Steht die Gesundheit unserer
Kinder zur Disposition?
Vom Umgang mit Schadstoffbelastungen
an Schulen
VORWORT
Auf einer Versammlung der Bürgerinitiative
gegen radioaktive Belastung in der Krümmeler Elbmarsch erschien
1990 der Jugendliche Sönke Rehr." Ich habe Leukämie",
sagte er, " und ich bin hier um zu erfahren, für wen
ich ein Restrisiko bin.". Er stellte diese Frage anwesenden
Vertretern des niedersächsischen Sozialministeriums, der zuständigen
Bezirksregierung und zuständigen Kommunalpolitikern, stellvertretend
für weitere leukämiekranke Kinder in seiner Wohnumgebung.
Er erhielt keine Antwort, die Antwort von Behördenseite war
Schweigen. Sönke Rehr starb, 19 Jahre jung, im Oktober 1992.
Michael Horn, 16 Jahre alt, klagt
vor dem Landgericht Hagen gegen den Schulträger wegen eines
Hirntumors, dessen Entstehen er auf seine von Beginn an PCB- belastete
Schullaufbahn zurückführt. In einem Fernsehinterview aufgefordert
zu sagen, was er den Politikern mitzuteilen hätte, antwortete
er :" Ich würde sie fragen, ob sie ihre eigenen Kinder
auch in Schulen schicken würden, in denen der Tod auf sie lauert".
Die Zitate zeigen, dass sich Jugendliche
des möglichen Zusammenhangs ihrer Erkrankungen zu Umweltbelastungen
durchaus bewusst sein können.
In der High-Tech- Gesellschaft hat sich eine
neue Form von Gewalt- und Machtausübung etabliert, die auch
die Grundrechte der Kinder und Jugendlichen auf körperliche
und seelische Unversehrtheit verletzt.
Die Zitate zeigen auch, dass Jugendliche
das durchaus zu erkennen in der Lage sind, dass ihre Gesundheit
unter diesen Bedingungen zur Disposition stehen kann.
DAS PROBLEM
In erster Linie gibt es an den Schulen Auseinandersetzungen
um Produkte, die in den 50er Jahren und bis Mitte der 70er Jahre
zur Anwendung kamen.
Außer um von Asbest- und Schimmelpilzbelastungen
handelt es sich vorwiegend um chlorierte Verbindungen wie DDT,
Pentachlorphenol (PCP), Chlornaphthalin ( PCN) und Lindan ( als
Bestandteilen von Holzschutzmitteln) sowie um unterschiedlichste
organische und chlorierte flüchtige organische Verbindungen
( Lösemittel ), die durch Renovierungen und Sanierungen
leider auch noch heutzutage in Schulen eingebracht werden.
Eine weitere Gruppe stellen die polyzyklischen
aromatischen Kohlenwasserstoffe ( PAK) dar, deren gefährlichster
Vertreter das Benzoapyren ist..
Ein besonderes, weil weit in die Zukunft
reichendes Problem, stellt die Belastung mit polychlorierten
Biphenylen (PCB ) dar, benutzt als Weichmacher in Fugendichtungsmassen,
in Klebern, Farben und Lacken, als Flammschutzmittel in akustischen
Deckenplatten, als Dielektrikum in Leuchtstoffröhrenkondensatoren
und als Trennöle in Schalbrettern bei Betonbauten, so dass
sie aus den Wänden von Schulen in Betonbauweise großflächig
ausdünsten können.
Sie alle ( und weitere) fanden Eingang in
unsere Schulen und Kindertagesstätten über Baumaterialien,
Holzschutzmittel, Einrichtungsgegenstände und Reinigungsmittel.
Ein "Element des Teufels" wurden
diese chlorierten ehemaligen High-Tech-Produkte einmal genannt,
was sich darauf bezog, dass sich diese in unsere Umwelt großflächig
eingetragenen persistenten Chemikalien kaum mehr abbauen, weder
in der Umwelt, noch im tierischen und menschlichen Körper.
Mindestens 15 000 Schulen in den alten Bundesländern
sollen allein mit PCB belastet sein.
PCB, gehören zum "Dreckigen
Dutzend" weltweit geächteter Umweltchemikalien mit hormoneller
Wirkung und können über eben diese hormonellen Wirkungen
die Stoffwechselfunktionen des Gesamtorganismus. beeinflussen. Sie
wirken schädigend auf das Immunsystem und können Veränderungen
von Organfunktionen (Thymusdrüse, Knochenmark, Milz) zur Folge
haben. Einige höherchlorierte PCB besitzen in ihrer molekularen
Struktur Ähnlichkeiten mit Dioxinen und haben deshalb dioxinähnliche
Wirkungen, es besteht begründeter Verdacht auf krebserzeugendes
Potential.
Bundesweit gibt es Häufungen von Krebsfällen
bei Lehrern an PCB- belasteten Schulen.
PCB entfalten neurotoxische Eigenschaften,
wirken also auch auf Gehirn und Nervensystem. Durch ihre hormonellen
Funktionen sind sie in der Lage, die körpereigene Dopaminsynthese
und die Synthese anderer körpereigener Botenstoffe zu beeinflussen
und so auch Einfluss auf Verhalten zu nehmen.
Ohne Zweifel kann die Gesundheit unserer
Kinder und Jugendlichen sowie nachfolgender Generationen schwer
geschädigt werden, wenn derartige chemische Belastungen an
Orten vorliegen, an denen sie sich täglich aufhalten.
PCB und andere chlorierte Kohlenwasserstoffe
durchbrechen die Blut- Hirn- Schranke und die Plazenta und wirken
sich bei bereits belasteten Schwangeren auf die fötale Entwicklung
aus. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich bereits
die zweite Generation PCB- belasteter Kinder in unseren Kindertagesstätten
und Schulen aufhält, deren Mütter ihre eigene Belastung
durch Stillen teilweise sozusagen schon in ihre Kinder " entsorgt"
haben.
Ein Beispiel aus einem niedersächsischen
Landkreis kann die durchaus realistische flächendeckende Verseuchung
durch schadstoffbelastete Gebäude aufzeigen:
Kinder, möglicherweise schon von Geburt
an belastet, besuchen einen durch Holzschutzmittel dioxinbelasteten
Kindergarten,
besuchen danach eine mit künstlichen Mineralfasern (KMF) und
Formaldehyd belastete Grundschule,
gehen dann in eine mindestens mit PAK, PCP und Lösemitteln
belastete Orientierungsstufe und Hauptschule,
oder besuchen ein holzschutzmittelbelastetes Gymnasium.
Einzig die Realschüler in diesem Einzugsbereich dürfen
eine ( weil noch nicht untersuchte) relativ schadstofffreie Schule
besuchen.
Die Sanierung aller mit Schadstoffen belasteten
Schulgebäude in Deutschland würde Milliarden kosten .
Die überwiegende Mehrheit der politisch
Verantwortlichen ist ganz offensichtlich nicht gewillt, diese Gelder
in die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu investieren.
So wie das Management in der Chemieindustrie
( und anderen risikoreichen Technologien) bieten auch die Verwaltungen
alles auf, um Schadstoffbelastungen an Schulen und damit verbundene
teure Sanierungen möglichst zu vermeiden.
Der eigentliche Skandal sind demzufolge
weniger die in die Gebäude eingetragenen Schadstoffe an sich,
sondern der behördliche Umgang mit diesem Problem
und so, wie Schadstoffbelastungen an Schulen
ein bundesweites Problem sind, so scheint auch der Umgang
damit ein allgemein bundesweites Problem zu sein.
"Wenn man nicht darüber redet,
ist es weg" , lautete deshalb die kaum glaubliche Aussage eines
verantwortlichen Schulleiters, der die Belastung nicht wegreden,
sondern magisch wegdenken wollte.
Und wenn man darüber redet, kann es
teuer werden, weshalb Behörden sich darum bemühen, Gifte
zu entgiften, indem sie versuchen, sie magisch und gebetsmühlenartig
wegzureden bzw. indem sie den Nachweis ihrer Existenz in Schulgebäuden
zu verhindern versuchen, wobei die Verantwortlichen durchaus
um die Risiken wissen, denen sie die Kinder und Jugendlichen oftmals
bewusst und billigend aussetzen.
Obwohl aus Zeitungsberichten und Fernsehsendungen
seit langem bekannt ist, dass Klassenzimmer die Gesundheit gefährden,
fällt es dennoch sehr schwer, die Sanierung einer derart belasteten
Schule durchzusetzen. Und wer sich, will er auch nur an einer einzigen
Schule eine Sanierung erreichen, nicht ganz warm anzieht und vergisst,
sich am besten noch die oft beschworene dicke Haut des Zynismus
zuzulegen, hat schon verloren.
Dieses Problem betrifft Eltern und Lehrer
gleichermaßen.
Warum ist das so?
BEHÖRDEN
Der öffentliche Dienst, geht mit schlechtem
Beispiel voran .
Es gibt dort in Bezug auf Schadstoffbelastungen
in öffentlichen Gebäuden ein Höchstmaß an Unverantwortlichkeit,
fachlicher und sozialer Inkompetenz , die aber möglichst nicht
nach außen dringen soll.
Behördenstrukturen verhindern Aufdeckung
und Sanierung von Schadstoffbelastungen an Schulen.
Sie verhindern auch damit zusammenhängende
Kritik am Verwaltungshandeln und an der Aufdeckung von damit in
Zusammenhang stehenden Gesetzesverstößen wie Gutachten-
und Urkundenfälschungen,
so beispielsweise das Kürzen eines von Geschädigten erwirkten
Gutachtens von 16 auf 9 Seiten unter Herausnahme aller Hinweise
auf Gerichtsgutachten und Ausgabe als eigenerwirktes Gutachten zur
Vorlage beim Sozialministerium nach jahrelanger diesbezüglicher
Untätigkeit.
Nicht das Bestreben nach Aufklärung
und Sanierung, sondern Gesichtswahrung und Schadensabwehr
stehen im Mittelpunkt des Geschehens
mittels
- Unterdrückung und Verschwindenlassen
von Schreiben und Akten auf dem Dienstweg
- Mehrfacher Aktenführung
- Verzögerung und Verweigerung des
Einblicks in die Akten
- Verweigerung der Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz
- Fälschen von Gutachten zur Abwehr
von Schadensersatzansprüchen
- Bagatellisierung von Schadensfällen
- Psychologisierung des Konflikts
- Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse
mit abenteuerlichen sogenannten Diagnosen ohne gründliche
Anamneseerhebung und Untersuchung
- Bevorzugte Diagnosen dabei sind u.a.
: ( chronifizierte) Depressionen, bei Frauen auch gern nicht näher
benannte "Menopausensyndrome", ebenfalls nicht näher
bezeichnete "psychosomatische Überlagerungen",
sogenannte "Toxikopien" und " Nocebo - Syndrome",
seelische Behinderungen und Paranoia
- Ausschaltung fast aller Kontrolleinrichtungen
der Aufsichtsbehörden durch Protektion von oben nach unten
- Zusammenarbeit zwischen Behörden
und Strafverfolgungsbehörden kann nicht ausgeschlossen werden
- Möglichster Ausschaltung der Medien
- Verletzung der Fürsorgepflicht des
Staates gegenüber seinen Beamten , gleichzeitig strengster
Forderung nach Loyalität der Beamten gegenüber dem Dienstherrn
- Einschränkung oder Verweigerung der
Aussagegenehmigung für Beamte gegenüber den Medien einerseits,
aber
- Lancierung von beschwichtigenden und desinformierenden
Meldungen an die Presse
- Verweigerung der Dienst- und Fachaufsicht
durch die Behörden, die weitgehend über sich selbst
entscheiden und dabei Recht und Gesetz oft zu ihrem eigenen Vorteil
außer Kraft setzen
- Es wimmelt von Nichtzuständigkeiten
und Floskeln und
- wo berechtigte Interessen der Betroffenen
nicht mehr geleugnet werden können, wird die bereitstehende
Hilfsarmee in Gestalt von käuflichen Experten eingeschaltet.
Im Zuge einer mehrjährigen "Schadstoffsuche"
an einer niedersächsischen Schule wurden die Betreiber der
Aufklärung seitens der Behördenvertreter in unerträglicher
Weise als arbeitsunwillig und frühpensionierungsheischend in
der Öffentlichkeit diffamiert, stigmatisiert und aus dem Kollegenkreis
ausgegrenzt.
Ihnen wurde durch sogenannte behördlich
beauftragte ( janusköpfige ) "Experten" in einem
Gutachten für das Gericht Toxikopie bzw. Paranoia attestiert.
Letztere " Diagnose" nach einem
einstündigen Gespräch und einzig mit der Begründung,
"es würde unter dem Parkett nach Dingen gesucht, die dort
nicht sein könnten."
( Die Schule später saniert, weil sich
unter dem Parkett eine Teermasse mit krebserzeugenden PAK in großen
Mengen befand, die mit Lösemitteln aus einem Flüssigbohnerwachs
zu Reinigungszwecken täglich angelöst wurde und mitsamt
den Inhaltsstoffen aus der Parkettversiegelung in die Klassenräume
ausgaste.)
Damit der Richter den Begriff " Toxikopie"
versteht, wurde er für ihn Gutachten erläutert:
"Toxikopie ist eine eigenständige
Erkrankung, bei der eine Umweltbedrohung, verstärkt durch Medienberichte,
soziale Prozesse, iatrogene Ursachenzuweisung zu einer erheblichen
Verunsicherung führt und in der subjektiven Wahrnehmung ein
krankheitsauslösendes Moment sein kann."
Die Geschädigten hatten u.a. herauszufinden
versucht, weshalb es einen hohen Krankenstand unter Lehrer/innen,
eine Häufung von Brustgeschwüren an Schülerinnen
der oberen Klassen, sowie bei Lehrerinnen an dieser Schule gab ,
weil der vor Jahren diesbezüglich geführte Schriftverkehr
zwischen den Ämtern nicht mehr aufzufinden war.
Auch häuften sich epilepsieähnliche
Anfälle an Schüler/innen.
" Wenn überhaupt toxikope
Hysterien entstehen, dann nicht aus Angst vor dem Gift -
die Geschädigten wissen ja um die Ursache ihrer Erkrankungen.
Toxikope Hysterien, Angstzustände usw. werden von Behörden,
Produzenten und deren Vertretern produziert.
Diffamierung, Trivialisierung, Pauschalisierung, Ignoranz und Despotismus
sind die Ursachen für Toxikopien. Die Vergifteten wehren sich
in der Regel nie aus einer fanatischen Technik- und Industriegläubigkeit
heraus, sie verlangen keine risikofreie Chemiepolitik.
Sie wehren sich aber gegen die extreme Vergewaltigung ihres Demokratieverständnisses",
schreibt Gerd Schneider, diplomierter Chemiker
und Schadstoffexperte in seinen Erläuterungen zum Umgang mit
Grenzwerten bei Schadstoffbelastungen in " PCP, toxische Altlast
oder toxikope Hysterie".
Hier ein Beispiel aus einer Schule in
NRW, das aussagt über den allgemeinen Werteverfall und die
Verrohung der Werte auch innerhalb der Verwaltung:
Ein durch PCB an seiner Schule gesundheitlich
sehr stark geschädigter Lehrer nahm sich einen Anwalt, um seine
Rechte gegenüber dem Schulträger vertreten zu lassen.
Er ließ den Anwalt die Deckungszusage bei seiner Rechtsschutzversicherung
einholen.
Gutachterrechnungen über viele Tausende
von D-Mark sowie die Gerichtskosten wurden, so glaubte jedenfalls
der Geschädigte, von der Rechtsschutzversicherung über
den Anwalt beglichen.
Eine offenstehende Restrechnung über
erreichte zufällig den Geschädigten selber, der daraufhin
bei seiner Rechtsschutzversicherung anrief , um von dort zu erfahren,
wie damit verfahren werden sollte. Dadurch erhielt er Kenntnis davon,
dass der Versicherungsfall dort nicht geführt wird, auch nie
geführt wurde, weil niemals jemand um Deckungszusage nachgefragt
hatte. Als der erstaunte Lehrer daraufhin seinen Anwalt anrief,
um Genaueres zu erfahren, legte dieser das Mandat sofort nieder.
DAS PHASENMODELL
Das von Prof. Wassermann in seinem Buch "Die
schleichende Vergiftung" aufgestellte "Phasenmodell",
lässt sich ohne weiteres auch auf den Umgang mit Schadstoffbelastungen
an Schulen übertragen:
Ignorieren:
Es wird in der Öffentlichkeit darauf
hingewiesen, dass alles im Rahmen der gesetzlichen Regelungen abgelaufen
ist, folglich alle von außen herangetragene Kritik auf Irrtümern
beruht und der Betrieb normal weiterlaufen kann.
Nachdem Kritiker so erst einmal zum Schweigen
gebracht wurden, folgt der Einsatz von Beschwichtigungsexperten,
oftmals Amtsärzten oder Experten aus staatlichen Institutionen
für die Phase des
Abwiegelns und Verharmlosens:
Das Problem wird heruntergespielt, es wird
auf die noch " gesunde demokratische Mehrheit" verwiesen,
die Betroffenen ( auch die betroffenen Kinder ! ) werden als Opfer
ihrer eigenen Psychosomatik oder als Opfer ihrer eigenen schlechten
sozialen Verhältnisse hingestellt.
Zitat aus dem Schreiben eines " Experten",
der mit dem Hilfsmittel einer Fragebogenaktion ( ohne Ortsbesichtigung)
eine Gesamtdiagnose für alle Schüler/ innen erstellte:
"Die Auffälligkeiten in den
Klassen 3b und 7a legen anhand der Expositionsdaten den Verdacht
auf psychosoziale Einflussfaktoren nahe".
Aufschieben
Mit zunehmendem Indiziendruck wird zwar der
Zusammenhang der Gesundheitsschäden ( die abschwächend
" Befindlichkeitsstörungen" genannt werden) abgestritten,
gleichzeitig wird aber nach dem lückenlosen wissenschaftlichen
Beweis gerufen, der von den Kritikern in eigener Verantwortung beigebracht
werden soll, wobei jedoch von vornherein klar ist, dass sich ein
kausaler Zusammenhang immer sehr schwer nachweisen lässt und
dass unabhängige Ärzte oder Wissenschaftler grundsätzlich
der behördlichen Kritik unterliegen.
Ablenken:
Wenn die Beweisführung von außen
erdrückend wird, wird gern auf zusätzliche Schadstoffquellen
im Wohnumfeld der Kinder und an stark befahrenen Verkehrsadern hingewiesen,
deren Schadstoffeinflüssen schließlich alle ausgesetzt
sind, weshalb auch alle durch diese von dort ausgehenden, ubiquitär
vorhandenen Schadstoffe belastet sind.
Sehr beliebt ist auch der Hinweis auf Gefahr
aus natürlichen Schadstoffen.
Zweck: dies alles erlaubt eine langwierige
Wiederaufnahme der Untersuchungen.
Schuldabweisen:
Gelingt das Ausweichmanöver des Schuldabweisens
nicht, wird versucht, anderen Mitverursachern die Schuld zuzuschieben.
Die Aufmerksamkeit wird so von der eigenen Schuld auf andere gelenkt
Drohen:
Lassen sich die Kritiker von all dem nicht
beeinflussen, wird gedroht.
Kritisch nachfragenden Eltern werden Untersuchungen
im eigenen Wohnbereich angedroht, es wird ihnen zu verstehen gegeben,
dass sie durch das Vorgehen gegen die Schule das Leistungsvermögen
der Kinder unterminieren.
Es gab schon willkürliche Kürzungen
der Sozialhilfe und " zufälliges Fehlleiten" diskriminierender
Schreiben an die Dienststelle beamteter Eltern.
Kritischen Lehrern wird mit Einschränkungen,
Versetzungen, disziplinarischen Maßnahmen gedroht.
Feilschen:
Ist die Belastung nachgewiesen, beginnt sofort
das "Verwässern".
Es wird um lange Übergangs- und Streckungsfristen
bis zur oftmals neuerdings Sanierung gefeilscht, neuerdings oft
um die kostengünstigste Art von Billigsanierung ( z.B. Überdecken
statt Entfernen).
Ist jemand schwer geschädigt, werden
die Verfahren ausgesessen, es wird auf die "biologische Lösung"
gewartet.
DAS FLOSKELMODELL
Mit Floskeln in den Antworten der Behördenschreiben
wird darauf gezielt, dass die Betroffenen entnervt aufgeben, weil
sie das Gefühl gewinnen, sich im Kreis zu drehen.
Es handelt sich bei u.a. Beispiel um ein
und dieselbe Angelegenheit.
Bescheid :
Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich mit
der Bitte um Bericht an das Schulamt f. d. Stadt.... weitergereicht.
Sobald mir der Bericht vorliegt, erhalten Sie von mir Bescheid.
Bescheid:
Frau Ministerin dankt Ihnen für Ihre
Schreiben.
Ich habe Ihre Schreiben der Bezirksregierung zur zuständigen
Bearbeitung übersandt und gebeten, sich umgehend mit den Vorwürfen
zu befassen.
Sie erhalten von dort weitere Nachricht.
Bescheid
Ihr Schreiben vom ....habe ich zur zuständigen
Bearbeitung an die Bezirksregierung weitergeleitet. Sie erhalten
von dort weitere Nachricht.
Ich bitte, künftig in allen Eingaben an mich den Dienstweg
einzuhalten.
Bescheid:
Bitte haben Sie Verständnis dafür,
dass ich zum jetzigen Zeitpunkt kein weiteres Gespräch mit
Ihnen führen kann, da ich den sehr differenzierten Sachverhalt
zu jetzigem Zeitpunkt nicht abschließend gewichten und bewerten
kann. Eine Kopie Ihrer Dokumentation habe ich der Bezirksregierung
zugesandt.
Bescheid :
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom ....,
in dem Sie sich über ....... beschweren.
Sie werden verstehen, dass ich Ihnen erst in der Sache antworten
kann, wenn mir eine Stellungnahme der Universität, die ich
heute angefordert habe, vorliegt.
Bis dahin darf ich Sie um Geduld bitten.
Bescheid
Heute komme ich auf Ihr Schreiben vom ......,
in dem Sie sich über ........ beschweren, zurück. Inzwischen
liegt mir eine Stellungnahme der Universitätsklinik vor. .....
Ich sehe deshalb keinen Anlass einzugreifen und hoffe, Ihre Fragen
sind damit erschöpfend beantwortet.
BEAMTE
Ein weiteres Instrument zur Schadensbegrenzung
ist das Mobben von Kritikern.
Mobbing als soziales Phänomen gibt es
selbstverständlich auch in Beschäftigungsverhältnissen,
die dem Beamtenrecht unterliegen, wie
aus zahlreichen Beispielen an öffentlichen Schulen bekannt
ist.
Im Rahmen des beamtenrechtlichen Dienst-
und Treueverhältnisses ist die Verpflichtung des Dienstherren,
vertreten durch den Vorgesetzen, seine Beamten dagegen zu schützen,
noch ausgeprägter als in der vertraglichen Verpflichtung eines
anderen Arbeitgebers.
Diese Verpflichtung wird in eklatanter Weise
verletzt, wenn Mobbing- Handlungen von Vorgesetzten ausgehen, wie
das im Zusammenhang mit dem angestrebten Verschweigen und Unterdrücken
des Bekanntwerdens von Schadstoffbelastungen an Schulen regelmäßig
vorkommt.
Gegenüber mobbenden Vorgesetzten steht
, dem Verwaltungsgerichtsverfahren vorausgehend, das Instrument
der Dienstaufsichtsbeschwerde zur Verfügung.
Wer gegen Vorgesetzte vorgeht, muss deren
Handlungen beweisen. Das gestaltet sich oft schwierig, weil die
Handlungen meistens ohne Zeugen stattfinden oder weil Kollegen unter
starkem Druck stehen und deswegen nicht gegen ihre Vorgesetzten
aussagen wollen.
Was das Verschweigen von Schadstoffbelastungen
an Schulen betrifft, kommen hier als zusätzliche Schwierigkeit
spezielle Eigenschaften und Charakterzüge von Lehrern ins Spiel:
sie leiden oft unter einem ausgeprägten Vogel- Strauß-
Syndrom, sind in der Mehrzahl, wenig teamfähig und kaum zivilcouragiert.
Wird dennoch Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt,
so wird diese entweder längerfristig nicht oder abschlägig
bearbeitet, denn die übergeordneten Dienst- und Fachaufsichtsbehörden
nehmen ihre Pflichten in diesen Fällen oftmals nicht korrekt
wahr.
Das Dienstaufsichtsbegehren läuft auch
wegen der in Behörden immer stärker verbreiteten Nichtleistung
oder Ersatzhandlung oft ins Leere.( siehe Floskelmodell)
Nach dem Verwaltungsrechtler Herbert von
Armin kann es im erweiterten Sinne auch als Korruption ausgelegt
werden, sich für Nichtleistung oder für Ersatzhandlungen
bezahlen zu lassen bzw. vor der Macht des Vorgesetzten " einzuknicken"
und nicht mehr eigenständig zu entscheiden.
Wenn sich Betroffene dann, nach vergeblicher
Ausschöpfung aller inneren Möglichkeiten nach außen
wenden, trifft sie die ganze Härte des Apparates, der sich
auf die vorgegebene Treuepflicht des Beamten / der Beamtin seiner
vorgesetzten Behörde gegenüber beruft, denn wer das "
Kartell des Schweigens" bricht, muss sich dessen bewusst sein,
dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Diese Zusammenhänge sind wegen ihrer
komplexen Struktur und des weitgehend ungebrochenen Glaubens vieler
schlecht informierter Bürger ( auch gerade vieler beratungsresistenter
Lehrer) an den sogenannten demokratischen Rechtsstaat für den
überwiegenden Teil der Bevölkerung schwer durchschaubar
Die Rechtsinstrumente, auf die die Behörde
gegenüber Beamten in diesem Zusammenhang zurückgreifen
kann sind die
- Treuepflicht bzw. die Loyalitätspflicht
des Beamten gegenüber dem Dienstherrn,
- sowie die Achtungs- und Vertrauensklausel,
die einem Gang an die Öffentlichkeit widersteht.
In diesem Zusammenhang erhielt eine Lehrerin,
die, nach vergeblichem Bemühen um innerbehördliche Regelung
an die örtliche Presse gegangen war, einen Bescheid über
Androhung von Disziplinarmassnahmen der zuständigen Bezirksregierung
mit dem Text:
"Nach §......des ...... haben Sie
ihre Vorgesetzten und die Verwaltung nicht öffentlich zu kritisieren,
selbst wenn die Kritik berechtigt ist und die Form gewahrt bleibt."
Der Zeitungsartikel wurde von der Verwaltung
zur Personalakte genommen mit der Begründung, "er diene
der Erstellung eines Persönlichkeitsbildes der Beamtin"
( die sich bereits im 25. Dienstjahr befand!).
Die dagegen stehenden Grundgesetze,
die auch für Beamte gelten, werden in Verwaltungsgerichtsverfahren
in der Regel gegen die Beamtenpflichten abgewogen.
Der Gang in die Öffentlichkeit wird
dabei meistens als Dienstvergehen gewertet und mit weitreichenden
disziplinarischen Sanktionen belegt.
So werden Exempel statuiert für die
schweigende Mehrheit im Lehrerzimmer.
Den Dienstgeboten entgegen steht auch die
Gefahrstoffverordnung.
Für die beamteten Beauftragten, die
auf die Einhaltung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz durch
Einhaltung der Gefahrstoffverordnung zu achten haben, gilt keinerlei
Ausnahme:
Auch Ihnen ist der Gang an die Öffentlichkeit
verboten.
Die durch diese Regelungen hervorgerufene
Rechtsunsicherheit wirkt zusätzlich abschreckend auf die Motivation
von Beamten, sich überhaupt zu äußern.
Es wäre in diesem Zusammenhang wichtig,
hier die Rechtsvorschriften zu ändern und darauf zu achten,
dass sie dann auch eingehalten werden. Insbesondere die Gewährleistung
der Meinungsäußerungsfreiheit müsste auch für
das Beamtenrecht festgelegt werden.
EXPERTEN
Viele der von Gesundheitsbehörden und
Verwaltungen beauftragten Fachleute sehen ihre Aufgaben nicht in
der Aufklärung über die Folgen von Schadstoffbelastungen
bzw. in deren Entfernung aus den Schulgebäuden. Vielmehr versuchen
diese sogenannten "Experten" auf Informationsveranstaltungen
die Geschädigten mit Halbwahrheiten zu beruhigen und eine vorliegende
Gefährdung herunterzuspielen.
Beispiele:
Sogenannte "Experten" verbreiten
abenteuerliche Hinweise darüber, woher z.B. das im Blut
vieler Schüler einer Schule ermittelte Holzschutzmittel
PCP( Pentachlorphenol )herkommen könnte und lassen in ihrer
Not oft keinerlei Klischee und keine Lächerlichkeit aus
:
PCP kommt, Behördenangaben nach
, oft aus Südfrüchten, aus Baumwollhemden und Schuhen,
auch aus der Milch von Kühen, deren Stroh und Heu mit Jutebändern
aus der sogenannten "Dritten Welt" zusammengebunden
ist, aus dem nachmittäglichen Spielen in ländlichen
Stallgebäuden und Scheunen.
Keinesfalls kommt es jedoch aus den holzschutzmittelgestrichenen
Holzdecken und Wänden der Schule.
Lösemittelbelastungen bei Kindern
können sogar vom Ritt übers "testbenzingespritzte"
Feld (?) kommen.
Lösemittel in mehr städtischen
Bereichen, in denen nicht soviel geritten wird, kommen grundsätzlich
aus dem Warten an der vielbefahrenen Straßenkreuzung oder
aus dem häufigen Wohnen neben einer Tankstelle.
Keinesfalls jedoch kommen sie aus dem
nachgewiesen lösemittelhaltigen Kleber für den Teppichboden
in den Klassenräumen.
Formaldehyd wird in erster Linie aus
dem Misthaufen des Nachbarn aufgenommen oder nur aus dem heimischen
Sofa , nicht jedoch aus schulischen Spanplattenmöbeln.
Es werden Ferndiagnosen aus den Landeshauptstädten
erstellt, beispielsweise zum Ausgasen von PCP/PCB aus einer
eindeutig teerhaltigen Parkettklebemasse wie:
da kann kein PCP drin sein, denn das
ist eine Bitumenschicht und wenn doch PCP darin vorhanden sein
sollte, dann kann es nicht ausgasen, denn es ist in das
Bitumen eingeschlossen und durch das Parkett geschützt,
und wenn es doch ausgasen sollte, dann nur ein bisschen, das
kann in keinem Fall gesundheitsschädlich sein und außerdem:
nach der Gefahrstoffverordnung ist das bisschen, was da ausgast
erlaubt, weil geringe Mengen von PCP in Zubereitungen vorhanden
sein dürfen.
Darauf hingewiesen, dass in einer von
den Geschädigten initiierten Untersuchung festgestellt
wurde, dass die Klebemasse aus Teer besteht, angereichert mit
Pentachlorphenol äußerte sich einToxikologe des Niedersächsischen
Landesamtes für Ökologie dahingehend, dass , weil
die Teerölverbotsverordnung für Innenräume erst
ab 1989 gilt, der vorher eingebrachte Teer im Innenraum verbleiben
könne.
In einer gerichtlichen Zeugenaussage
wurde von einem Beamten des zuständigen Sozialministeriums
drastisch geschildert, wie er sich bei einer Ortsbesichtigung
auf allen Vieren über den Fußboden neigte, um durch
eine Geruchsprobe festzustellen, ob dieser schadstoffbelastet
wäre. Leider konnte er keinen Geruch feststellen, so dass
der hochgradig mit krebserzeugenden PAK verseuchte Fußboden
erst Jahre später saniert wurde, weil die Geschädigten
nicht nachgegeben hatten. Auf die Idee, eine Beprobung des Fußbodens
zu veranlassen , kann der Beamte vorher nicht.
Dieser gleiche Experte teilte in einem
internen Schreiben an den Schulträger diesem mit,
dass durch einen Baufehler in der Abluftführung des Gebäudes
die Schüler zusätzlich mit krebserzeugenden Schadstoffen
belastet werden, so dass der Schulträger möglichst
schnell Abhilfe schaffen sollte.
"Diese Experten irren
nicht, sie lügen !"
diese Feststellung von Prof. Erich Schöndorf
aus seinem Bericht über "Die Lügen der Experten"
behält ihre Richtigkeit leider auch im Schul - und Verwaltungsbereich.
Beispiel aus Bayern:
Der sofortige Eingreifwert für PCB
liegt bei 3000 ng/ m³ Raumluft.
Ein Experte rechnet nun den Eltern etwas
vor.
Er rechnet die hohen Schadstoffwerte
weg, und das geht so:
Bei PCB- Werten um die 3000 ng /m³ Luft
beträgt die Aufnahme über die Atemluft bei 8-stündiger
Belastung nur 35 Prozent der tolerablen Tagesdosis (
TDI-Wert) und er sagt, dass daher nicht mit akuten Gesundheitsstörungen
zu rechnen sei.. Dieser Text erscheint dann auch in der Tagespresse.
Alles scheint in Ordnung zu sein, aber der Experte hat so mehrere
Fliegen mit einer Klappe geschlagen, denn:
obwohl er genau weiß, dass die PCB- Aufnahme über
die Luft nicht mehr als 10 Prozent des TDI- Wertes
betragen soll, sagt er es nicht.
Dass die Belastung mit 35 Prozent den
Grenzwert des Bundesumweltamtes um mehr als das Dreifache übersteigt,
erfahren die Eltern nicht.
Außerdem weiß der Experte natürlich , dass
Kinder wegen ihrer spezifischen Stoffwechseleigenschaften wesentlich
stärker gefährdet sind als Erwachsene. In mehreren
Ländern wurde deshalb für Kinder ein Schutzfaktor
der Größe 2 beschlossen, was bedeutet, dass bei gleicher
Aufnahmemenge für Kinder ein doppeltes Risiko angenommen
wird. Da diese Regelung nicht in unserem Lande gilt, verschweigt
der Experte auch das den Eltern.
Geradezu hinterhältig ist seine
Feststellung, dass mit akuten Gesundheitsstörungen
( die ja eigentlich Gesundheitsschäden sind ! )
nicht zu rechnen sei, womit den Betroffenen vermeintliche Sicherheit
suggeriert wird.
Experten wissen, dass Schäden nach
Chemikalienbelastungen oft erst später, manchmal erst nach
Jahren auftreten und dann irreversibel sein können. Außerdem
verhindern solche Aussagen, dass für die Kinder rechtzeitig
adäquate Therapien eingeleitet werden können.
Beispiel aus Nordrhein-Westfalen:
In einer Antwort eines Gesundheitsamtes
wird nachfragenden ( bereits teilweise sehr kranken ) Lehrern
- entgegen der neuesten wissenschaftlichen Forschung - entgegengehalten,
dass die höchste Belastung des Organismus mit PCB über
die Ernährung stattfindet und dass gesundheitliche Effekte
durch die " Normalbelastung" ( normal wäre ja
eigentlich der Wert null!) mit PCB nicht festgestellt werden
konnten. Dann folgt das übliche Rechenspiel mit den TDI-
Werten, dann endet das Ganze in der Aussage, dass die Belastung
über die Raumluft keinen wesentlichen Beitrag zur nachweisbaren
Gesamtbelastung des Organismus liefert , denn 13500 ng PCB über
14 Jahre eingeatmet hätten keine höheren Blutkonzentrationen
gegenüber einem unbelasteten Vergleichskollektiv aufgewiesen.
Die zuständige Amtsärztin bezieht
sich - wider besseren Wissens - in dieser Aussage auf eine überholte,
auch als nicht korrekt ausgewiesene Studie eines universitären
Experten.
Aus dem Leitzordner mit der Beschriftung
" Erfreuliches und Aufbauendes" dazu ein Ausschnitt
aus einem Schreiben des Toxikologen Prof. Otmar Wassermann (
ehem. Toxikologisches Institut der Universität Kiel) an
den Dekan der FU- Berlin, anlässlich der Ernennung eines
Privatdozenten zum Professor , in dem darauf hingewiesen wird,
dass zu viele Arbeitsmediziner den Titel "Professor"
irrtümlich vom Wort " Profit" ableiten.
Der Begriff hingegen stamme eigentlich
vom Wort " profiteri", was ursprünglich heißt
" bekennen" oder " die Wahrheit sagen".
Ernstzunehmende Experten haben in einer
Studie im Auftrag des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen
dagegen nachgewiesen, dass die Auswirkungen der inhalativen
Aufnahme von PCB bisher weit unterschätzt wurden.
Diese Spezialisten ( u.v.a.) empfehlen
dringend eine Herabsetzung der Interventionswerte auf 200
ng, andere plädieren sogar für die Herabsetzung auf
8 – 10 ng !
Weiteres Beispiel aus NRW:
An einem Schulzentrum gibt es eine bereits
jahrelang anhaltende Belastung mit flüchtigen organischen
Verbindungen ( Lösemitteln).
Kinder erbrachen während des Unterrichts,
Ärzte attestierten Kopfschmerzen , Augenrötungen,
Hautausschläge, Schleimhautschädigungen Nasenbluten,
Reizhusten, Übelkeit und neurotoxische Symptome, Kinder
erlitten " epileptische Anfälle", auch schwere
organische Erkrankungen sind aufgetreten.
Eine durch die GEW- NRW initiiertes Gutachten
ergab Belastungswerte in hohen Konzentrationen.
Durch eigene Initiative der Eltern belasteter
Kinder in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Ärzten
und einem qualifizierten unabhängigen Labor wurden bei
ca. 50 Kindern Blutuntersuchungen durchgeführt. Neben anderen
kritischen organischen Lösemitteln, die dabei gefunden
wurden, waren alle untersuchten Kinder teilweise in sehr
hohen Konzentrationen mit Toluol belastet. Außerdem wurde
im Blut einiger Kinder das krebserzeugende Dichlormethan ebenfalls
in teils sehr hohen Konzentrationen ( bis zum 596 fachen des
Referenzwertes!) gefunden.
Toluol ist eine stark neurotoxisch wirkende
Substanz,
Dichlormethan führt bei der Verstoffwechselung
im Körper zu einem raschen Anstieg von Kohlenmonoxyd, was
wiederum dazu führt, dass Gehirn und Herz ( beide Organe
benötigen etwa 50% des aufgenommenen Sauerstoffs) unterversorgt
werden.
Die dadurch verursachten Krankheitssymptome
sind vielgestaltig und führen zunächst von Benommenheit,
Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen (PISA lässt
grüßen!) Übelkeit und Erbrechen bis hin zu weiteren
ernsten Schäden.
Das Gesundheitsamt des Kreises, gestützt
auf sog. Experten aus nahegelegenen Universitäten und Fachhochschulen
entgegnete den ratlosen Eltern, das Toluol hätten die Kinder
an Straßenkreuzungen, das Dichlormethan durch Spraydosen
in ihren Wohnungen aufgenommen.
Als die Eltern diese Interpretation nicht
gelten ließen, hieß es, die Werte hätten sich
die Kinder durch unsachgemäße Blutabnahme in den
( 5 unterschiedlichen !) Arztpraxen "geholt".
Als nun die Ärzte Sturm liefen,
schrieb ein Experte Professor an der Ruhruniversität, dass
, was die Toluolwerte betrifft, bei diesen ungewöhnlich
hohen Werten nur ein analytischer Laborfehler vorliegen könne,
der durch Kontrollmessungen aufgeklärt werden sollte
Als später klar wurde, dass diese
Vermutung nicht zutraf, äußerte er sich folgendermaßen
zu den Dichlormethanwerten:
Zitat:
"Aus meiner Sicht ist in diesen
Fällen zu vermuten, dass unmittelbar vor der Blutabnahme
entweder eine extrem hohe inhalative Exposition oder eine Selbstexposition
- aus welchen Gründen und mit welcher Absicht auch immer
- stattgefunden hat oder dass es durch dermale Aufnahme zu einer
solch hohen Exposition gekommen ist".
( Zitatende)
Was ja eigentlich heißt, die Eltern
( oder die ortsansässigen Ärzte) hätten den Kindern
die Stoffe vor der Blutabnahme selber appliziert, möglicherweise,
um das Gesundheitsamt zu ärgern.
Das passte gut, nachdem ganz zu Beginn
der Auseinandersetzungen um die Sanierung dieses Gebäudes
ein anderer Experte, Lehrbeauftragter an der RWTH in Aachen
in einer Art Ferndiagnose, begründet auf eine Fragebogenaktion
des Gesundheitsamtes , die Gesundheitsschäden der Kinder
auf " naheliegende psychosoziale Einflussfaktoren"
zurückgeführt hatte.
Es haben danach von der Verwaltung organisierte
Blutuntersuchungen auf Toluol und Dichlormethan an einigen Kindern
stattgefunden. Diese Blutproben wurden in einem damals nicht
zertifizierten Labor in Aachen untersucht, wo - erwartungsgemäß
- keine Schadstoffbelastung im Blut der Schüler/innen festgestellt
wurde.
Eine Raumluftmessung in einem Beweissicherungsverfahren
eines Elternteil erbrachte das Vorhandensein von Toluol und
Dichlormethan in der Raumluft der Klassenräume.
Sogenannte " Kontrollmessungen"
von staatlicher Seite organisiert und durchgeführt von
einem angeblich unabhängigen Labor, konnten diese Stoffe
in der Raumluft nicht nachweisen.
Niemanden, der sich in der Materie auskennt,
wundert das.
Noch NRW:
In einem anderen Fall geht es um eine
Schule, die auf arsenverseuchtem Gelände steht. Hier wurde
in den 50er Jahren offensichtlich konzentriert Arsen verkippt,
so dass das Gelände mit Werten bis zu 205.000 mg/ kg
Boden verseucht ist ("Grenzwert für Boden: 25-140
mg/kg Trockenmasse)
Der zuständige Experte argumentiert
(u.a.) damit, dass das Arsen ins Grundwasser absickere, ( wo
kämen dann die hohen Bodenwerte her?) dass die Arsenbelastung,
der die Kinder in der Vergangenheit ausgesetzt waren,"
nicht quantifizierbar" wäre, weil den Medizinern dafür
keine geeigneten Maßnahmen zur Verfügung stünden.
Akute und chronische Arsenvergiftungen
aufgrund der stark erhöhten Arsenkonzentrationen im Boden
des Schulgeländes wären nicht zu erwarten, da der
Boden weitgehend asphaltiert oder mit Gras bewachsen ist und
sich die Schüler(innen ) nur während der Pausen auf
dem Schulhof aufhielten und dabei in der Regel nicht mit dem
Boden in Kontakt kämen derart, dass größere
Mengen an Bodenmaterial verschluckt würden.
Spezifische Symptome einer Arsenvergiftung
gäbe es nicht, man könne allenfalls auf Braunverfärbung
der Haut, an den Fuß- und Fingernägeln achten.
So einfach ist das.
MESSEN STATT SANIEREN
Wegmessen ist die preisgünstigste
Sanierung!
Gutachten zu Schadstoffbelastungen an Schulen
richten sich erfahrungsgemäß nach wirtschaftlichen, nicht
nach wissenschaftlichen Interessen. Daraus resultieren Herumschiebereien
mit den Interventionswerten.
Gutachter erstellen oft keine toxikologisch
begründeten Gutachten:
Toxikokinetik,
Kombinationswirkungen unterschiedlicher Chemikalien,
Bioakkumulation
sowie
individuelle, immunologische und genetische Dispositionen bleiben
bei der Bewertung unberücksichtigt.
Erst recht nicht in die Gutachten einbezogen
werden das Minimierungsgebot sowie der Minderheitenschutz für
Kranke, Alte und Allergiker.
Nicht die geringste Beachtung finden in unserem
Lande die spezifischen Stoffwechseleigenschaften von Kindern, die,
aufgrund ihrer erhöhten Empfindlichkeit , den Schadstoffen
noch wesentlich wehrloser ausgesetzt sind als Erwachsene.
Beispiel PCB:
Während in den meisten Bundesländern
3000 ng / m³ in der Raumluft als sogenannter Interventionswert gelten,
(nur in Hessen wurde gerichtlich ein Eingreifwert von 1000 ng erstritten)gelten
in einigen Bundesländern noch wesentlich höhere Werte
als 3000 ng/ m³ Raumluft.
In Bayern galt, lt. Verlautbarung des Gesundheitsministeriums
vom Sept. 2001, erst ein Wert von 9000 ng/ m³ als kritischer Grenzwert.
Der vorher auch dort geltende Wert von 3000 ng wurde willkürlich
heraufgesetzt, als feststand, dass es in Bayern Schulen mit bis
zu 28 000 ng PCB- Belastung gab .
Dazu muss man wissen, dass in der WHO
wegen des starken gesundheitlichen Gefährdungspotentials von
PCB eine Absenkung der Eingreifwerte auf 100 ng / m³ Raumluft diskutiert
wird.
Ernstzunehmende Experten in unserem Lande
plädieren sogar für eine Absenkung auf 10 ng/m³ Raumluft.
Eine Meta- Studie neueren Datums , gefertigt
durch ein unabhängiges Instituts im Auftrag des Landesumweltamtes
in NRW (" Zur toxikologischen Bewertung von PCB bei inhalativer
Aufnahme", erschienen im Juni 2002 ) werden 100 ng als Hintergrundwert
und 200 ng als Eingreifwert bei siebenstündiger Aufenthaltsdauer
vorgeschlagen.
Sich aus der Studie ergeben habende Fragestellungen
werden nun, im Rahmen eines Zusatzgutachtens "vertieft",
was lange dauern kann.
Erfahrungsgemäß ist zu erwarten,
dass die Studie ausgesessen wird oder in der Versenkung zu verschwinden
droht.
Beispiel aus Bayern:
Wie PCB-Werte " heruntergerechnet"
werden können:
Ein fünfstündiger Aufenthalt in
einem Klassenraum mit einem Raumluftgehalt von 14 000 ng/ m³ wäre
noch tragbar, wenn die Rechnung so aussähe:
14 00 ng : 24 Stunden mal 5 Stunden = 2902
ng.
Ein kleiner Trick und schon liegt man unter
dem kritischen( eigentlichen) Eingreifwert von 3000 ng/m³ Raumluft.
2. Beispiel
Bayern
An einer Schule wurden in mehreren Messungen
PCB- Raumluftwerte zwischen 690 ng und 20800 ng ermittelt. Der Durchschnittswert
betrug 3005 ng, lag also kurz über dem Eingreifwert. In Blutuntersuchungen
an den Lehrern stellte sich heraus, dass rund die Hälfte aller
Lehrer, (Schüler wurde nicht untersucht ), abhängig vom
individuellen Stoffwechselverhalten, erhöhte PCB- Konzentrationen
im Blut hatte.
Für eine aussagekräftige Blutuntersuchung
auf PCB muss die Blutabnahme direkt im Anschluss an die Exposition
erfolgen, denn die Verstoffwechselung der in der Raumluft vorherrschenden
niedrigchlorierten PCB geschieht relativ schnell und ist in wenigen
Stunden abgeschlossen, indessen sich die PCB Teilkomponenten inzwischen
hauptsächlich in den Organen ( Gehirn, der Lunge, der Gebärmutter,
der Blase, auch in der Leber) und im Fettgewebe angesammelt haben
und deshalb nicht mehr im Blut kreisen. Blutabnahmen am Montagmorgen
erbringen kaum Werte.
Eine Studie zu PCB sollte vom Bayerischen
Gesundheitsministerium an ein "renommiertes Forschungsinstitut"
gegeben werden.
Es ist genau das Universitätsinstitut,
sich zuvor durch unsachgemäße Blutabnahmen bei Lehrern
disqualifiziert hatte.
3. Beispiel
Niedersachsen
Hier hat die Verwaltung es geschafft, in
einer Schule während einer Auseinandersetzung von sieben Jahren
keine einzige korrekte Probe einer teerölverdächtigen
Parkettklebemasse aus den 50-er Jahren zu veranlassen.
Hier ließ der Experte im Beweissicherungsverfahren
fast zwei Jahre lang auf seinen Einsatz warten. Danach konnte er
vom bloßen Anblick des Parkettbodens sagen, dass von diesem
keine Gefahr ausgehe. Eigene Proben nahm er nicht, untersuchte aber
die von den Betroffenen sichergestellten Proben mit einem negativen
Ergebnis. Auch nachdem er gerichtlich aufgefordert wurde, eigene
Proben zu untersuchen, ließen sich nur geringe Schadstoffwerte
darin feststellen. Viele Jahre später wurden in einem erneuten
Anlauf der Geschädigten , die im Interesse der Kinder nicht
aufgaben, neue Proben gezogen und von einem unabhängigen Institut
untersucht. Die Ergebnisse ergaben derart hohe Werte an krebserzeugenden
PAK (polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen), dass die
Schule sofort saniert werden musste.
Leider fand hier eine neue Art der "Billigsanierung"
statt:
statt einer Entfernung der Schadstoffe gab
es nur eine Abdeckung des Fußbodens, die jederzeit wieder
aufbrechen kann.
Auch in Bayern gibt es neuerdings solche
minderwertigen Sanierungen . Hier werden Holzschutzmittel wie PCP
und Lindan in Holzdecken mit einer sogenannten " Maskierung"
überstrichen, ungeachtet der Tatsache, dass Holz arbeitet und
die Versiegelung schnell wieder aufbrechen kann.
Immer noch besser sind selbst solche Billigsanierungen
als die Aktion "Schwamm drüber" in einem Kindergarten
in Niedersachsen:
hier rückte die Putzkolonne der Gemeinde
an, um die Dioxine aus den mit Holzschutzmitteln gestrichenen Wänden
mit Schwämmen "vorsichtshalber abzuwaschen", nachdem
die Messungen nach nächtlicher Dauerlüftung nur geringe
Werte ergeben hatten.
Messungen in einem baugleichen Kindergarten
im Nachbarort, von der gleichen Firma zur annähernd gleichen
Zeit erstellt ergaben dagegen hohe Dioxinwerte. Die Kinder dort
hatten das Glück, dass ihr Kindergarten sich nicht in staatlicher
Trägerschaft befand.
Hier wurde von einem damals noch unabhängigen
Institut korrekt untersucht und die Dioxine aus den Holzschutzmitteln
durch sinnvolle Sanierung erfolgreich entfernt.
Auf offiziellen Informationsveranstaltungen
wird gern auf bevorstehende "Kontrollmessungen" von staatlicher
Seite verwiesen, bei denen dann im Vergleich zur Erstmessung wesentlich
geringere Schadstoffwerte gefunden werden. Das hat häufig den
Grund, dass bei Raumluftmessungen viele Manipulationsmöglichkeiten
gegeben sind als da u.a. wären:
- gründliches Reinigen vor der Messung
( viele Schadstoffe sind staubgebunden)
- ausgiebiges Querlüften
- niedrigere Raumtemperatur ( je 5° C weniger
verringern die PCB- Werte um das Dreifache!),
- Messen mit unsachgemäßen Methoden
unter Nichteinhalten der gesetzlich vorgeschriebenen DIN- Norm,
- Messen mit unzureichenden Geräten,
deren Erfassungsgrenze zu hoch liegt.
Dazu ein Beispiel aus Niedersachsen:
Beispiel
Niedersachsen
Der Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV)
Hannover suchte in einem Schulgebäude nach krebserzeugendem
PAK aus einer teerhaltigen Parkettklebemasse und nach Formaldehyd
in der Raumluft. . Beide Stoffe konnten nur " in geringen Spuren"
in der Raumluft identifiziert werden. Räume, die vorher geschlossen
waren, wurden daraufhin wieder zur Benutzung freigegeben.
Als die Betroffenen sich sachkundig gemacht
hatten, stellte sich heraus, dass der GUV nach den Kriterien für
MAK- Werte untersucht hatte , also nach Werten, die für Arbeitsplätzen
gelten , an denen mit diesen Stoffen gearbeitet wird!. Gemessen
wurde von diesen "Fachleuten" deshalb - wider besseren
Wissens- mit Geräten, deren Erfassungsgrenze 50fach über
den Werten für Innenräume lag.
Das heißt:
Da es Schadstoffwerte " in Spuren"
gegeben hat, lag die Belastung in etwa. 50 fach über den zugelassenen
Werten für Klassenräume.
Das gleiche "Verfahren" wurde für
eine Materialprobe angewandt.
Die Messungen wurden nicht wiederholt
und dem aussitzenden Gericht und der Öffentlichkeit gegenüber
von der Verwaltung jahrelang hartnäckig immer wieder als korrekte
Messungen ausgegeben.
Auf solche und ähnliche Art und Weise
ermitteln GUV und TÜV und andere abhängige oder "gekaufte"
Institute oft keine erhöhten Werte, obwohl nach aufgetretenen
Erkrankungen von anderen, wirklich unabhängigen Instituten
Giftstoffe in gesundheitsgefährdendem Ausmaß nachgewiesen
wurden.
Nach einer Aussage eines Vertreters des betriebsärztlichen
Dienstes in NRW ist es "eben ganz einfach so":
Derjenige, der den Auftrag vergibt bestimmt
das was, wo und wie, nämlich was gemessen wird,
wo gemessen wird und vor allem, wie gemessen wird.
FAZIT
Aus den Erfahrungen der Arbeit in diesem
Bereich während der letzten Jahre kann gefolgert werden, dass
die Verantwortliche um die Risiken, denen sie Kinder und Jugendlichen
aussetzen, wissen.
Sie unterlassen es nicht nur, die Gesundheit
der Kinder zu schützen, sie tragen vielfältig aktiv dazu
bei, dass deren mitunter schon vorhandene Krankheiten nicht adäquat
behandelt werden können und dass sie stattdessen weiterhin
in den schadstoffbelasteten Gebäuden ausharren müssen.
"Das gehört sich nicht!" könnte
man einwenden.
Aber diese einfache Wahrheit ist in unserer
Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten schleichend abhanden gekommen
mit der zunehmenden Folge, dass sich diese Entwicklung jetzt auch
in den Verwaltungsstrukturen zeigt.
Der größte Teil der Erkrankungen
durch Umweltgifte entwickelt sich daher scheinbar "legal",
denn Kinder und Jugendliche in unseren Schulen
werden nicht körperlich krank oder durch neurotoxisch wirkende
Schadstoffe geistig behindert an der verbotenen "Grenzwertüberschreitung"
von Chemikalienemissionen, sondern an den Emissionen an sich,
die nicht oder nur zögerlich beseitigt werden.
Jeder Mensch hat ein Recht auf körperliche
Unversehrtheit. Dieses Grundrecht ist nicht mehr gewährleistet,
wenn sich eine krebserregende oder neurotoxisch wirkende Substanz
in der Atemluft befindet. Das gilt auch für die Bediensteten
in öffentlichen Einrichtungen, in besonderem Maße
aber für die Kinder, die sich dort , aufgrund ihrer Schulpflicht
aufhalten ( müssen!).
Im Landkreis Lüchow- Dannenberg, durch
den Jahr für Jahr, aufgrund der Wehrhaftigkeit der dortigen
Bevölkerung die Castortransporte unter riesigem personellen
und finanziellem Aufwand ins Zwischenlager
Gorleben rollen, gibt es vor jedem Transport eine bemerkenswerte
Zeitungsanzeige in der regionalen Zeitung, unterschreiben von einer
Vielzahl von Schülern und Schülerinnen, die gleichbleibend
folgendermaßen lautet:
" Wenn ihr unser Leben
nicht achtet, achten wir eure Gesetze nicht".
Diese, durchaus ernst zu nehmende jugendliche
Aussage sollte wahrgenommen werden als das, was sie ist: eine Warnung,
ein Hinweis darauf, dass die Jugendlichen erkennen, wie in einer
zerfallenden Gesellschaft , in der es immer weniger staatliche Verantwortlichkeit
für Kinder und Jugendliche gibt, die ethischen Standards verschoben
werden auch deshalb, weil in einer solchen Gesellschaft, Politik
und Verwaltung keine Vorbildfunktion mehr wahrnehmen.
Die Frage nach dem, was getan werden muss
wird in Zukunft von weit größerer Bedeutung sein
als die Frage nach dem, was getan werden sollte, denn Kinder
und Jugendliche haben in allen Bereichen mit den Folgen der heutigen
Politik am längsten und am intensivsten zu leben.
Sie brauchen deshalb Menschen in Staat und
Verwaltung , die Verantwortung für sie übernehmen, bevor
sie selbst dazu in der Lage sind.
Dort, wo Kinder und Jugendliche sind, ist
die Gesellschaft, vertreten auch durch die Verwaltung, in
der Pflicht.
Es wäre daher wünschenswert, dass
die Verantwortlichen für die Beseitigung von Schadstoffbelastungen
an Schulen ( und andere. Kindereinrichtungen) ihrer Verantwortung
in Bezug auf die Sanierung staatlicher Einrichtungen zügig
nachkämen, damit die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
nicht weiterhin zur Disposition steht,
dass Sprach- und Tatenlosigkeit der Behörden sowie Verwirrspiele
um Schadstoffbelastungen an Schulen ein Ende finden,
dass gehandelt, statt beschwichtigt wird , damit der erforderliche
unabhängige externe Sachverstand für Vorbereitung und
Durchführung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen Eingang
finden kann in Verwaltungshandeln , und dass die entsprechenden
Gelder im Interesse der Kinder und Jugendlichen in die Haushalte
eingestellt werden.
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