Mustereinwendung
An das
Bundesamt für Strahlenschutz
Willy-Brand-Str. 5
38226 Salzgitter
Einwendung gegen die Errichtung und den Betrieb eines Standort-Zwischenlagers
zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus dem Atomkraftwerk Biblis Block A und
B und dem Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich auf dem Gelände der RWE
AKW Biblis (A + B) sowie sonstigen radioaktiven Stoffen in angeblich hierfür
geeigneten Behältern mit bis zu 135 Transport- und Lagerbehältern
vom Typ Castor â
V/19 und Castor â
V/52 mvk
Gegen die vorstehend genannte Planung, Errichtung und
die angeblich bis zu 70 Jahren andauernde Nutzung und 40 Jahren Lagerzeit erhebe
ich scharfen Protest und folgende Einwendungen:
- Die Planung und Realisierung sowie die Nutzung der Atomkraft ist eine Verletzung
und ein Verstoß gegen mein Grundrecht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit nach Artikel 2.2. Grundgesetz. Begründung: Die
mit der Nutzung der Atomkraft verbundenen Risiken sind unbeherrschbar (Fast-Katastrophe
in Harrisburg, USA und AKW Biblis sowie Super-GAU in Tschernobyl, Ukraine).
- Der Antragsteller RWE verfügt nicht über die nach § 7 Atomgesetz
notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit, wie die zahlreichen Störfälle,
Versagensfälle usw. beweisen.
- Mit geplanter Errichtung des Standort-Zwischenlagers erhöht sich das
atomare und das Strahlenrisiko von z.Z. 2 (Block A+B) auf ein 3-faches und
verstößt somit klar gegen das Minimierungsgebot gemäß
Strahlenschutz-Verordnung § 28, Abs. 1+2.
- Ein langfristig sicherer Einschluß des radioaktiven Inventars in den
vorgesehene Behältern kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Schon
beim Beladen der Behälter konnten die Dichtigkeitsprüfungen mehrfach
nicht bestanden werden.
- Es fehlen Langzeiterfahrungen mit den Lagerbehältern, besonders hinsichtlich
Dichtigkeit, Korrosion und Materialverhalten.
- Das Standort-Zwischenlager ist Teil eines nicht schlüssigen Entsorgungskonzeptes.
Da ein Endlager bis heute fehlt und die Existenz eines Endlagers für
die Zeit nach der Interims- und Zwischenlagerung nicht nachgewiesen werden
kann, verschlimmert jede weitere Brennelement-Beladung und -Endladung eines
Reaktors und jede zusätzliche Lagerung die momentane Entsorgungssituation.
- Das Standort-Zwischenlager ist nicht ausreichend gegen Erdbeben gesichert.
Dies beweist ein neues Gutachten des Okö-Institutes Darmstadt.
- Das Standort-Zwischenlager ist nicht ausreichend gegen Flugzeugabsturz gesichert.
Das AKW ist öfter Orientierungs- bzw. Zielpunkt für zivile Flugzeuge
und Kampfjets.
- Das Standort-Zwischenlager ist nicht ausreichend gegen Hochwasser gesichert.
Die Behälter lagern nur unwesentlich über dem Niveau des Erdbodens.
- Die Zulassungsbedingungen des Lagerbehälters bzgl. Fallhöhe sind
unzureichend. Die bei Tests zugrundegelegte Fallhöhe von 9 Metern wird
schon beim Ausschleusen aus den Reaktorblöcken überschritten (Fallhöhe
20 m).
- Die von der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO) verlangten Sicherheitsnachweise
der Castorbehälter vom Typ V/19 beruhen lediglich auf "experimentellen
Untersuchungen und rechnerischen Nachweis."
- Die einzulagernde Menge an Schwermetall ist selbst für die von der
Antragstellerin vorgesehene Laufzeit von Biblis A und B vollkommen überdimensioniert
und bedeutet für die bestehende Anlage ein zusätzliches Sicherheitsrisiko.
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren ist unzureichend.
Die Unterlagen-Auslegung erfolgt nur in der Gemeinde Biblis und beim BfS in
Salzgitter, nicht aber im Nachbarland Rheinland-Pfalz, speziell Worms-Ibersheim
und Hamm als allernächste Kommunen, die im Stör-Katastrophenfall
besonders betroffen wären.
- Ich beantrage volle Zulassung von Fernsehen, Rundfunk und Bildfotografen
während des gesamten Erörterungstermines.
Gegebenenfalls behalte ich mir vor, auf dem mindestens 1 Monat vorher öffentlich
bekanntzugebenden amtlichen Erörterungstermin weitere Einwendungen, Anträge
und Konkretisierungen einzubringen.
Name |
Vorname |
Straße, Nr. |
PLZ, Ort |
Unterschrift |
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Achtung: Alle Einwendungen/Listen müssen
bis zum 05.04.01 beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Willy-Brand-Str.
5, 38226 Salzgitter vorliegen.