Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
Prinz-Albert-Str. 73, 53113 Bonn,
Fon 0228-21 40 32, Fax 0228-21 40 33
BBU

 

 

Home
Übersicht

Amtsgericht Gronau entscheidet morgen (11.03.2004) im "Zaun-Prozeß" /
BBU hofft auf Klageabweisung

Am Antikriegstag 2002 demonstrierten rund 200 AtomkraftgegnerInnen vor
der bundesweit einzigen Urananreicherungsanlage (UAA) im westfälischen Gronau. Sie wollten darauf hinweisen, daß Urananreicherungsanlagen grundsätzlich zur Produktion von atomwaffenfähigem Material geeignet sind.

Gegen den Versammlungsleiter (ein Mitglied des Arbeitskreises Umwelt Gronau) läuft ein Zivilprozess, da nach der Kundgebung (weitab vom Kundgebungsort) angeblich Löcher im Zaun der Atomfabrik gewesen sein sollen.

Es gab bereits mehrere Prozesstage. Jetzt wird beim nächsten Termin morgen (Donnerstag, 11. März, 12.00 Uhr) vor dem Amtsgericht in Gronau höchstwahrscheinlich die Urteilsverkündung erfolgen. Der Termin ist öffentlich. Das Gericht ist neben der Polizei, Nähe Rathaus.

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V. und seine Mitgliedsorganisation Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau hoffen, daß die Klage gegen den Versammlungsleiter abgewiesen wird.

Nach Auffassung des BBU darf der Demonstrationsleiter nicht für (angebliche) Schäden zur Verantwortung gezogen werden, die außerhalb seines versammlungsrechtlichen Zuständigkeitsbereiches eingetreten sein sollen. BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz: "Die Betreiber der Atomfabrik wollten vermutlich mit ihrer Klage den Widerstand gegen die UAA einschüchtern. Diese Rechnung ist nicht aufgegangen. Gegen den Betrieb und drohenden Ausbau der Anlage wird weiterhin demonstriert, z. B. mit monatlich stattfindenden Sonntagsspaziergängen."

Nähere Informationen über die UAA gibt es beim Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau unter Tel. 02562/23125 und im Internet unter www.aku-gronau.de.