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BBU erstattet Strafanzeige gegen "Unbekannt" / Verdacht auf Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetz / Gefahren für Mensch und Tier durch Einsatz der krebserregenden Chemikalie Nitrofen

An die
Staatsanwaltschaft Hannover
Hannover

Per Fax 0511/3472591

Hannover/Bonn, 31.05.02

Strafanzeige gegen "Unbekannt" / Verdacht auf Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetz / Gefahren für Mensch und Tier durch Einsatz der krebserregenden Chemikalie Nitrofen

Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,

wie durch zahlreiche Medienmeldungen im In- und Ausland bekannt wurde, ist in Futtermitteln bzw. ökologisch produzierten Produkten, wie Geflügelfleisch, Eiern und der darauf basierenden Babynahrung, die krebserregende Chemikalie Nitrofen mit einer Grenzwertüberschreitung von 15 % - 18 % gefunden worden. Damit wurde klar gegen das Futtermittel - und Lebensmittel-Gesetz verstoßen.

Wir erstatten deshalb Strafanzeige gegen "Unbekannt" und hoffen auf die sofortige Aufnahme Ihrer staatsanwaltlichen Ermittlungen.

Dazu gestatten wir uns noch folgende Hinweise:

  1. Als möglicher und höchstwahrscheinlicher Ausgangspunkt wurde in den Medien der Futtermittel-Hersteller GS-agri im Landkreis Cloppenburg / Niedersachsen benannt.
  2. Gemäß Meldung "Nicht reagiert" v. 30.05.02 in der Elbe-Jeezel-Zeitung, Lüchow hat die Fa. GS-agri die Nitrofen-Kontamination bereits im März in über 30 Proben festgestellt und reagierte nicht. "Noch schlimmer: Das Bundesamt für Fleischforschung wußte auch seit März von belastetem Putenfleisch und reagierte ebenfalls nicht. "Man habe diese Kenntnisse nicht als Amt, sondern als privates Labor, als Auftragnehmer einer Privatfirma erhalten" erklärte das Amt jetzt. Und was man privat erfährt, kann man offenbar als Amt nicht verwerten ! Anmerkung des BBU: Hätte das Bundesamt für Fleischforschung den privaten Auftraggeber zumindest verpflichten müssen, aufgrund des Nitrofen-Fundes sofort die zuständige Landkreisbehörde zu informieren ?
  3. Möglicherweise liegen auch in anderen Firmen, Behörden auf Landes- und Bundesebene und verantwortlichen Institutionen Pflichtverletzungen durch Nichtmeldung bzw. Verschweigen vor.
  4. Nach bisherigen Meldungen müssen möglicherweise eine Vielzahl von Geflügel-Beständen zwangsgeschlachtet werden und könnten Öko-Betriebe durch massiven Umsatzrückgang in Existenznot geraten, wodurch Tausende von Arbeitsplätzen gefährdet würden.
  5. Die Länder Tschechin und Slowakei haben inzwischen den Import von deutschem Geflügel-Produkten eingestellt.

Wir bitten Sie höflich um baldige Mitteilung des Aktenzeichens und zur gegebenen Zeit das Ergebnis Ihrer staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und Ahnungsmaßnahmen.

Mit freundlichem Gruß

(Eduard Bernhard, Vorstandsmitglied)