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BBU stellt Strafanzeige wegen Verdacht auf Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen des Bau-Rechts (nicht nuklear) und ggf. Atom-Rechts in RWE-Atomkraftwerken Biblis A und B bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt

 

An die
Staatsanwaltschaft Darmstadt
Darmstadt
Per Fax
Bonn / Biblis, 28.11.06

Strafanzeige wegen Verdacht auf Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen des Bau-Rechts (nicht nuklear) und ggf. Atom-Rechts in RWE-Atomkraftwerken Biblis A und B

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

hiermit erstatten wir Strafanzeige wegen der durch den „Dübel-Skandal“ bekannt gewordenen schweren Sicherheitsmängel in den RWE Atomkraftwerken Biblis A und B.
Die Strafanzeige richtet sich gegen die für die festgestellten Sicherheitsmängel Verantwortlichen, wie z.B. Firmen, Behörden, Gutachter etc.

Bekanntlich wurde festgestellt, dass die für Biblis A und B gesetzlich vorgeschriebenen „Dübel“ zum Teil defekt waren oder unvorschriftsmäßig zum Einbau kamen und somit im Falle eines Rohrbruchs bzw. Erdbebens als Sicherheitsvorsorge gegen eine Reaktor-Katastrophe nicht zur Verfügung gestanden hätten bzw. stehen.

Wie ernst die Fachbehörde – wenn auch verspätet - die äußerst gefährliche Situation bewertet, belegen u. E. folgende Fakten:

• Entlassung eines hauptverantwortlichen Gutachters bzw. Auswechselung durch 2 Gutachter
• Veranlassung, dass RWE den Block B umgehend stilllegt sowie dass ein umfangreiches „Dübel“-Untersuchungs- bzw. Ausbesserungs-Programm gemäß baulicher / atomrechtlicher Gesetzesvorschrift erfüllt sein muss.
• Biblis A liegt zurzeit wegen diverser Arbeiten still und unterliegt auch Untersuchungen bezüg¬lich fehlerhafter Dübel.

Ursachen und Konsequenzen zum Versagen aller Kontrollen – speziell der Bau- und Aufsichtsbehörden – sind u. E. ebenfalls aus strafrechtlicher Sicht zu untersuchen.

Abschließend dürfen wir daran erinnern, dass bei einem Super-GAU im AKW Biblis es zu einer Riesenkatastrophe kommen könnte, da Biblis im dicht besiedelten Drei-Länder-Eck Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg mit einer Millionen-Bevölkerung liegt.

Wir bitten Sie höflich um eine schriftliche Eingangsbestätigung und um Mitteilung des Akten¬zeichens sowie um Mitteilung der Untersuchungsergebnisse bzw. ggf. der Ahnungsmaßnahmen.

Besten Dank im Voraus
BBU e.V.
Eduard Bernhard, Vorstandsmitglied