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TRAS 110
Fassung 02/2002

TRAS 110
Entwurf Neufassung

 

 



 

 

 

 

 


Entwurf der TRAS 110 zu Ammoniak-Kälteanlagen veröffentlicht –
Jetzt Änderungsvorschläge einreichen

Im Juni 2008 hat die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) den Entwurf der Neufassung einer Technischen Regel für Anlagen-sicherheit (TRAS) veröffentlicht. Gegenstand der TRAS 110 sind „Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak- Kältean-lagen“. Der TRAS-Entwurf steht auf der Homepage der KAS zum Download bereit. Zu dem Entwurf kann jeder einen Monat lang Änderungsvorschläge bei der KAS-Geschäftsstelle einreichen, welche die KAS prüfen und ggf. einarbeiten wird.

Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung wird unter Angabe des konkreten Einwendungszeitraums in diesen Tagen im Bundesanzeiger hingewiesen. In der Ausgabe vom 1. Juli 2008 ist das Folgende veröffentlicht:

„Bekanntmachung eines Entwurfs einer sicherheitstechnischen Regel der Kommission für Anlagensicherheit
Vom 19. Juni 2008

Mit Bezug auf die Bekanntmachung der TRAS 110 – Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak-Kälteanlagen vom 16. Februar 2002 (BAnz. Nr. 78a vom 25. April 2002) hat die Kommission für Anlagensicherheit nach § 51a Abs. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eine Änderung dieser sicherheitstechnischen Regel in der Fassung Juni 2008 vorgeschlagen.
Die Entwurfsfassung TRAS 110 kann über die Internet-Adresse der Geschäftsstelle der Kommission für Anlagensicherheit (KAS), bei der Gesellschaft für Infrastruktur und Umwelt mbH, http://www.kas-bmu.de/publikationen/tras/E_TRAS110_062008.pdf abgerufen werden.
Änderungsvorschläge zu dem Regelentwurf können innerhalb einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Geschäftsstelle der Kommission für Anlagensicherheit (KAS), Gesellschaft für Infrastruktur und Umwelt mbH, Postfach 320140, 53204 Bonn, Telefon 0228-908734-0, Email: kas@gfi-umwelt.de eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist wird die Kommission für Anlagensicherheit die Änderungsvorschläge behandeln.

Bonn, den 19. Juni 2008
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Im Auftrag
Dr. Gierke“


Als Hintergrundinformationen zur TRAS 110 hält der BBU die folgenden Informationen für wichtig:

Ammoniak ist ein farbloses, brennbares Gas von stechendem, zu Tränen reizendem Geruch und beißendem Geschmack. Es hat eine starke Ätzwirkung auf Haut und Schleimhäute. Ammoniak findet als Kühlmittel u.a. in Kühlhäusern, Brauerein und Eissporthallen Anwendung.
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Vorfällen mit Ammoniakfreisetzungen. Bei 24 meldepflichtigen Ereignissen im Zeitraum von 1994 bis 2004 wurden innerhalb der Anlagen 50 Personen und außerhalb 49 Personen verletzt. Daher ist bei Ammoniak-Kälteanlagen nicht nur ein hoher Standard der technischen und organisatorischen Maßnahmen wichtig. Es ist auch notwendig, einen genügend großen Sicherheitsabstand zwischen den Anlagen und sensiblen Nutzungen sicherzustellen. Dem zweiten Anspruch wird die TRAS 110 bisher nicht gerecht. Weder sollen zur Abstandsbestimmung die Natur und ihre Bestandteile berücksichtigt werden, noch sind durch eine geeignete Wahl des Störfallbeurteilungswertes reversible Schäden bei der Bevölkerung im Falle einer Ammoniakfreisetzung ausgeschlossen. Durch die Öffentlichkeitsbeteiligung besteht nun die Chance, diese Mängel und andere mögliche Defizite zu beheben.