Illegale Giftmüll-Ablagerungen von ca. 3.995
To in bayerischer Gemeinde Neuendettelsau, Landkreis Ansbach / BBU
erstattet Strafanzeige
An die
Staatsanwaltschaft
Ansbach
per Fax 0981 / 58265
Bonn, Neuendettelsau, Ansbach, den 09.07.2002
Strafanzeige !
Illegale Giftmüll-Ablagerungen von ca. 3995
To in bayerischer Gemeinde Neuendettelsau, Landkreis Ansbach
Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,
Unter Bezug auf Medien-Meldungen, insbesondere des Spiegel-Artikels
"COCKTAIL aus CHEMIE" vom 24.06.02 S. 78, erstatten wir hiermit
Strafanzeige gegen – den Hauptverantwortlichen "Landwirt Peter K."
wegen illegaler Giftmüll-Ablagerungen von ca. 3995 To auf landwirtschaftlichen
Flächen in Neuendettelsau speziell wegen gefährlicher
Umwelt-Gefährdung des Bodens, des Grundwassers und Urkundenfälschung.
Ausdrücklich beantragen wir hiermit auch staatsanwaltliche
Ermittlungen wegen des Verdachts auf Mitverantwortung/ Verursachung
beim Gesamtkomplex gegen folgende Personen, Institutionen bzw. Behörden:
- Dem Landratsamt Ansbach als Genehmigungs- bzw. Aufsichtsbehörde
für die "angebliche" Bio-Gasanlage !
- Dem Landesamt für Umweltschutz Augsburg als Fachbehörde
- Einem Inspektor - der aufgrund einer Anzeige einer Nachbarin
– "wegen K.´s stinkender Giftküche" abwiegelte und nur "dorftypischen
Güllegeruch" feststellte. ( s. Der Spiegel )
Da auch dieser Super-Skandalfall, den der bayerische Umweltminister
Schnappauf als "Riesen-Sauerei" bezeichnete, auch die Glaubwürdigkeit,
die Qualifikation und die Gesetzes-Treue der genannten Haupt-/ Mitverantwortlichen
in Frage stellt, und der angerichtete Umweltschaden bzw. die Sanierungskosten
einen Betrag von mehreren Millionen Euro zu Lasten des Steuerzahlers
verursachen wird, hoffen wir auf eine besonders umfangreiche und
detaillierte Untersuchungs- und ggf. Strafverfolgung bzw. Anklage.
Bitte informieren Sie uns baldmöglichst über Ihre Ermittlungsergebnisse
bzw. Maßnahmen und Mitteilung des Aktenzeichens.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Bernhard, Vorstandsmitglied BBU e.V.
Anlage: Der SPIEGEL
v. 24.06.02, S. 78 u. 80
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