Genehmigung zum Ausbau der Urananreicherungsanlage Gronau ist zu
versagen / BBU will Gutachten zur Hochwassersicherheit des UAA-Standortes
einsehen und verweist auf Ausbaustopp der niederländischen
UAA
In einem Schreiben an das nordrhein-westfälische Energieministerium
hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
e. V. mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass seitens des BBU der
Betrieb und der beantragte Ausbau der Urananreicherungsanlage (UAA)
Gronau generell abgelehnt wird und zudem auch dem Geist des Atomausstiegs
völlig entgegen steht! Der BBU verweist auf eine Stellungnahme
des Instituts für ökologische Forschung und Bildung e.
V. (Gruppe Ökologie, Hannover), in der bilanziert wird, daß
die Genehmigung zum Ausbau zu versagen ist. So heißt es u.
a. in der Stellungnahme der Gruppe Ökologie: "Insbesondere
in Bezug auf Flugzeugabstürze sind ggf. große Auswirkungen
mit Todesfällen in der Bevölkerung möglich." Die
Stellungnahme wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum beantragten
Ausbau der UAA Gronau von der BBU-Mitgliedsinitiative Arbeitskreis
Umwelt (AKU) Gronau in Auftrag gegeben.
Der BBU befürchtet, daß das Düsseldorfer Energieministerium
in Kürze die Genehmigung zum Ausbau der UAA Gronau erteilen
wird, nachdem bereits kürzlich die zuständige Kreisverwaltung
in Borken die Zuschüttung von Gräben auf dem Ausbaugelände
genehmigt hat.
In dem Schreiben des BBU an das Energieministerium heißt
es weiterhin wörtlich: "In der wasserrechtlichen Genehmigung
der Unteren Wasserbehörde beim Kreis Borken ( Seite 5) wird
erwähnt, dass zur Hochwassersicherheit des Anlagenstandortes
ein Gutachten der TÜV Arbeitsgemeinschaft Kerntechnik West
(Juni 2004) erstellt wurde. Wir beantragen, dass uns ein Exemplar
des Gutachten mit einer mindestens vierwöchigen Frist zur Stellungnahme
überlassen wird.
Außerdem bitten wir um Mitteilung, welche Gutachten und Stellungnahmen
im Zusammenhang mit der UAA Gronau (nicht nur mit Blick auf die
Erweiterung, sondern auch hinsichtlich der gesamten Anlage), z.
B. zu den Bereichen Lärmschutz, Amphibienvorkommen, Flugzeugabsturz,
Minimierung von Radioaktivitätsfreisetzungen etc., seit dem
Erörterungstermin in Legden (2003) erstellt wurden, bzw. derzeit
noch erstellt werden.
Weiterhin bitten wir um Auskunft darüber, in welcher Form,
die Rechtsgrundlage, derzufolge Ende 2004 der Ausbau der niederländischen
Urananreicherungsanlage in Almelo gerichtlich gestoppt wurde, Ihrerseits
Berücksichtigung findet und um Auskunft darüber, welche
Konsequenzen das Land NRW für das Verfahren zum Ausbau der
UAA Gronau daraus gezogen hat."
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