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BBU-Vorstandsmitglied und kritischer Einzelaktionär Eduard Bernhard stellt Antrag auf Nichtentlastung von Vorstand und Aufsichtsrat auf der HV der HOECHST AG am Montag, 20.12.04 in Wiesbaden, Rhein-Main-Hallen, 10 h 00

Eduard BERNHARD
(Kritischer Einzelaktionär und Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.)

An die
Höechst AG
z.Hd. Herrn Udo Parthmann
Gebäude K 703/ Industriepark Höhst

659256 Frankfurt am Main Kleinostheim, 07.12.04

 

Außerordentliche Hauptversammlung der Hoechst AG, Frankfurt am Main am Montag, 20. Dezember 2004 um 10:00 Uhr in 65185 Wiesbaden / Rhein-Main-Hallen, Saal 6, Rheinstr. 2, Eingang "Am Diana-Brunnen" (Friedrich-Ebert-Allee)/ Gegenanträge

Sehr geehrter Herr Parthmann,

hiermit stelle ich folgende Gegenanträge:

  1. Nicht-Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.
  2. Begründung: Mangelnde Informationen über Weiterverfolgung bzw. Konsequenzen des Super-Störfalls "Gelber Regen" im Hoechst-Werk Griesheim 1993. Gleiches gilt für Explosion im Industriepark Infraserv, Frankfurt-Hoechst (mit 30% Hoechst-Anteil) am 15.12.2003.

  3. Nichtzulassung der KPMG für die Prüfung der Angemessenheit der Bar-Abfindung für Hoechst-Aktionäre.
  4. Begründung: KPMG hat in den Skandalfällen Metallgesellschaft AG sowie Holzmann AG eine unrühmliche Rolle gespielt und hat somit m.E. nicht die notwendige Zuverlässigkeit. Vorgeschlagen wird eine andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und damit eine neue Prüfung bzw. eine Vergleichsprüfung.

  5. Nichtenlastung von Vorstand und Aufsichtsrat wegen mangelnder Informationen zu folgenden Themen:

  1. Besteht eine D&O-Versicherung? Für welche Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates? Wenn ja für wen und in welcher Höhe? Wo und wann wurden wegen verursachten Verlusten Zahlungen notwendig?
  2. Laufen z.Z. Schadenersatzklagen? Wenn ja, von welchen Klägern gegen die Hoechst AG?

  3. Bestehen evtl. Schadenersatzforderungen im Rahmen der IG-Farben-Liquidation?

Hiermit beantrage ich, dass meine Gegenanträge allen Aktionären rechtzeitig - gemäß Aktiengesetz - mitgeteilt werden, damit diese bei ihrer Stimmabgabe ggf. berücksichtigt werden können.

Beiliegend erhalten Sie meine Aktienhinterlegungsbescheinigung.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Bernhard