Natur- und Umweltschutzverbände sind für die
Ausweisung des Naturschutzgebietes „Goorbach und Hornebecke“
(Bonn, Gronau, Ochtrup, 08.03.2011) Mit Nachdruck haben sich Natur-
und Umweltschutzverbände für die Ausweisung des Naturschutzgebietes "Goorbach
und Hornebecke" ausgesprochen. Das geplante Naturschutzgebiet
soll ca. 37 ha groß werden und liegt auf dem Stadtgebiet
der Stadt Gronau und der Stadt Ochtrup. Die Umweltverbände
hoffen, dass das bereits mehrere Jahre dauernde Verfahren zur Unterschutzstellung
des Gebietes bald mit der endgültigen Unterschutzstellung
beendet wird.
Im Rahmen eines öffentlichen Beteiligungsverfahrens haben
sich der BBU und der AKU Gronau zustimmend an den Kreis Borken
gewandt. In einem Schreiben heißt es, "laut Bekanntmachung
im Amtsblatt für den Kreis Borken sollen Goorbach und Hornebecke
unter Schutz gestellt werden. Das Vorhaben wird vom Arbeitskreis
Umwelt (AKU) Gronau und vom Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU) e. V. begrüßt; der BBU ist der Dachverband
des AKU Gronau. Die Unterschutzstellung der Bereiche Goorbach /
Hornerbecke ist längst überfällig und hätte
bereits vor dem Bau der B 54n erfolgen sollen. Der Bau der B 54n
hat einen radikalen Eingriff in die Landschaft bewirkt. Die verbliebene
Natur ist daher umso dringender zu schützen. Schadstoffeinträge
in die Bachläufe sind zu verhindern. Auch die Uferbereiche
sind weiträumig vor Pestiziden und Nährstoffeintrag zu
schützen, Auswirkungen des Autoverkehrs über die Straßenentwässerung
und durch Industrieabwässer zu vermeiden."
Auch die gemäß Bundesnaturschutzgesetz anerkannten
Naturschutzverbände im Münsterland, zu denen auch der
Natur- und Umweltschutzverein Gronau (NUG) gehört, befürworten
die Unterschutzstellung von Goorbach und Hornebecke. In ihrer
Stellungnahme für die Bezirksregierung in Münster heißt
es. "Insgesamt zeigt sich, dass es nicht zuletzt durch die
bislang nicht erfolgte Unterschutzstellung aus naturschutzfachlicher
Sicht zu einer erheblichen Verschlechterung des Gebietes gekommen
ist. Hieraus ergibt sich nach Ansicht der Naturschutzverbände
die Verpflichtung nicht nur die naturschutzfachlich wertvollen
Bereiche im Ist-Zustand zu erhalten, sondern auch verstärkte
Anstrengungen zu unternehmen, mindestens den schutzwürdigen
Zustand von 1999 wiederherzustellen. Schließlich hatte man
damals die Schutzwürdigkeit schon erkannt und dringenden Handlungsbedarf
gesehen. Ein Baustein dieser Verbesserung könnten die Festsetzungen
der NSG-Verordnung sein."
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) ist
der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände
und Fördermitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Der Verband arbeitet grenzüberschreitend.
Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666.
Informationen: www.bbu-online.de |