BBU e.V. und Bund Naturschutz in Bayern e.V.,
Kreisgruppe Aschaffenburg erheben Einspruch gegen die vom BfS erteilte
Genehmigung für den Bau bzw. die Inbetriebnahme eines Atom-Brennelement-Zwischenlagers
in Grafenrheinfeld
An das Bundesamt
für Strahlenschutz / BfS
Salzgitter
Per Fax
Grafenrheinfeld, Bonn, Aschaffenburg,
17.04.03
Geplantes atomares Brennelement - Zwischenlager
des E.ON-AG-Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld / Kreis Schweinfurt
/ Bayern // Einspruch gegen die vom BfS erteilte Genehmigung
Sehr geehrte Damen und Herren !
Gegen die von Ihnen erteilte atomrechtliche Genehmigung
für den Bau bzw. die Inbetriebnahme eines Atom-Brennelement-Zwischenlagers
für maximal 88 Behälter des Typs Castor V/19 für
die Dauer von ca. 40 Jahren in einer Halle erheben wir nicht nur
scharfen Protest sondern auch folgende Einwendungen:
- Mit der Realisierung des Brennelemente-Zwischenlagers
erhöht sich nicht nur die
Strahlenfreisetzung für die Umgebungsbevölkerung, sondern
vor allem das atomare Risiko im Störfall, zusätzlich
zu den Risiken des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld.
- Die Castor-Behälter verfügen nicht
über notwendige Standsicherheit.
- Eine ausreichende Leistungsprüfung, z.B.
im Brandfall über 1000 Grad und auf Dauer von über 24
Stunden ist mit Orginal-Castor-Behältern nie erfolgt. Der
Katastrophenfall von Amsterdam/ Holland aber hat gezeigt, dass
beim Absturz eines Großflugzeuges auf einen großen
Wohnblock ein Brand über 24 Stunden und über 1000 Grad
verursacht wurde.
- Es liegen keinerlei Erfahrungen darüber
vor, ob der Castor-Behälter bei einer Nutzungsdauer von bis
zu 40 Jahren dichthält!
- Die geplante Lagerhalle ist nicht gegen einen
Flugzeugabsturz ausgelegt. Hierbei ist sicher nicht ausszuschließen
ein Absturz-Unglück beim Überfliegen und erst recht
nicht ein Absturz als gezielter Terroranschlag (11.09.02, USA)
- Die beantragte Zwischenlager-Größe
ist 3mal so hoch, wie sie sein müßte, wenn man von
der Restlaufzeit des AKW Grafenrheinfeld ausgeht !
- Der Antragsteller verfügt nicht über
die nach § 7 Atomgesetz notwendige Zuverlässigkeit, wie durch
seine jahrelange Praxis von Gesetzesverstößen / Verschweigen
von Grenzwert-Überschreitungen beim Transport von radioaktiven
Materialien bewiesen wurde !
- Es fehlt eine ausreichende Haftpflichtversicherung.
Dies gilt sowohl für das geplante BE-Zwischenlager als auch
für das AKW Grafenrheinfeld.
- Es ist unverantwortlich, ein Brennelement-Zwischenlager
zu errichten und das AKW Grafenrheinfeld - trotz der Atomkatastrophe
von Tschernobyl sowie dem fehlenden Endlager für Atommüll
- in Betrieb zu halten.
Hochachtungsvoll
BBU e.V., Eduard Bernhard, Vorstandsmitglied
BN KG Aschaffenburg, Karl-Heinz Wissel, stellvertreter
Vorsitzender
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