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BBU und BN KV Aschaffenburg erstatten Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bzw. Eigentümer des Schubleichters wegen des Verdachts auf Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen des Schiffahrtsverkehrs auf dem Main und damit Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Güter- und Passagierverkehr

 

An die

 

Staatsanwaltschaft Aschaffenburg

63739 Aschaffenburg

 

Per Fax

Aschaffenburg, Bonn, 19.10.04

Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bzw. Eigentümer des Schubleichters wegen des Verdachts auf Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen des Schiffahrtsverkehrs auf dem Main und damit Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Güter- und Passagierverkehr (Bezug: Artikel im Main-Echo, Aschaffenburg vom 19.10.04 "Schubleichter trieb führerlos auf dem Main")

Sehr geehrter Damen und Herren,

Unter Bezugnahme auf vorstehenden Zeitungsbericht bzw. Vorfall erstatten wir hiermit Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bzw. Eigentümer des Schubleichters wegen des Verdachts auf Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen des Schiffahrtsverkehrs auf dem Main und damit Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Güter- und Passagierverkehr

Begründung:

Lt. Zeitungsbericht trieb ein 1813 t schwerer Güterschubleichter führerlos am Sonntagnachmittag, 17.10.04, zwischen Aschaffenburger Hafen und Stockstadt im Fahrwasser des Mains talwärts. Der Schubleichter sei am Aschaffenburger Hafen vertaut gewesen und hätte sich selbständig gemacht. Die Ursache sei noch ungeklärt.

Da aus dem ME-Bericht nicht hervorgeht, ob der 1813 t Schubleichter teil- oder vollbeladen war und wenn ja, und mit welchen Gütern in welcher Gefahrenklasse, wäre eine diesbezügliche Klärung dringend notwendig. Unabhängig davon halten wir es für es für zwingend notwendig, daß die Staatsanwaltschaft bzw. die zuständige Wasser - und Schiffahrtsbehörde ein Gutachten in Auftrag gibt, um die möglichen Folgen eines evtl. Zusammenstoßes des Schubleichters mit einem Passagierschiff, Tankschiff mit über 1000 t und einem Gefahrguttransportschiff, zu ermitteln. Ebenso ist zu prüfen, welche Folgen ein Aufprall auf einen Brückenpfeiler haben könnte. U.E. ist es ein absoluter Glücksfall, daß es hier nicht zu einer Katastrophe gekommen ist.

Wir beantragen die schnellstmögliche Aufnahme Ihrer Ermittlung, die Mitteilung des Aktenzeichnens sowie eine schriftliche Information über das Ergebnis Ihrer Ermittlung und ggf. der Ahndungsmaßnahmen.

Besten Dank im Voraus

BN KG Aschaffenburg

BBU e.V.

Eduard Bernhard, 1. Vorsitzender

Christine Ellermann, Geschäftsführerin

Anlage