhusten, Übelkeit und neurotoxische Symptome, Kinder erlitten " epileptische Anfälle", auch schwere organische Erkrankungen sind aufgetreten.

Eine durch die GEW- NRW initiiertes Gutachten ergab Belastungswerte in hohen Konzentrationen.

Durch eigene Initiative der Eltern belasteter Kinder in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Ärzten und einem qualifizierten unabhängigen Labor wurden bei ca. 50 Kindern Blutuntersuchungen durchgeführt. Neben anderen kritischen organischen Lösemitteln, die dabei gefunden wurden, waren alle untersuchten Kinder teilweise in sehr hohen Konzentrationen mit Toluol belastet. Außerdem wurde im Blut einiger Kinder das krebserzeugende Dichlormethan ebenfalls in teils sehr hohen Konzentrationen ( bis zum 596 fachen des Referenzwertes!) gefunden.

Toluol ist eine stark neurotoxisch wirkende Substanz,

Dichlormethan führt bei der Verstoffwechselung im Körper zu einem raschen Anstieg von Kohlenmonoxyd, was wiederum dazu führt, dass Gehirn und Herz ( beide Organe benötigen etwa 50% des aufgenommenen Sauerstoffs) unterversorgt werden.

Die dadurch verursachten Krankheitssymptome sind vielgestaltig und führen zunächst von Benommenheit, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen (PISA lässt grüßen!) Übelkeit und Erbrechen bis hin zu weiteren ernsten Schäden.

Das Gesundheitsamt des Kreises, gestützt auf sog. Experten aus nahegelegenen Universitäten und Fachhochschulen entgegnete den ratlosen Eltern, das Toluol hätten die Kinder an Straßenkreuzungen, das Dichlormethan durch Spraydosen in ihren Wohnungen aufgenommen.

Als die Eltern diese Interpretation nicht gelten ließen, hieß es, die Werte hätten sich die Kinder durch unsachgemäße Blutabnahme in den ( 5 unterschiedlichen !) Arztpraxen "geholt".

Als nun die Ärzte Sturm liefen, schrieb ein Experte Professor an der Ruhruniversität, dass , was die Toluolwerte betrifft, bei diesen ungewöhnlich hohen Werten nur ein analytischer Laborfehler vorliegen könne, der durch Kontrollmessungen aufgeklärt werden sollte

Als später klar wurde, dass diese Vermutung nicht zutraf, äußerte er sich folgendermaßen zu den Dichlormethanwerten:

Zitat:

"Aus meiner Sicht ist in diesen Fällen zu vermuten, dass unmittelbar vor der Blutabnahme entweder eine extrem hohe inhalative Exposition oder eine Selbstexposition - aus welchen Gründen und mit welcher Absicht auch immer - stattgefunden hat oder dass es durch dermale Aufnahme zu einer solch hohen Exposition gekommen ist".

( Zitatende)

Was ja eigentlich heißt, die Eltern ( oder die ortsansässigen Ärzte) hätten den Kindern die Stoffe vor der Blutabnahme selber appliziert, möglicherweise, um das Gesundheitsamt zu ärgern.

Das passte gut, nachdem ganz zu Beginn der Auseinandersetzungen um die Sanierung dieses Gebäudes ein anderer Experte, Lehrbeauftragter an der RWTH in Aachen in einer Art Ferndiagnose, begründet auf eine Fragebogenaktion des Gesundheitsamtes , die Gesundheitsschäden der Kinder auf " naheliegende psychosoziale Einflussfaktoren" zurückgeführt hatte.

Es haben danach von der Verwaltung organisierte Blutuntersuchungen auf Toluol und Dichlormethan an einigen Kindern stattgefunden. Diese Blutproben wurden in einem damals nicht zertifizierten Labor in Aachen untersucht, wo - erwartungsgemäß - keine Schadstoffbelastung im Blut der Schüler/innen festgestellt wurde.

Eine Raumluftmessung in einem Beweissicherungsverfahren eines Elternteil erbrachte das Vorhandensein von Toluol und Dichlormethan in der Raumluft der Klassenräume.

Sogenannte " Kontrollmessungen" von staatlicher Seite organisiert und durchgeführt von einem angeblich unabhängigen Labor, konnten diese Stoffe in der Raumluft nicht nachweisen.

Niemanden, der sich in der Materie auskennt, wundert das.

Noch NRW:

In einem anderen Fall geht es um eine Schule, die auf arsenverseuchtem Gelände steht. Hier wurde in den 50er Jahren offensichtlich konzentriert Arsen verkippt, so dass das Gelände mit Werten bis zu 205.000 mg/ kg Boden verseucht ist ("Grenzwert für Boden: 25-140 mg/kg Trockenmasse)

Der zuständige Experte argumentiert (u.a.) damit, dass das Arsen ins Grundwasser absickere, ( wo kämen dann die hohen Bodenwerte her?) dass die Arsenbelastung, der die Kinder in der Vergangenheit ausgesetzt waren," nicht quantifizierbar" wäre, weil den Medizinern dafür keine geeigneten Maßnahmen zur Verfügung stünden.

Akute und chronische Arsenvergiftungen aufgrund der stark erhöhten Arsenkonzentrationen im Boden des Schulgeländes wären nicht zu erwarten, da der Boden weitgehend asphaltiert oder mit Gras bewachsen ist und sich die Schüler(innen ) nur während der Pausen auf dem Schulhof aufhielten und dabei in der Regel nicht mit dem Boden in Kontakt kämen derart, dass größere Mengen an Bodenmaterial verschluckt würden.

Spezifische Symptome einer Arsenvergiftung gäbe es nicht, man könne allenfalls auf Braunverfärbung der Haut, an den Fuß- und Fingernägeln achten.

So einfach ist das.

 

MESSEN STATT SANIEREN

Wegmessen ist die preisgünstigste Sanierung!

Gutachten zu Schadstoffbelastungen an Schulen richten sich erfahrungsgemäß nach wirtschaftlichen, nicht nach wissenschaftlichen Interessen. Daraus resultieren Herumschiebereien mit den Interventionswerten.

Gutachter erstellen oft keine toxikologisch begründeten Gutachten:

Toxikokinetik,
Kombinationswirkungen unterschiedlicher Chemikalien,
Bioakkumulation
sowie
individuelle, immunologische und genetische Dispositionen bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt.

Erst recht nicht in die Gutachten einbezogen werden das Minimierungsgebot sowie der Minderheitenschutz für Kranke, Alte und Allergiker.

Nicht die geringste Beachtung finden in unserem Lande die spezifischen Stoffwechseleigenschaften von Kindern, die, aufgrund ihrer erhöhten Empfindlichkeit , den Schadstoffen noch wesentlich wehrloser ausgesetzt sind als Erwachsene.

Beispiel PCB:

Während in den meisten Bundesländern 3000 ng / m³ in der Raumluft als sogenannter Interventionswert gelten, (nur in Hessen wurde gerichtlich ein Eingreifwert von 1000 ng erstritten)gelten in einigen Bundesländern noch wesentlich höhere Werte als 3000 ng/ m³ Raumluft.

In Bayern galt, lt. Verlautbarung des Gesundheitsministeriums vom Sept. 2001, erst ein Wert von 9000 ng/ m³ als kritischer Grenzwert. Der vorher auch dort geltende Wert von 3000 ng wurde willkürlich heraufgesetzt, als feststand, dass es in Bayern Schulen mit bis zu 28 000 ng PCB- Belastung gab .

Dazu muss man wissen, dass in der WHO wegen des starken gesundheitlichen Gefährdungspotentials von PCB eine Absenkung der Eingreifwerte auf 100 ng / m³ Raumluft diskutiert wird.

Ernstzunehmende Experten in unserem Lande plädieren sogar für eine Absenkung auf 10 ng/m³ Raumluft.

Eine Meta- Studie neueren Datums , gefertigt durch ein unabhängiges Instituts im Auftrag des Landesumweltamtes in NRW (" Zur toxikologischen Bewertung von PCB bei inhalativer Aufnahme", erschienen im Juni 2002 ) werden 100 ng als Hintergrundwert und 200 ng als Eingreifwert bei siebenstündiger Aufenthaltsdauer vorgeschlagen.

Sich aus der Studie ergeben habende Fragestellungen werden nun, im Rahmen eines Zusatzgutachtens "vertieft", was lange dauern kann.

Erfahrungsgemäß ist zu erwarten, dass die Studie ausgesessen wird oder in der Versenkung zu verschwinden droht.

Beispiel aus Bayern:

Wie PCB-Werte " heruntergerechnet" werden können:

Ein fünfstündiger Aufenthalt in einem Klassenraum mit einem Raumluftgehalt von 14 000 ng/ m³ wäre noch tragbar, wenn die Rechnung so aussähe:

14 00 ng : 24 Stunden mal 5 Stunden = 2902 ng.

Ein kleiner Trick und schon liegt man unter dem kritischen( eigentlichen) Eingreifwert von 3000 ng/m³ Raumluft.

2. Beispiel
Bayern

An einer Schule wurden in mehreren Messungen PCB- Raumluftwerte zwischen 690 ng und 20800 ng ermittelt. Der Durchschnittswert betrug 3005 ng, lag also kurz über dem Eingreifwert. In Blutuntersuchungen an den Lehrern stellte sich heraus, dass rund die Hälfte aller Lehrer, (Schüler wurde nicht untersucht ), abhängig vom individuellen Stoffwechselverhalten, erhöhte PCB- Konzentrationen im Blut hatte.

Für eine aussagekräftige Blutuntersuchung auf PCB muss die Blutabnahme direkt im Anschluss an die Exposition erfolgen, denn die Verstoffwechselung der in der Raumluft vorherrschenden niedrigchlorierten PCB geschieht relativ schnell und ist in wenigen Stunden abgeschlossen, indessen sich die PCB Teilkomponenten inzwischen hauptsächlich in den Organen ( Gehirn, der Lunge, der Gebärmutter, der Blase, auch in der Leber) und im Fettgewebe angesammelt haben und deshalb nicht mehr im Blut kreisen. Blutabnahmen am Montagmorgen erbringen kaum Werte.

Eine Studie zu PCB sollte vom Bayerischen Gesundheitsministerium an ein "renommiertes Forschungsinstitut" gegeben werden.

Es ist genau das Universitätsinstitut, sich zuvor durch unsachgemäße Blutabnahmen bei Lehrern disqualifiziert hatte.

3. Beispiel
Niedersachsen

Hier hat die Verwaltung es geschafft, in einer Schule während einer Auseinandersetzung von sieben Jahren keine einzige korrekte Probe einer teerölverdächtigen Parkettklebemasse aus den 50-er Jahren zu veranlassen.

Hier ließ der Experte im Beweissicherungsverfahren fast zwei Jahre lang auf seinen Einsatz warten. Danach konnte er vom bloßen Anblick des Parkettbodens sagen, dass von diesem keine Gefahr ausgehe. Eigene Proben nahm er nicht, untersuchte aber die von den Betroffenen sichergestellten Proben mit einem negativen Ergebnis. Auch nachdem er gerichtlich aufgefordert wurde, eigene Proben zu untersuchen, ließen sich nur geringe Schadstoffwerte darin feststellen. Viele Jahre später wurden in einem erneuten Anlauf der Geschädigten , die im Interesse der Kinder nicht aufgaben, neue Proben gezogen und von einem unabhängigen Institut untersucht. Die Ergebnisse ergaben derart hohe Werte an krebserzeugenden PAK (polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen), dass die Schule sofort saniert werden musste.

Leider fand hier eine neue Art der "Billigsanierung" statt:

statt einer Entfernung der Schadstoffe gab es nur eine Abdeckung des Fußbodens, die jederzeit wieder aufbrechen kann.

Auch in Bayern gibt es neuerdings solche minderwertigen Sanierungen . Hier werden Holzschutzmittel wie PCP und Lindan in Holzdecken mit einer sogenannten " Maskierung" überstrichen, ungeachtet der Tatsache, dass Holz arbeitet und die Versiegelung schnell wieder aufbrechen kann.

Immer noch besser sind selbst solche Billigsanierungen als die Aktion "Schwamm drüber" in einem Kindergarten in Niedersachsen:

hier rückte die Putzkolonne der Gemeinde an, um die Dioxine aus den mit Holzschutzmitteln gestrichenen Wänden mit Schwämmen "vorsichtshalber abzuwaschen", nachdem die Messungen nach nächtlicher Dauerlüftung nur geringe Werte ergeben hatten.

Messungen in einem baugleichen Kindergarten im Nachbarort, von der gleichen Firma zur annähernd gleichen Zeit erstellt ergaben dagegen hohe Dioxinwerte. Die Kinder dort hatten das Glück, dass ihr Kindergarten sich nicht in staatlicher Trägerschaft befand.

Hier wurde von einem damals noch unabhängigen Institut korrekt untersucht und die Dioxine aus den Holzschutzmitteln durch sinnvolle Sanierung erfolgreich entfernt.

 

Auf offiziellen Informationsveranstaltungen wird gern auf bevorstehende "Kontrollmessungen" von staatlicher Seite verwiesen, bei denen dann im Vergleich zur Erstmessung wesentlich geringere Schadstoffwerte gefunden werden. Das hat häufig den Grund, dass bei Raumluftmessungen viele Manipulationsmöglichkeiten gegeben sind als da u.a. wären:

  • gründliches Reinigen vor der Messung ( viele Schadstoffe sind staubgebunden)
  • ausgiebiges Querlüften
  • niedrigere Raumtemperatur ( je 5° C weniger verringern die PCB- Werte um das Dreifache!),
  • Messen mit unsachgemäßen Methoden unter Nichteinhalten der gesetzlich vorgeschriebenen DIN- Norm,
  • Messen mit unzureichenden Geräten, deren Erfassungsgrenze zu hoch liegt.

Dazu ein Beispiel aus Niedersachsen:

Beispiel

Niedersachsen

Der Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) Hannover suchte in einem Schulgebäude nach krebserzeugendem PAK aus einer teerhaltigen Parkettklebemasse und nach Formaldehyd in der Raumluft. . Beide Stoffe konnten nur " in geringen Spuren" in der Raumluft identifiziert werden. Räume, die vorher geschlossen waren, wurden daraufhin wieder zur Benutzung freigegeben.

Als die Betroffenen sich sachkundig gemacht hatten, stellte sich heraus, dass der GUV nach den Kriterien für MAK- Werte untersucht hatte , also nach Werten, die für Arbeitsplätzen gelten , an denen mit diesen Stoffen gearbeitet wird!. Gemessen wurde von diesen "Fachleuten" deshalb - wider besseren Wissens- mit Geräten, deren Erfassungsgrenze 50fach über den Werten für Innenräume lag.

Das heißt:

Da es Schadstoffwerte " in Spuren" gegeben hat, lag die Belastung in etwa. 50 fach über den zugelassenen Werten für Klassenräume.

Das gleiche "Verfahren" wurde für eine Materialprobe angewandt.

Die Messungen wurden nicht wiederholt und dem aussitzenden Gericht und der Öffentlichkeit gegenüber von der Verwaltung jahrelang hartnäckig immer wieder als korrekte Messungen ausgegeben.

Auf solche und ähnliche Art und Weise ermitteln GUV und TÜV und andere abhängige oder "gekaufte" Institute oft keine erhöhten Werte, obwohl nach aufgetretenen Erkrankungen von anderen, wirklich unabhängigen Instituten Giftstoffe in gesundheitsgefährdendem Ausmaß nachgewiesen wurden.

Nach einer Aussage eines Vertreters des betriebsärztlichen Dienstes in NRW ist es "eben ganz einfach so":

Derjenige, der den Auftrag vergibt bestimmt das was, wo und wie, nämlich was gemessen wird, wo gemessen wird und vor allem, wie gemessen wird.

 

FAZIT

Aus den Erfahrungen der Arbeit in diesem Bereich während der letzten Jahre kann gefolgert werden, dass die Verantwortliche um die Risiken, denen sie Kinder und Jugendlichen aussetzen, wissen.

Sie unterlassen es nicht nur, die Gesundheit der Kinder zu schützen, sie tragen vielfältig aktiv dazu bei, dass deren mitunter schon vorhandene Krankheiten nicht adäquat behandelt werden können und dass sie stattdessen weiterhin in den schadstoffbelasteten Gebäuden ausharren müssen.

"Das gehört sich nicht!" könnte man einwenden.

Aber diese einfache Wahrheit ist in unserer Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten schleichend abhanden gekommen mit der zunehmenden Folge, dass sich diese Entwicklung jetzt auch in den Verwaltungsstrukturen zeigt.

Der größte Teil der Erkrankungen durch Umweltgifte entwickelt sich daher scheinbar "legal",

denn Kinder und Jugendliche in unseren Schulen werden nicht körperlich krank oder durch neurotoxisch wirkende Schadstoffe geistig behindert an der verbotenen "Grenzwertüberschreitung" von Chemikalienemissionen, sondern an den Emissionen an sich, die nicht oder nur zögerlich beseitigt werden.

Jeder Mensch hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Dieses Grundrecht ist nicht mehr gewährleistet, wenn sich eine krebserregende oder neurotoxisch wirkende Substanz in der Atemluft befindet. Das gilt auch für die Bediensteten in öffentlichen Einrichtungen, in besonderem Maße aber für die Kinder, die sich dort , aufgrund ihrer Schulpflicht aufhalten ( müssen!).

Im Landkreis Lüchow- Dannenberg, durch den Jahr für Jahr, aufgrund der Wehrhaftigkeit der dortigen Bevölkerung die Castortransporte unter riesigem personellen und finanziellem Aufwand ins Zwischenlager Gorleben rollen, gibt es vor jedem Transport eine bemerkenswerte Zeitungsanzeige in der regionalen Zeitung, unterschreiben von einer Vielzahl von Schülern und Schülerinnen, die gleichbleibend folgendermaßen lautet:

" Wenn ihr unser Leben nicht achtet, achten wir eure Gesetze nicht".

Diese, durchaus ernst zu nehmende jugendliche Aussage sollte wahrgenommen werden als das, was sie ist: eine Warnung, ein Hinweis darauf, dass die Jugendlichen erkennen, wie in einer zerfallenden Gesellschaft , in der es immer weniger staatliche Verantwortlichkeit für Kinder und Jugendliche gibt, die ethischen Standards verschoben werden auch deshalb, weil in einer solchen Gesellschaft, Politik und Verwaltung keine Vorbildfunktion mehr wahrnehmen.

Die Frage nach dem, was getan werden muss wird in Zukunft von weit größerer Bedeutung sein als die Frage nach dem, was getan werden sollte, denn Kinder und Jugendliche haben in allen Bereichen mit den Folgen der heutigen Politik am längsten und am intensivsten zu leben.

Sie brauchen deshalb Menschen in Staat und Verwaltung , die Verantwortung für sie übernehmen, bevor sie selbst dazu in der Lage sind.

Dort, wo Kinder und Jugendliche sind, ist die Gesellschaft, vertreten auch durch die Verwaltung, in der Pflicht.

Es wäre daher wünschenswert, dass die Verantwortlichen für die Beseitigung von Schadstoffbelastungen an Schulen ( und andere. Kindereinrichtungen) ihrer Verantwortung in Bezug auf die Sanierung staatlicher Einrichtungen zügig nachkämen, damit die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nicht weiterhin zur Disposition steht,
dass Sprach- und Tatenlosigkeit der Behörden sowie Verwirrspiele um Schadstoffbelastungen an Schulen ein Ende finden,
dass gehandelt, statt beschwichtigt wird , damit der erforderliche unabhängige externe Sachverstand für Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen Eingang finden kann in Verwaltungshandeln , und dass die entsprechenden Gelder im Interesse der Kinder und Jugendlichen in die Haushalte eingestellt werden.