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Stellungnahme zum
"Entwurf einer Verordnung zur Festlegung eines Planungsgebietes im Landkreis Lüchow-Dannenberg zur Sicherung der Standorterkundung für eine Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle im Bereich des Salzstocks Gorleben (Gorleben-Veränderungssperren-VerordnungVSPV)"
der Bundesregierung Deutschland vom 1. Juni 2004

Der BBU schloß sich der Stellungnahme des LBU Niedersachen vom 14.04.05 an:

Die Bundesregierung plant, die Unversehrtheit des Salzstocks Gorleben zu erhalten, um dort ein nukleares Endlager einrichten zu können. Sie nutzt dazu das novellierte Atomgesetz
(§9 g Abs.1 Satz 1 AtG), um für 10 Jahre eine sogenannte Veränderungssperre zu verordnen. Im dafür bezeichneten Planungsgebiet dürfen auf Grundstücken keine wesentlich wertsteigernde Baumaßnahmen durchgeführt werden. Insbesondere zielt die Verordnung jedoch darauf ab zu verhindern, dass im Bereich des Salzstocks Gorleben Salz im soltechnischen Betrieb gewonnen wird oder dass Gaskavernen angelegt werden.

Einwände:

  1. Die Veränderungssperre ist ein erheblicher Eingriff in Eigentumsrechte der Grundeigentümer. Sie ist unspezifisch, weil sie offen lässt, was unter einer Wertsteigerung zu verstehen ist. Sie ist ungenau, weil sie offen lässt, ob welcher Tiefe ab Erdoberfläche Eingriffe, Baumaßnahmen o.ä. verboten werden.
  2. Die Verordnung zielt eindeutig darauf ab, die Firma Salinas, die im Bereich des Salzstocks Gorleben Salz abbauen will, zu schädigen und die Salzrechte des Grafen von Bernstorff sowie der Kirchengemeinden zu unterminieren. Die Verordnung verstößt gegen die Buchstaben des Bergrechts. Privilegiert sind nach Bergrecht wirtschaftliche Zwecke gegenüber wissenschaftlichen. Die "Erkundung" des Salzstocks Gorleben genügt jedoch nicht einmal wissenschaftlichen Kriterien, weil es keine vergleichende Untersuchungen gibt.
  3. Die Verordnung zementiert den Standort Gorleben als nukleares Endlager. Die Begründung entbehrt jedweder geo-wissenschaftlichen Argumente. Die Kartierung zeigt sogar, dass es gar nicht um den Salzstock insgesamt geht, denn der endet nicht an der Elbe, sondern dass Rechtspositionen von Gorleben-Klägern zerschlagen werden sollen. Demgegenüber enthält der Textentwurf das offene Eingeständnis, dass der Grund für die Änderung des Atomgesetzes, der die Veränderungssperre zulässt, und der Geist der Verordnung darauf zurückgehen, dass die Energieversorgungsunternehmen im Vertrag mit der Bundesregierung vom 14.Juni 200 aus rein wirtschaftlichen, also sachfremden Erwägungen, am Standort Gorleben festhalten wollen.
  4. Es ist völlig falsch, dass es zur Veränderungssperre keine Alternative gibt (Punkt C). Die Alternative wurde durch den Arbeitskreis Endlagerung (Ak End) vorgezeichnet, der seitens des Bundesumweltministeriums beauftragt wurde, Wege und Ziele einer Endlagersuche wegen der erheblichen Zweifel an der Eignung Gorlebens als nukleares Endlager zu beschreiben. Kriterien und Pfade für eine vergleichende Endlagersuche sind im Abschlussbericht des Ak End dokumentiert.
  5. Der Verordnungsentwurf ist deshalb eine Bankrotterklärung der Politik, ein Kotau gegenüber den Interessen der Energiewirtschaft. Es ist ein Affront gegen die Anwohner/innen im Wendland – und deshalb Zeile für Zeile abzulehnen.