BBU: Bundesverfassungsgericht hat
gegen die Bevölkerung entschieden
(Bonn, Karlsruhe / 28.11.2008) Nach Auffassung
des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe mit seinem Beschluss
für den Weiterbetrieb der bayrischen Atommüll-Zwischenlager
in Gundremmingen, Grafenrheinfeld und Niederaichbach gegen die Interessen
der Bevölkerung entschieden. Gegen die drei Atommüll-Lager
hatten insgesamt mehr als 150.000 Menschen Einsprüche erhoben.
Udo Buchholz vom BBU-Vorstand betont: „Die Menschen in der
Umgebung der Atommüll-Lager sind besorgt, und das mit Recht.
Vor einem Jahr wurde die Kinderkrebsstudie bekannt. Sie bestätigt
vermehrte Krebserkrankungen bei Kindern, die in der Nähe eines
Atomkraftwerks leben. Dass da niemand noch zusätzlich eine
Atommüll-Deponie vor der Nase haben möchte, ist verständlich.“
Für den BBU steht fest, dass der Widerstand
gegen Atomanlagen, Atommüll-Lager und Atomtransporte trotz
des BVG-Beschlusses unvermindert fortgesetzt wird. Buchholz: „Wir
können und werden nicht tatenlos zusehen, wie immer mehr Atommüll
produziert wird, der nirgends sicher entsorgt werden kann. Ziel
bleibt der Atomausstieg – und am liebsten sofort!“
Nach Angaben des BBU werden bereits jetzt unterschiedliche
Anti-Atomkraft-Aktionen für das Jahr 2009 vorbereitet, so zum
Beispiel für Ende April anlässlich des Tschernobyl-Jahrestages
(26. April) oder gegen Urantransporte von der deutschen Urananreicherungsanlage
(UAA) im westfälischen Gronau nach Russland. Auch im Stromwechsel,
hin zu Ökostrom ohne Atomstromanteil, sieht der BBU ein bedeutendes
Widerstandselement. Der BBU kooperiert dabei mit den bekannten „Schönauer
Stromrebellen“ (EWS). Interessierte können schnell über
die BBU-Internetseite alles für den Wechsel in die Wege leiten:
http://www.bbu-online.de/EWS/EWS1.htm. Telefonische Auskünfte
dazu gibt es beim BBU unter 0228-214032.
|