Entwurf der TRAS 110 zu Ammoniak-Kälteanlagen
veröffentlicht –
Jetzt Änderungsvorschläge einreichen
Im
Juni 2008 hat die Kommission für Anlagensicherheit (KAS)
den Entwurf der Neufassung einer Technischen Regel für Anlagen-sicherheit
(TRAS) veröffentlicht. Gegenstand der TRAS 110 sind „Sicherheitstechnische
Anforderungen an Ammoniak- Kältean-lagen“. Der TRAS-Entwurf
steht auf der Homepage der KAS zum Download bereit. Zu dem Entwurf
kann jeder einen Monat lang Änderungsvorschläge bei
der KAS-Geschäftsstelle einreichen, welche die KAS prüfen
und ggf. einarbeiten wird.
Auf
die Öffentlichkeitsbeteiligung wird unter Angabe des konkreten
Einwendungszeitraums in diesen Tagen im Bundesanzeiger hingewiesen.
In der Ausgabe vom 1. Juli 2008 ist das Folgende veröffentlicht:
„Bekanntmachung
eines Entwurfs einer sicherheitstechnischen Regel der Kommission
für Anlagensicherheit
Vom 19. Juni 2008
Mit
Bezug auf die Bekanntmachung der TRAS 110 – Sicherheitstechnische
Anforderungen an Ammoniak-Kälteanlagen vom 16. Februar 2002
(BAnz. Nr. 78a vom 25. April 2002) hat die Kommission für
Anlagensicherheit nach § 51a Abs. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
eine Änderung dieser sicherheitstechnischen Regel in der
Fassung Juni 2008 vorgeschlagen.
Die Entwurfsfassung TRAS 110 kann über die Internet-Adresse
der Geschäftsstelle der Kommission für Anlagensicherheit
(KAS), bei der Gesellschaft für Infrastruktur und Umwelt
mbH, http://www.kas-bmu.de/publikationen/tras/E_TRAS110_062008.pdf
abgerufen werden.
Änderungsvorschläge zu dem Regelentwurf können
innerhalb einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung bei der Geschäftsstelle der Kommission
für Anlagensicherheit (KAS), Gesellschaft für Infrastruktur
und Umwelt mbH, Postfach 320140, 53204 Bonn, Telefon 0228-908734-0,
Email: kas@gfi-umwelt.de eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist
wird die Kommission für Anlagensicherheit die Änderungsvorschläge
behandeln.
Bonn,
den 19. Juni 2008
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Im Auftrag
Dr. Gierke“
Als Hintergrundinformationen zur TRAS 110 hält der BBU die
folgenden Informationen für wichtig:
Ammoniak
ist ein farbloses, brennbares Gas von stechendem, zu Tränen
reizendem Geruch und beißendem Geschmack. Es hat eine starke
Ätzwirkung auf Haut und Schleimhäute. Ammoniak findet
als Kühlmittel u.a. in Kühlhäusern, Brauerein und
Eissporthallen Anwendung.
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Vorfällen mit
Ammoniakfreisetzungen. Bei 24 meldepflichtigen Ereignissen im
Zeitraum von 1994 bis 2004 wurden innerhalb der Anlagen 50 Personen
und außerhalb 49 Personen verletzt. Daher ist bei Ammoniak-Kälteanlagen
nicht nur ein hoher Standard der technischen und organisatorischen
Maßnahmen wichtig. Es ist auch notwendig, einen genügend
großen Sicherheitsabstand zwischen den Anlagen und sensiblen
Nutzungen sicherzustellen. Dem zweiten Anspruch wird die TRAS
110 bisher nicht gerecht. Weder sollen zur Abstandsbestimmung
die Natur und ihre Bestandteile berücksichtigt werden, noch
sind durch eine geeignete Wahl des Störfallbeurteilungswertes
reversible Schäden bei der Bevölkerung im Falle einer
Ammoniakfreisetzung ausgeschlossen. Durch die Öffentlichkeitsbeteiligung
besteht nun die Chance, diese Mängel und andere mögliche
Defizite zu beheben.