Mustereinwendung

 

An das
Bundesamt für Strahlenschutz
Willy-Brand-Str. 5
38226 Salzgitter

Einwendung gegen die Errichtung und den Betrieb eines Standort-Zwischenlagers zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus dem Atomkraftwerk Biblis Block A und B und dem Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich auf dem Gelände der RWE AKW Biblis (A + B) sowie sonstigen radioaktiven Stoffen in angeblich hierfür geeigneten Behältern mit bis zu 135 Transport- und Lagerbehältern vom Typ Castor â V/19 und Castor â V/52 mvk

Gegen die vorstehend genannte Planung, Errichtung und die angeblich bis zu 70 Jahren andauernde Nutzung und 40 Jahren Lagerzeit erhebe ich scharfen Protest und folgende Einwendungen:
  1. Die Planung und Realisierung sowie die Nutzung der Atomkraft ist eine Verletzung und ein Verstoß gegen mein Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2.2. Grundgesetz. Begründung: Die mit der Nutzung der Atomkraft verbundenen Risiken sind unbeherrschbar (Fast-Katastrophe in Harrisburg, USA und AKW Biblis sowie Super-GAU in Tschernobyl, Ukraine).
  2. Der Antragsteller RWE verfügt nicht über die nach § 7 Atomgesetz notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit, wie die zahlreichen Störfälle, Versagensfälle usw. beweisen.
  3. Mit geplanter Errichtung des Standort-Zwischenlagers erhöht sich das atomare und das Strahlenrisiko von z.Z. 2 (Block A+B) auf ein 3-faches und verstößt somit klar gegen das Minimierungsgebot gemäß Strahlenschutz-Verordnung § 28, Abs. 1+2.
  4. Ein langfristig sicherer Einschluß des radioaktiven Inventars in den vorgesehene Behältern kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Schon beim Beladen der Behälter konnten die Dichtigkeitsprüfungen mehrfach nicht bestanden werden.
  5. Es fehlen Langzeiterfahrungen mit den Lagerbehältern, besonders hinsichtlich Dichtigkeit, Korrosion und Materialverhalten.
  6. Das Standort-Zwischenlager ist Teil eines nicht schlüssigen Entsorgungskonzeptes. Da ein Endlager bis heute fehlt und die Existenz eines Endlagers für die Zeit nach der Interims- und Zwischenlagerung nicht nachgewiesen werden kann, verschlimmert jede weitere Brennelement-Beladung und -Endladung eines Reaktors und jede zusätzliche Lagerung die momentane Entsorgungssituation.
  7. Das Standort-Zwischenlager ist nicht ausreichend gegen Erdbeben gesichert. Dies beweist ein neues Gutachten des Okö-Institutes Darmstadt.
  8. Das Standort-Zwischenlager ist nicht ausreichend gegen Flugzeugabsturz gesichert. Das AKW ist öfter Orientierungs- bzw. Zielpunkt für zivile Flugzeuge und Kampfjets.
  9. Das Standort-Zwischenlager ist nicht ausreichend gegen Hochwasser gesichert. Die Behälter lagern nur unwesentlich über dem Niveau des Erdbodens.
  10. Die Zulassungsbedingungen des Lagerbehälters bzgl. Fallhöhe sind unzureichend. Die bei Tests zugrundegelegte Fallhöhe von 9 Metern wird schon beim Ausschleusen aus den Reaktorblöcken überschritten (Fallhöhe 20 m).
  11. Die von der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO) verlangten Sicherheitsnachweise der Castorbehälter vom Typ V/19 beruhen lediglich auf "experimentellen Untersuchungen und rechnerischen Nachweis."
  12. Die einzulagernde Menge an Schwermetall ist selbst für die von der Antragstellerin vorgesehene Laufzeit von Biblis A und B vollkommen überdimensioniert und bedeutet für die bestehende Anlage ein zusätzliches Sicherheitsrisiko.
  13. Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren ist unzureichend. Die Unterlagen-Auslegung erfolgt nur in der Gemeinde Biblis und beim BfS in Salzgitter, nicht aber im Nachbarland Rheinland-Pfalz, speziell Worms-Ibersheim und Hamm als allernächste Kommunen, die im Stör-Katastrophenfall besonders betroffen wären.
  14. Ich beantrage volle Zulassung von Fernsehen, Rundfunk und Bildfotografen während des gesamten Erörterungstermines.

Gegebenenfalls behalte ich mir vor, auf dem mindestens 1 Monat vorher öffentlich bekanntzugebenden amtlichen Erörterungstermin weitere Einwendungen, Anträge und Konkretisierungen einzubringen.

Name Vorname Straße, Nr. PLZ, Ort Unterschrift
         
         
Achtung: Alle Einwendungen/Listen müssen bis zum 05.04.01 beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Willy-Brand-Str. 5, 38226 Salzgitter vorliegen.