Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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BBU fordert Konsequenzen aus dem Kohlendioxid-Unglück von Mönchengladbach

(Bonn, 18.08.2008) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) verlangt nach dem Unglück in Mönchengladbach am 16.8.2008 verstärkte rechtliche, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor schweren Unfällen. „Die bisherigen Vorkehrungen zum Schutz der Menschen und der Umwelt vor Kohlendioxid-Freisetzungen sind aus meiner Sicht nicht ausreichend“, so Diplom-Physiker Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU.

Am Samstag war es nach einem Brand in einer Lackfabrik in Mönchengladbach aufgrund eines technischen Defekts in einer Löschanlage zu einem Austritt von größeren Mengen an Kohlendioxid (CO2) gekommen. In der Folge wurden etwa 100 Menschen verletzt, mehrere davon schwer. Die Anwohner eines nahe gelegenen Wohngebietes wurden aufgefordert, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Erschwert wurde die Situation durch die windstille Wetterlage. Kohlendioxid ist schwerer als Sauerstoff, kann diesen in der Atemluft verdrängen und so zu Erstickungen bei Beschäftigten und Anwohnern einer Anlage führen. Trotz dieser Eigenschaft wird CO2 immer noch unterschätzt.

Daher fordert der BBU folgende Konsequenzen:
• Kohlendioxid muss als Störfallstoff in die deutsche Störfall-Verordnung und die europäische Seveso-Richtlinie aufgenommen werden. Auf der Grundlage dieser rechtlichen Bestimmungen kann die Ermittlung, Planung und Umsetzung weit reichender Schutzmaßnahmen verlangt und durchgesetzt werden.
• Der Austritt von CO2 in die Umgebung bei Unfällen oder Löschmaßnahmen muss so weit wie möglich verhindert werden. Dazu sind einfach ausgelegte Rückhaltesysteme wie z.B. einzelne Zugangstüren nicht ausreichend. Es bedarf vielmehr redundanter und voneinander unabhängiger Schließsysteme, die im Unglücksfall Bereiche mit CO2 mehrfach und separat abschotten können.
• Im Rahmen der Bauleitplanung sowie im immissionsschutzrechtlichen Verfahren muss sichergestellt werden, dass ein geeigneter Abstand zwischen sensiblen Objekten (z.B. Wohngebieten) und Anlagen, aus denen relevante Mengen an CO2 austreten können, vorliegt. Die hierzu notwendigen Immissionsprognosen müssen auf worst-case-Fällen basieren. Dies bedeutet, dass nicht mittlere Windgeschwindigkeiten (3 m/s) als Grundlage der Betrachtungen gewählt werden, sondern die Ausbreitungssituation bei Windstille betrachtet wird.
• Erforderlich sind zudem bessere Mess-, Warn- und Alarmsysteme. Eine Information der Hilfskräfte und der Bevölkerung aufgrund von geeigneten Messeinrichtungen und eines guten Informationssystems muss umgehend beim Austritt von CO2 erfolgen.

Nach dem Defekt bei einem CO2-Tank in Wülfrath am 22.11.2007 ist der Unfall vom 16.8.2008 in Mönchengladbach das zweite bekannt gewordene Ereignis mit CO2-Freisetzung innerhalb kurzer Zeit in NRW. Zur Vermeidung weiterer Vorfälle hält der BBU die schnelle und schrittweise Überprüfung von Löschanlagen mit einer relevanten CO2-Menge in NRW für erforderlich. Nur wenn sichergestellt ist, dass die Bevölkerung optimal vor einem Austritt von Kohlendioxid geschützt ist, können Anlagen, deren Bestandteil diese CO2-Löschanlagen sind, weiter betrieben werden.

Für den BBU
Oliver Kalusch