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BBU e.V. und Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Aschaffenburg erheben Einspruch gegen die vom BfS erteilte Genehmigung für den Bau bzw. die Inbetriebnahme eines Atom-Brennelement-Zwischenlagers in Grafenrheinfeld

An das Bundesamt
für Strahlenschutz / BfS

Salzgitter

Per Fax

Grafenrheinfeld, Bonn, Aschaffenburg, 17.04.03

Geplantes atomares Brennelement - Zwischenlager des E.ON-AG-Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld / Kreis Schweinfurt / Bayern // Einspruch gegen die vom BfS erteilte Genehmigung

Sehr geehrte Damen und Herren !

Gegen die von Ihnen erteilte atomrechtliche Genehmigung für den Bau bzw. die Inbetriebnahme eines Atom-Brennelement-Zwischenlagers für maximal 88 Behälter des Typs Castor V/19 für die Dauer von ca. 40 Jahren in einer Halle erheben wir nicht nur scharfen Protest sondern auch folgende Einwendungen:

  1. Mit der Realisierung des Brennelemente-Zwischenlagers erhöht sich nicht nur die
    Strahlenfreisetzung für die Umgebungsbevölkerung, sondern vor allem das atomare Risiko im Störfall, zusätzlich zu den Risiken des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld.
  2. Die Castor-Behälter verfügen nicht über notwendige Standsicherheit.
  3. Eine ausreichende Leistungsprüfung, z.B. im Brandfall über 1000 Grad und auf Dauer von über 24 Stunden ist mit Orginal-Castor-Behältern nie erfolgt. Der Katastrophenfall von Amsterdam/ Holland aber hat gezeigt, dass beim Absturz eines Großflugzeuges auf einen großen Wohnblock ein Brand über 24 Stunden und über 1000 Grad verursacht wurde.
  4. Es liegen keinerlei Erfahrungen darüber vor, ob der Castor-Behälter bei einer Nutzungsdauer von bis zu 40 Jahren dichthält!
  5. Die geplante Lagerhalle ist nicht gegen einen Flugzeugabsturz ausgelegt. Hierbei ist sicher nicht ausszuschließen ein Absturz-Unglück beim Überfliegen und erst recht nicht ein Absturz als gezielter Terroranschlag (11.09.02, USA)
  6. Die beantragte Zwischenlager-Größe ist 3mal so hoch, wie sie sein müßte, wenn man von der Restlaufzeit des AKW Grafenrheinfeld ausgeht !
  7. Der Antragsteller verfügt nicht über die nach § 7 Atomgesetz notwendige Zuverlässigkeit, wie durch seine jahrelange Praxis von Gesetzesverstößen / Verschweigen von Grenzwert-Überschreitungen beim Transport von radioaktiven Materialien bewiesen wurde !
  8. Es fehlt eine ausreichende Haftpflichtversicherung. Dies gilt sowohl für das geplante BE-Zwischenlager als auch für das AKW Grafenrheinfeld.
  9. Es ist unverantwortlich, ein Brennelement-Zwischenlager zu errichten und das AKW Grafenrheinfeld - trotz der Atomkatastrophe von Tschernobyl sowie dem fehlenden Endlager für Atommüll - in Betrieb zu halten.

Hochachtungsvoll

BBU e.V., Eduard Bernhard, Vorstandsmitglied
BN KG Aschaffenburg, Karl-Heinz Wissel, stellvertreter Vorsitzender