Stellungnahme
zum
"Entwurf einer Verordnung zur Festlegung eines Planungsgebietes
im Landkreis Lüchow-Dannenberg zur Sicherung der Standorterkundung
für eine Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle im
Bereich des Salzstocks Gorleben (Gorleben-Veränderungssperren-VerordnungVSPV)"
der Bundesregierung Deutschland vom 1. Juni 2004
Der BBU schloß sich der Stellungnahme
des LBU Niedersachen vom 14.04.05 an:
Die Bundesregierung plant,
die Unversehrtheit des Salzstocks Gorleben zu erhalten, um dort
ein nukleares Endlager einrichten zu können. Sie nutzt dazu
das novellierte Atomgesetz
(§9 g Abs.1 Satz 1 AtG), um für 10 Jahre eine sogenannte Veränderungssperre
zu verordnen. Im dafür bezeichneten Planungsgebiet dürfen
auf Grundstücken keine wesentlich wertsteigernde Baumaßnahmen
durchgeführt werden. Insbesondere zielt die Verordnung jedoch
darauf ab zu verhindern, dass im Bereich des Salzstocks Gorleben
Salz im soltechnischen Betrieb gewonnen wird oder dass Gaskavernen
angelegt werden.
Einwände:
- Die Veränderungssperre ist ein
erheblicher Eingriff in Eigentumsrechte der Grundeigentümer.
Sie ist unspezifisch, weil sie offen lässt, was unter einer
Wertsteigerung zu verstehen ist. Sie ist ungenau, weil sie offen
lässt, ob welcher Tiefe ab Erdoberfläche Eingriffe,
Baumaßnahmen o.ä. verboten werden.
- Die Verordnung zielt eindeutig darauf
ab, die Firma Salinas, die im Bereich des Salzstocks Gorleben
Salz abbauen will, zu schädigen und die Salzrechte des Grafen
von Bernstorff sowie der Kirchengemeinden zu unterminieren. Die
Verordnung verstößt gegen die Buchstaben des Bergrechts.
Privilegiert sind nach Bergrecht wirtschaftliche Zwecke gegenüber
wissenschaftlichen. Die "Erkundung" des Salzstocks Gorleben
genügt jedoch nicht einmal wissenschaftlichen Kriterien,
weil es keine vergleichende Untersuchungen gibt.
- Die Verordnung zementiert den Standort
Gorleben als nukleares Endlager. Die Begründung entbehrt
jedweder geo-wissenschaftlichen Argumente. Die Kartierung zeigt
sogar, dass es gar nicht um den Salzstock insgesamt geht, denn
der endet nicht an der Elbe, sondern dass Rechtspositionen von
Gorleben-Klägern zerschlagen werden sollen. Demgegenüber
enthält der Textentwurf das offene Eingeständnis, dass
der Grund für die Änderung des Atomgesetzes, der die
Veränderungssperre zulässt, und der Geist der Verordnung
darauf zurückgehen, dass die Energieversorgungsunternehmen
im Vertrag mit der Bundesregierung vom 14.Juni 200 aus rein wirtschaftlichen,
also sachfremden Erwägungen, am Standort Gorleben festhalten
wollen.
- Es ist völlig falsch, dass es
zur Veränderungssperre keine Alternative gibt (Punkt C).
Die Alternative wurde durch den Arbeitskreis Endlagerung (Ak End)
vorgezeichnet, der seitens des Bundesumweltministeriums beauftragt
wurde, Wege und Ziele einer Endlagersuche wegen der erheblichen
Zweifel an der Eignung Gorlebens als nukleares Endlager zu beschreiben.
Kriterien und Pfade für eine vergleichende Endlagersuche
sind im Abschlussbericht des Ak End dokumentiert.
- Der Verordnungsentwurf ist deshalb
eine Bankrotterklärung der Politik, ein Kotau gegenüber
den Interessen der Energiewirtschaft. Es ist ein Affront gegen
die Anwohner/innen im Wendland – und deshalb Zeile für Zeile
abzulehnen.
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