Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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BBU erhebt Einspruch beim RP Stuttgart gegen geplante Südosttangente in Magstadt

(Bonn, Magstadt, Stuttgart / 05.09.06) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V. mit Sitz in Bonn hat als Dachverband vieler Bürgerinitiativen und Umweltverbände fristgerecht Einspruch gegen die geplante Südosttangente in Magstadt erhoben. Nach der ersten Beurteilung des BBU sind die Planfeststellungsunterlagen unvollständig, so dass eine umfassende Überarbei¬tung und Ergänzung erforderlich ist. Gegenüber der Presse erklärte Udo Buchholz vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU: „Die Situation in Magstadt verdeutlicht eine steinzeitliche Verkehrspolitik, die trotz Klimakatastrophe auf den Autoverkehr setzt. Erforderlich sind jedoch ökologisch-orientierte Verkehrskonzepte, die die Gesundheit der Bevölkerung und den Schutz der Umwelt umfassend berücksichtigen.“

In dem Einspruch des BBU an das Regierungspräsidium in Stuttgart heißt es unter anderem:
„Der BBU sieht im Bau neuer Straßen kein zukunftsweisendes Mittel zur Lösung der Verkehrsprobleme. Dies gilt auch für die aktuelle Planung der Südosttangente in Magstadt. Massive Schäden in Natur und Umwelt sind auch bei dieser Planung, ebenso wie bei der sogenannten Osttangente, gegen die der BBU ebenfalls Einspruch erhoben hat, zu befürchten. (Z. B. durch Flächenversiegelungen). Diese Schäden sind nicht ausgleichbar; von einem Ausgleich könnte höchstens bei entsprechenden Flächenentsiegelungen gesprochen werden. Zu befürchtende Dammaufschüttungen sind nicht ausgleichbar, da sie weithin sichtbar das vorhandene Landschaftsbild beeinträchtigen. Hinzu kommt die Belastung der TrassenanwohnerInnen durch Lärm und Abgase. Die bisherigen Belastungen der Bevölkerung anderenorts durch den Autoverkehr müssen sicherlich reduziert werden. Hierfür sind aber neue und bessere Bus- und Bahnverbindungen jedoch wirkungsvoller als eine neue Umgehungsstraße. Gerade im ländlichen Raum wäre darüber hinaus ein Ausbau der Schnellbusssysteme erforderlich. Letztlich muß auch dafür Sorge getragen werden, dass der Güterverkehr wieder verstärkt mit der Bahn erfolgt.

Für die Südosttangente fehlt der Bedarf.
Unzureichende Berücksichtigung finden in den Planfeststellungsunterlagen auf den ersten Blick die Fledermaus-Arten, die sämtlich in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt werden. Es liegen jedoch Hinweise darauf vor, dass im unmittelbaren Trassenbereich Fledermaus-Arten vorkommen und deren Le¬bens¬stät¬ten durch die Planung unmittelbar gefährdet werden.“ (Das Original des Einspruchs wurde für diese Pressemitteilung etwas gekürzt).
Für die Fledermausarten fordert der BBU eine Untersuchung zum Vorkommen von Lebensstätten im Auswirkungsbereich der Südosttangente sofern dies noch nicht geschehen ist und eine Berücksichtigung der Ergebnisse im Rahmen der Abwägung. Um vertiefend Stellung nehmen zu können, hat der BBU die Zusendung weiterer Unterlagen, z. B. eine Übersicht der im Trassenverlauf und Umgebung kartierten Rote-Liste-Arten (Tiere und Pflanzen), beantragt.

Für weitere Informationen steht die Bundesgeschäftsstelle des BBU (www.BBU-online.de) in Bonn zur Verfügung: Tel. 0228-214032, Email: BBU-Bonn@t-online.de,