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Stilllegung statt Ausbau der niederländischen Urananreicherungsanlage (UAA) in Almelo


Bis 19. Mai 2010: Neue Einspruchskampagne gegen die niederländische Urananreicherungsanlage in Almelo / NL


Der internationale Urenco-Konzern betreibt u. a. in Almelo und Gronau Urananreicherungsanlagen. In ihnen wird Uran für den Einsatz in Atomkraftwerken vorbereitet. Die Anlagen sind mit Radioaktivität, Atommüll und Urantransporten verbunden. Die Anlagen sind nicht gegen Flugzeugabstürze gesichert. Grundsätzlich ist die Technik der Urananreicherung auch zur Produktion von Uranbomben nutzbar. Gegen den Ausbau der UAA Almelo auf 6200t Urantrennarbeit pro Jahr (UTA/a) können im Moment Einsprüche erhoben werden. Mit dieser Kapazität könnte jährlich Uran für den Betrieb von rund 50 Atomkraftwerken vorbereitet werden! Zuletzt wurde im Jahr 2009 der Ausbau auf 4950t UTA/a genehmigt. Auch dagegen wurden in der Bundesrepublik Einsprüche erhoben.

Zum Vergleich: Bei der Gronauer Urananreicherungsanlage sind rund 3000t UTA/a in Betrieb, genehmigt ist seit Mitte Februar 2005 der Ausbau auf 4500t UTA/a. Außerdem soll ab 2011 neben der Gronauer Urananreicherungsanlage ein "Zwischen"lager für rund 60.000 Tonnen Uranmüll (abgereichertes Uranoxid) gebaut werden.

Aktuell hat das niederländische Umweltministerium jetzt einen neuen Ausbauplan veröffentlicht. Gegen das Vorhaben können bis zum 19. Mai 2010 Einsprüche eingereicht werden.

Einsprüche sind unter Angabe des Betreffs „Startnotiz URENCO” an die Direktion Risikomanagement des Ministeriums für Wohnungswesen, Raumordnung und Umwelt.zu richten. Die Anschrift lautet:

Ministerie van Volkshuisvesting, Ruimtelijke Ordening
en Milieubeheer (VROM)
Portefeuille Milieu
Directie Risicobeleid/IPC 645
Postbus 30945
2500 GX Den Haag
Niederlande

Stellungnahmen per E-Mail können unter Angabe des Betreffs „Startnotiz URENCO” an Postbus.AanvraagUrenco@minvrom.nl gesendet werden.

In der Bundesrepublik ist der Plan zum Ausbau der UAA Almelo im Rathaus in Gronau und bei der Kreisverwaltung in Nordhorn (Landkreis Grafschaft Bentheim) einzusehen.

Der Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau (eine BBU-Mitglieds-Initiative), der auch in der Vergangenheit wiederholt gegen die UAA Almelo aktiv wurde, hat einen neuen Sammeleinspruch verfasst. Es sollen auch in der Bundesrepublik möglichst viele Einsprüche gegen die Almeloer Ausbaupläne gesammelt werden. Die Sammlung der Einsprüche sollte von möglichst vielen Personen und Initiativen im gesamten Bundesgebiet unterstützt werden, um den politischen Druck zu steigern und um die Arbeit der niederländischen UAA-GegnerInnen zu unterstützen. Sinnvoll ist auch das Erheben eigener, persönlich formulierter Einsprüche.

Nähere Informationen: 02562/23125 (Udo Buchholz, BBU-Vorstandsmitglied)

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Hier der Text der Amtlichen Bekanntmachung (rote Markierungen = Vorhebungen des BBU):

Bekanntmachung nach dem Kernenergiegesetz
Startnotiz für die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Erweiterung der Anreicherungskapazität von URENCO Nederland B.V.

Die Ministerin für Wohnungswesen, Raumordnung und Umwelt gibt auch im Namen der Ministerin für Wirtschaft, des Ministers für Soziales und Arbeit, des Ministers für Verkehr, Wasserwirtschaft und öffentliche Arbeiten und der Ministerin für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität Folgendes bekannt:

Am 2. März 2010 hat URENCO Nederland B.V. in Almelo im Zusammenhang mit dem folgenden geplanten Projekt eine Startnotiz für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt:

Erweiterung der Anreicherungskapazität auf 6200 t UTA/Jahr

Hintergrund
Initiator des Projekts ist URENCO Nederland B.V., Drienemansweg 1 in Almelo (im Folgenden als »URENCO« bezeichnet). URENCO ist ein Unternehmen der URENCO Groep (URENCO Ltd.), die mit Niederlassungen in Deutschland, England und den Vereinigten Staaten vertreten ist.

URENCO betreibt in Almelo Anreicherungsanlagen, in denen leicht angereichertes Uran produziert wird. Dieses Uran dient als Brennstoff für Kernkraftwerke in aller Welt. Darüber hinaus reichert URENCO in kleinerem Maßstab stabile Isotope an. Für seine Anreicherungsaktivitäten macht URENCO von Ultrazentrifugen Gebrauch.

URENCO besitzt für seine Aktivitäten eine Genehmigung nach dem niederländischen Kernenergiegesetz (Kernenergiewet). Die aufgrund dieser Genehmigung zulässige Anreicherungskapazität beträgt derzeit 4950 t Urantrennarbeit (UTA) pro Jahr. URENCO will seine gesamte operative Anreicherungskapazität nun auf 6200 t UTA/Jahr erweitern. URENCO erachtet diese Erweiterung für notwendig, da die weltweite Nachfrage nach angereichertem Uran zugenommen hat, der Anteil von URENCO an diesem Markt wächst und für einen Teil der bestehenden Produktionskapazität, der das Ende der Nutzungsdauer erreicht hat, Ersatz benötigt wird.

Für die Erweiterung der Anreicherungskapazität von URENCO ist eine Änderung der Genehmigung nach dem Kernenergiegesetz erforderlich. Im Vorfeld der Entscheidung über diese Genehmigung wird aufgrund der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung von 1994 (Besluit milieueffectrapportage 1994) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Als Ergebnis dieser Prüfung
wird ein Umweltverträglichkeitsbericht erstellt, in dem systematisch und objektiv sämtliche Umweltauswirkungen der Erweiterung der Anreicherungskapazität und eine Anzahl von Alternativen beschrieben werden. Durch die UVP soll sichergestellt werden, dass in die Beschlussfassung über die Genehmigung auch die Umweltaspekte in vollem Umfang einbezogen werden.

Verfahren
Bevor das Genehmigungsverfahren für die Erweiterung der Anreicherungskapazität beginnen kann, wird zunächst die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Die vorliegende Bekanntmachung markiert den Beginn des UVP-Verfahrens.
Das UVP-Verfahren gliedert sich in diesem Fall in die folgenden fünf Phasen:

1. URENCO legt eine Startnotiz für die Erweiterung der Anreicherungskapazität vor.

2. Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit, zu dieser UVP-Startnotiz Stellung zu nehmen.

3. Die UVP-Kommission (Commissie voor de milieueffectrapportage) legt den Ministern eine Empfehlung über die Richtlinien für den zu erstellenden Umweltverträglichkeitsbericht vor. In diese Empfehlung fließen auch die zur UVP-Startnotiz abgegebenen Stellungnahmen mit ein.

4. Die Minister formulieren die Richtlinien, denen der umweltverträglichkeitsbericht genügen muss.

5. URENCO erstellt auf der Grundlage dieser Richtlinien einen Umweltverträglichkeitsbericht.



Während des UVP-Verfahrens ergehen keinerlei Beschlüsse über die Genehmigung nach dem Kernenergiegesetz oder eventuelle weitere benötigte Genehmigungen. Diese Beschlüsse werden erst getroffen, nachdem URENCO das UVP-Verfahren abgeschlossen und einen Genehmigungsantrag eingereicht hat. Die Entscheidung darüber, ob URENCO seine Anreicherungskapazität erweitern darf, ergeht in Form eines Genehmigungsbeschlusses. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit zur Stellungnahme geboten.

Im Moment befindet sich das UVP-Verfahren in der zweiten Phase: Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit, zur UVP-Startnotiz Stellung zu nehmen.

Einsichtnahme in die UVP-Startnotiz
Die Startnotiz liegt vom 8. April 2010 bis zum 19. Mai 2010 bei den folgenden Stellen zur Einsicht aus:

In den Niederlanden:
1. FrontOffice der Abteilung Dokumentation und Information des Ministeriums für Wohnungswesen, Raumordnung und Umwelt, Rijnstraat 8, Den Haag1).
2. Provinzverwaltung Overijssel (Empfang), Luttenbergstraat 2, Zwolle2).
3. Rathaus (Stadhuis) Almelo, Stadhuisplein 1, Almelo3).
4. Stadtbibliothek (Centrale Bibliotheek) Almelo, Het Baken 3, Almelo4).

In Deutschland:
5. Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Rathaus der Stadt Gronau, Konrad-Adenauer-Straße 1, 48599 Gronau5).
6. Landkreis Grafschaft Bentheim, Van-Delden-Straße 1–7, 48522 Nordhorn6).
1) Werktags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Der Zutritt zum Ministerium ist nur mit gültigem Identitätsdokument möglich.
2) Werktags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
3) Werktags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags bis 19.00 Uhr.
4) Dienstags bis freitags von 10.00 Uhr bis 21.00 Uhr, samstags von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
5) Montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr.
6) Montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Die UVP-Startnotiz kann auch auf der Website www.vrom.nl/Urenco eingesehen werden.

Auskünfte
Wenn Sie Fragen über den Inhalt der Startnotiz oder über das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an die Beteiligungsstelle URENCO, Telefon: +31 70 3394991,
E-Mail: Postbus.AanvraagUrenco@minvrom.nl; geben Sie als Betreff bitte „Startnotiz URENCO” an. Auch auf der speziellen Urenco-Website des Ministeriums für Wohnungswesen, Raumordnung und Umwelt (www.vrom.nl/Urenco) sind aktuelle Informationen zum Thema zu finden.

Stellungnahme zur UVP-Startnotiz; Fristen
Sie haben bis zum 19. Mai 2010 Gelegenheit, zur Startnotiz von URENCO Stellung zu nehmen. Auf diese Weise können Sie Einfluss auf den Inhalt der Richtlinien und des von URENCO zu erstellenden Umweltverträglichkeitsberichts ausüben. Sie können Ihre Stellungnahme sowohl mündlich als auch schriftlich abgeben.

Schriftlich
Senden Sie Ihre schriftliche Stellungnahme unter Angabe des Betreffs „Startnotiz URENCO” an die Direktion Risikomanagement des Ministeriums für Wohnungswesen, Raumordnung und Umwelt.

Die Anschrift lautet:
Ministerie van Volkshuisvesting, Ruimtelijke Ordening en Milieubeheer
Portefeuille Milieu
Directie Risicobeleid/IPC 645
Postbus 30945
2500 GX Den Haag
Niederlande

Stellungnahmen per E-Mail sind unter Angabe des Betreffs „Startnotiz URENCO” an Postbus.AanvraagUrenco@minvrom.nl zu senden.


Mündlich
Mündliche Stellungnahmen können bei der Beteiligungsstelle URENCO, Telefon: +31 70 3394991, abgegeben werden.

Behandlung der Stellungnahmen
Alle vorgebrachten Stellungnahmen werden von der Kommission für die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Erstellung ihrer Empfehlung über die Richtlinien für den von URENCO vorzulegenden Umweltverträglichkeitsbericht berücksichtigt.

In der Empfehlung wird auf die Stellungnahmen verwiesen, wenn daraus neue Erkenntnisse über spezifische lokale Umweltbedingungen hervorgehen. Die Empfehlung wird auf der Website des Ministeriums für Wohnungswesen, Raumordnung und Umwelt veröffentlicht.

Nach Eingang der Empfehlung der UVP-Kommission werden die beteiligten Minister die Richtlinien für den Umweltverträglichkeitsbericht formulieren. Dabei berücksichtigen sie sowohl die Stellungnahmen der Öffentlichkeit als auch die Empfehlung der UVP-Kommission.

Nach Feststellung der Richtlinien für den UVP-Bericht werden jedem Eingeber die folgenden Unterlagen zugeschickt:

- die Empfehlung der UVP-Kommission
- die festgestellten UVP-Richtlinien

Dies ist für Mitte 2010 zu erwarten.
Quelle: http://www.vrom.nl/pagina.html?id=36721     


               
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Widerstands-Koordination in den Niederlanden: LAKA

Stichting Laka
Ketelhuisplein 43
1054 RD Amsterdam
Telefoon: 020 - 6168294
Fax: 020 - 6892179
email: info@laka.org
web: www.laka.org

Fragen zum Verfahren? Meldet Euch! Urenco müssen Grenzen gesetzt werden: in Gronau, in Almelo und anderswo!