Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
Prinz-Albert-Str. 73, 53113 Bonn,
Fon 0228-21 40 32, Fax 0228-21 40 33
BBU

 

 

Home
Übersicht

Folgen des Uranabbaus dürfen im Zusammenhang mit der Gronauer Urananreicherungsanlage (UUA) nicht ausgeblendet werden / Energieministerium NRW führt keine Bedarfsprüfung für UAA-Ausbau durch

Am 2. Tag des Erörterungstermins zum beantragten Ausbau der Gronauer Urananreicherungsanlage (UAA) wurden seitens der EinwenderInnen die massiven Probleme des Uranbergbaus mit dem Betrieb der UAA Gronau in Verbindung gebracht. Da ohne Uranabbau der Betrieb der Gronauer Anlage nicht erfolgen kann, müssen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung auch die Umweltschäden durch Uranabbau untersucht werden. Weiterhin wurde betont, daß der Uranabbau in Ländern mit indigener (urstämmiger) Bevölkerung völkerrechtlich nicht zulässig ist.

Kritisiert wurde seitens der EinwenderInnen, daß die Genehmigungsbehörde, das NRW-Energieministerium, keine Bedarfsprüfung für die beantragte Kapazitätserhöhung vornimmt. Deutlich wurde, daß die antragstellenden Firmen Urenco und Uranit nur ihre betriebswirtschaftliche Entwicklung in Konkurrenz zu anderen Anreicherungsunternehmen sehen. Grundsätzlich besteht auf dem Weltmarkt kein Bedarf für weitere Anreicherungskapazitäten; die Interessen der Bevölkerung auf Schutz vor der Atomenergie werden nicht berücksichtigt.

Weiterer Kritikpunkt: Die bisher ausgelegten Sicherheitsberichte sind unzureichend, bestimmte Verfahrensabläufe sind für die EinwenderInnen nicht nachvollziehbar.

Bezüglich des bei der Urananreicherung anfallenden abgereicherten Urans wurde vorgetragen, daß es sich dabei um keinen "Wertstoff", sondern um Atomabfall handelt. Zusätzlich zur Kapazitätserhöhung ist am Standort Gronau der Bau eines "Zwischenlagers" für ca. 60.000 Tonnen Uranoxid vorgesehen. Auch hiergegen richten sich die Proteste der Bürgerinitiativen und Umweltverbände, die insgesamt die Stillegung aller Atomanlagen erreichen wollen.

Offen blieb bisher die Frage, wer im Falle einer Firmenpleite der Antragstellerinnen für die Folgeschäden haftet. Bekannt wurde dagegen, daß derzeit noch ein weiteres Genehmigungsverfahren, allerdings ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, anhängig ist. Die Betreiberinnen der UAA haben den Bau einer zweiten Übergabestation für Uranfässer beantragt. Diese Maßnahme ist im Zusammenhang mit den ständig zunehmenden Urantransporten zu sehen. Seitens der anerkannten Naturschutzverbände in NRW wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit auch an diesem Verfahren gefordert.

Informationen über die Tagesordnung der Erörterung, Busshuttle usw. findet man auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde unter www.mvel.nrw.de.
Während der Erörterung sind Informationen über das Büro des BBU (0228/214032) erhältlich, bzw. vor Ort unter 0171/8359515 (Robin Wood) oder unter 0175/7876750 (AKU Gronau).