BBU erstattet Strafanzeige gegen "Unbekannt"
/ Verdacht auf Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetz
/ Gefahren für Mensch und Tier durch Einsatz der krebserregenden
Chemikalie Nitrofen
An die
Staatsanwaltschaft Hannover
Hannover
Per Fax 0511/3472591
Hannover/Bonn, 31.05.02
Strafanzeige gegen "Unbekannt" / Verdacht auf
Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetz
/ Gefahren für Mensch und Tier durch Einsatz der krebserregenden
Chemikalie Nitrofen
Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,
wie durch zahlreiche Medienmeldungen im In- und
Ausland bekannt wurde, ist in Futtermitteln bzw. ökologisch
produzierten Produkten, wie Geflügelfleisch, Eiern und der
darauf basierenden Babynahrung, die krebserregende Chemikalie Nitrofen
mit einer Grenzwertüberschreitung von 15 % - 18 % gefunden
worden. Damit wurde klar gegen das Futtermittel - und Lebensmittel-Gesetz
verstoßen.
Wir erstatten deshalb Strafanzeige gegen "Unbekannt"
und hoffen auf die sofortige Aufnahme Ihrer staatsanwaltlichen Ermittlungen.
Dazu gestatten wir uns noch folgende Hinweise:
- Als möglicher und höchstwahrscheinlicher
Ausgangspunkt wurde in den Medien der Futtermittel-Hersteller
GS-agri im Landkreis Cloppenburg / Niedersachsen benannt.
- Gemäß Meldung "Nicht reagiert" v.
30.05.02 in der Elbe-Jeezel-Zeitung, Lüchow hat die Fa. GS-agri
die Nitrofen-Kontamination bereits im März in über 30
Proben festgestellt und reagierte nicht. "Noch schlimmer: Das
Bundesamt für Fleischforschung wußte auch seit März
von belastetem Putenfleisch und reagierte ebenfalls nicht. "Man
habe diese Kenntnisse nicht als Amt, sondern als privates Labor,
als Auftragnehmer einer Privatfirma erhalten" erklärte das
Amt jetzt. Und was man privat erfährt, kann man offenbar
als Amt nicht verwerten ! Anmerkung des BBU: Hätte
das Bundesamt für Fleischforschung den privaten Auftraggeber
zumindest verpflichten müssen, aufgrund des Nitrofen-Fundes
sofort die zuständige Landkreisbehörde zu informieren
?
- Möglicherweise liegen auch in anderen Firmen,
Behörden auf Landes- und Bundesebene und verantwortlichen
Institutionen Pflichtverletzungen durch Nichtmeldung bzw. Verschweigen
vor.
- Nach bisherigen Meldungen müssen möglicherweise
eine Vielzahl von Geflügel-Beständen zwangsgeschlachtet
werden und könnten Öko-Betriebe durch massiven Umsatzrückgang
in Existenznot geraten, wodurch Tausende von Arbeitsplätzen
gefährdet würden.
- Die Länder Tschechin und Slowakei haben
inzwischen den Import von deutschem Geflügel-Produkten eingestellt.
Wir bitten Sie höflich um baldige Mitteilung
des Aktenzeichens und zur gegebenen Zeit das Ergebnis Ihrer staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungen und Ahnungsmaßnahmen.
Mit freundlichem Gruß
(Eduard Bernhard, Vorstandsmitglied)
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