Atomkraftwerk Biblis / Vernebelung soll vor Terror
schützen, doch sind die beiden Kraftwerksblöcke vor Versprödungsprozessen
und anderen Verschleißerscheinungen der Reaktorhülle
geschützt?
BBU und BUND wollen Auskunft von der hessischen Atomaufsicht
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und
der hessische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) haben aufgrund eines jetzt wiederentdeckten Schreibens
des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Klaus Kübler
an den hessischen FDP-Politiker Klaus-Jürgen Hoffie vom 29.11.1993
die hessische Atomaufsicht um Information gebeten, ob die in
dem Schreiben unter Bezug auf eine Pressemeldung in der FAZ vom
27.11.1993 behaupteten Sachverhalte zutreffend sind.
Herr Hoffie wurde nach Aussage von Herrn Kübler in der Pressemeldung
der FAZ vom 27.11.1993 mit der Aussage zitiert, dass die damalige
Betreiberin des AKW Biblis, die Rheinisch-Westfälische Elektrizitäts
AG, in der Begründung zur Antragstellung eines Blockes C darauf
verwiesen habe, "dass die Blöcke A und B wegen Versprödungsprozessen
des Kraftwerkmantels und weiteren Verschleißerscheinungen
nur ein Jahrzehnt gefahrlos betrieben werden könnten. Dass
derlei Gefahren eines Tages mit technischen Mitteln wirksam begegnet
werden könne, hätten die RWE-Verantwortlichen seinerzeit
mit allem Nachdruck ausgeschlossen."
BBU und BUND haben die hessische Atomaufsicht um Information gebeten,
ob und in welchem Maße Versprödungserscheinungen an den
Reaktorgebäuden der Blöcke A und B bislang aufgetreten
sind, ob und in welchem Maße diese ein Sicherheitsrisiko für
den Betrieb des AKW Biblis bedeuten sowie ob und in welchem Maße
technische Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Behebung von Versprödungserscheinungen
ergriffen worden sind.
Für Rückfragen Eduard Bernhard, Fon 06027
8404 Michael Rothkegel, Fon 069 67737612
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